Terminvereinbarung erforderlich!
Der Antrag für die Ausstellung eines Personalausweises wird in Ihrem Meldeamt aufgenommen. Da der Antrag persönlich zu unterschreiben ist, ist es notwendig, dass Sie zur Beantragung persönlich im Meldeamt vorsprechen. Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen in Begleitung eines Elternteiles kommen.
- zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:
- unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/ des Sorgeberechtigten
- deren/ dessen Personaldokument(e) als Kopie
- bei nur einer/ einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Sorgerechtsnachweis/ Negativerklärung vom Jugendamt
Denken Sie daran, dass Sie für die Beantragung eines Personalausweises ein aktuelles und biometrisches Lichtbild und Ihren bisherigen Personalausweis mitbringen sowei Ihre Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde.
Mit der Einführung des neuen Personalausweises ab dem 1. November 2010 werden Ihre persönlichen Daten mit Ihrem Lichtbild auf dem Chip im Personalausweis gespeichert. Seit dem 02.08.2021 ist es verpflichtend, dass Ihre Fingerabdrücke zusätzlich aufgenommen und gespeichert werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Meldeamt werden Sie bei der Beantragung des Personalausweises gerne beraten. Zusätzlich können Sie sich im Personalausweisportal, www.personalausweisportal.de, über den neuen Personalausweis umfassend informieren.
Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird bei der Bundesdruckerei in Berlin bearbeitet. Für die Ausstellung des Personalausweises werden dort etwa 2-3 Wochen benötigt. Der Personalausweis kann nur von Ihnen oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.
Sollten Sie verhindert sein den Personalausweis oder den Reisepass persönlich abzuholen, nutzen Sie bitte diese Vollmachtserklärung.
Gebühren
Alter |
Preis |
bis 24 Jahre, 6 Jahre gültig | 22,80 Euro |
ab 24 Jahren, 10 Jahre gültig | 37,00 Euro |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro |
Wir weisen daraufhin, dass alle Ausweisdokumente bei Beantragung direkt gezahlt werden müssen.
Befreiung von der Ausweispflicht
In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Voraussetzungen
- Die zu befreiende Person ist Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Der/die Antragsteller/in ist in Lemwerder mit Hauptwohnsitz gemeldet
- Für den/die Antragsteller/in wurde eine andere Person zum Betreuer/in bestellt
- Der/die Antragsteller/in lebt zu Hause in Pflege
- Der/die Antragsteller/in ist voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht
- Der/die Antragsteller/in kann sich aufgrund einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen
Verfahren
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhanden gekommen sind/ist.
Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuer/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
Der Antrag kann formlos oder mit diesem Antrag gestellt werden.
Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung senden wir die Bestätigung zu.
Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
Hinweis
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Sollten noch z. B. Bankvollmachten erteilt werden oder notarielle Rechtsgeschäfte zu klären sein, so ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.
Benötigte Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Antrag der betreffenden Person
- ärztliches Attest, z. B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
- den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
- Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei persönlicher Vorsprache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist)
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. Betreuerausweis der bevollmächtigten Person bzw. des Betreuers/der Betreuerin (bei schriftlicher Beantragung sind Kopien ausreichend)
Bitte vereinbaren Sie vor Beantragung einen Termin unter:
Frau Helling unter 0421 / 67 39 47, Zimmer E.03, E-Mail: helling@lemwerder.de
oder
Frau Feriani unter 0421 / 67 39 21, Zimmer E.02, E-Mail: feriani@lemwerder.de.