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Bauvorhaben

 

Für das Bauwesen in Niedersachsen ist der 1. Januar 2024 ein wichtiges Datum:

Ab diesem Termin werden sämtliche Bauämter in Niedersachsen digital, d. h. sämtliche Bauanträge nur noch in digitaler Form entgegen genommen. Die Umstellung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Aus diesem Grund sind für den Landkreises Wesermarsch mit sofortiger Wirkung folgende Anträge ausschließlich digital einzureichen:

 

Anträge gem. §§ 63 und 64 NBauO
Mitteilungen gem. § 62 NBauO (steht in Kürze zur Verfügung)
Abweichungsanträge gem. § 66 NBauO, Befreiungsanträge und Ausnahmeanträge gem. § 31 BauGB
Abbruchanzeigen gem. § 60 Abs. 3 NBauO 
Bauvoranfragen

 

Bitte beachten:

Für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ist die hier zum Download aufgeführte „Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ITeBau“ dringend erforderlich.
Diese ist zwingend bei jedem Antrag per Fax 04401/927-100 oder per Post an  Landkreis Wesermarsch, Der Landrat, FD 63 – Planen und Bauaufsicht, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake mit einzureichen! Vielen Dank.

 

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