Willkommen
auf den Seiten des Einwohnermeldeamtes, kurz Meldeamt, der Gemeinde Lemwerder.
Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie alles Wissenswerte über das Meldeamt und welche Dinge Sie dort erledigen können. Die Mitarbeiterinnen des Meldeamtes, Frau Helling und Frau Feriani, stehen Ihnen in allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Nachfolgend ein Überblick für welche Angelegenheiten das Meldeamt zuständig ist:
- An-, Ab- oder Ummeldungen
- Aufenthaltserlaubnisse
- Beglaubigungen
- Euroführerscheine
- Fischereischeine
- Führungszeugnisse
- Fundsachen
- Fundtiere
- Gebühren
- Kinderreisepässe
- Lohnsteuerkarten
- Melde-, Aufenthalts- und Haushaltsbescheinigungen
- Personalausweise
- Reisepässe
- Schwimmbadkarten
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Verkauf von Büchern
- Verkauf von Souvenirs
Aktuell:
- Ab dem 01.01.2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Die noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
- Die Bundesdruckerei passt die Gebühr für den bundesdeutschen Reisepass zum 01.01.2024 an. Ab dem 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren bei einem Reisepass 70,00 Euro.
Die Zuschläge für bspw. 48 Seiten statt 32 oder eine Expressbestellung bleiben unverändert.
Das neue Bundesmeldegesetz tritt ab dem 01. November 2015 in Kraft und löst die derzeit bestehenden melderechtlichen Vorschriften ab.
Die Meldepflicht besteht weiterhin, das heißt: An- und Ummeldungen innerhalb Deutschlands, sowie Abmeldungen / Wegzug ins Ausland müssen bei der Meldebehörde gemeldet werden.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei Zuzug oder Umzug in bzw. innerhalb einer Gemeinde müssen die Personalausweise und/oder Reisepässe, Kinderreisepässe etc. von allen zuziehenden Personen vorgelegt werden. Außerdem muss ab dem 01. November 2015 die sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ in der Meldebehörde vorgelegt werden. Mietverträge müssen nicht mehr vorgelegt werden. Hierdurch sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.
Wer ist Wohnungsgeber?
Wohnungsgeber ist in der Regel der Wohnungseigentümer /- in oder die Hausverwaltung.
Die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier.
Gemeinde Lemwerder
- Einwohnermeldeamt -
Stedinger Str. 51
27809 Lemwerder
Ansprechpartner: Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin:
Frau Helling, Tel.: 04 21 - 67 39 47, Zimmer E.03, Email: helling@lemwerder.de
oder
Frau Feriani, Tel.: 04 21 - 67 39 21, Zimmer E.02, Email: feriani@lemwerder.de