FAQ Ganztagsschule 2026

Herzlich Willkommen auf der Infoseite zum Thema Ganztagsschule und Hort!

Auf dieser Seite wird die Verwaltung Informationen zum Thema Ganztagsschule und Hort veröffentlichen und auf häufig gestellte Fragen in diesem Kontext eingehen.

Familien und interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen so die Möglichkeit bekommen, sich einfach und schnell informieren zu können.

Ausgangssituation:

Ab 2026 für die erste Klasse
Ab 2027 für die erste und zweite Klasse
Ab 2028 für erste, zweite und dritte Klasse
Ab 2029 für alle Klassen eins bis vier

besteht ein Rechtsanspruch auf 8 Stunden Betreuung an 5 Tagen in der Woche. Dies gilt auch für 8 von 12 Wochen Ferien im Jahr.

Dieser Rechtsanspruch kann durch die Gemeinde Lemwerder wie folgt erfüllt werden:
-         in einer Tageseinrichtung (Hort)
          oder
-         in einer Ganztagsgrundschule
          oder
-         in Hort und Ganztagsgrundschule nebeneinander

Welche Lösungsvorschläge werden aktuell für Lemwerder diskutiert?

Aktuell werden im Gemeinderat zwei Vorschläge diskutiert, wie der Rechtsanspruch ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 in Lemwerder umgesetzt werden soll:

Erster Vorschlag:
Die Kinder der ersten und zweiten Klasse, die nach 13.00 Uhr eine Betreuung benötigen, sollen ab August 2026 ausschließlich in der kostenfreien Ganztagsschule betreut werden.

Die Kinder der dritten und vierten Klasse, die nach 13.00 Uhr eine Betreuung benötigen, sollen ab August 2026 ausschließlich im gebührenpflichtigen Hort betreut werden.

Zweiter Vorschlag:
Die Familien behalten ihre Wahlfreiheit. Jede Familie darf für sich entscheiden, welches Betreuungsmodell für ihren Bedarf passend ist. Sie können ihr Kind im Hort oder in der Ganztagsschule anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind die erste, zweite, dritte oder vierte Klasse besucht.

Die Anträge finden Sie im Bürgerinformationssystem unter folgendem Link:
SessionNet | Ausschuss für Schulen, Jugend, Sport und Kultur - 18.09.2025 - 18:34-22:22 Uhr

 

 

Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es bisher für Grundschulkinder in Lemwerder?

In der Schule:

Aktuell gibt es 266 Grundschulkinder in Lemwerder.

Die Schule ist für alle Kinder ab 8.00 Uhr geöffnet.

Die Kinder der ersten und zweiten Klasse haben Unterricht in der Zeit von 8.10 Uhr bis 11.55 Uhr. Die Eltern können darüber hinaus bei Bedarf ihr Kind Anfang des Schuljahres für die verlässliche Betreuung bis 13.00 Uhr anmelden.

Die Kinder der dritten und vierten Klasse haben bis 13.00 Uhr Unterricht.

In den Ferien ist die Schule geschlossen. Bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall (Sturm, Glatteis, Hitze) oder bei Lehrerfortbildungen findet eine Notbetreuung in der Schule statt.

Im Hort:

Der kommunale Hort bietet Kindern von der ersten bis zur vierten Klasse nach Unterrichtsschluss eine verlässliche Betreuung bis 16.00 Uhr an.

In den Osterferien ist der Hort eine Woche geschlossen.
In den Sommerferien drei Wochen geschlossen.
In den Herbstferien ist der Hort geöffnet.
In den Weihnachtsferien geschlossen.

In den Schulferien bietet der Hort Betreuung von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, ebenso an Brückentagen. Auch bei witterungsbedingten Schulausfall findet die reguläre Betreuung von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.

Insgesamt stehen 75 Hortplätze zur Verfügung. Die Betreuung im Hort ist gebührenpflichtig. Die monatliche Gebühr richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Familien. Aktuell liegt der monatliche Minimalsatz bei 58 Euro und der Maximalbetrag bei 146 Euro pro Monat.

Es gibt für Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, über das Bildungs- und Teilhabepaket einen Antrag auf komplette Kostenübernahme der Hortgebühren zu stellen.

Die Pauschale für das Mittagessen in Höhe von jeweils 58 Euro pro Monat wird nicht übernommen und muss von allen Familien unabhängig vom Einkommen bezahlt werden.

Die aktuell gültige Gebührentabelle finden Sie hier:
doc01673420230327111755_neu.pdf

Die Hortgebühren und die Mittagessenpauschale müssen ab 2026 gemäß Haushaltsicherungskonzept angepasst werden. In welcher Höhe muss der Gemeinderat noch beschließen. Der Vorschlag des Arbeitskreises Haushalt hat eine 10 %ige Erhöhung vorgeschlagen. Die Platzvergabe für die Hortplätze erfolgt bislang nach einer Matrix. Diese Matrix finden Sie hier:

Anmelde-_und_Platzvergabeverfahren_fuer_Krippe__Kita_und_Hort_-_Kopie.pdf

Punktesystem_Hort_2025_2026.pdf

Wie sieht das Betreuungskonzept des Hortes aus?

Auszug aus dem Hortkonzept:

Das Konzept des Horts in Lemwerder basiert auf der offenen Arbeit, bei der die Kinder an Entscheidungen beteiligt werden und ihre Freizeit selbst gestalten können. Der Hort bietet Schulkindern eine familienergänzende Betreuung, fördert Partizipation und Selbstständigkeit in einem familiären Umfeld. Es gibt verschiedene Räume wie Werkstatt, Küche und PC-Raum sowie ein Außengelände, um die Entfaltung der Kinder zu ermöglichen.

Das gesamte Konzept kann unter folgendem Link nachgelesen werden: Kindergartenkonzept – Kita Lemwerder

Was ist eine Ganztagsgrundschule?

Eine Ganztagsgrundschule in Niedersachsen ist eine Grundschule, die zusätzlich zum Unterricht ein ganztägiges Bildungsangebot an mindestens drei Tagen pro Woche bereitstellt, das von der Schulleitung organisiert und verantwortet wird und in ein Gesamtkonzept eingebettet ist.

Eltern melden ihre Kinder für ein Jahr für den Ganztag an. Dabei können sie die Anzahl der Tage und die genauen Wochentage frei wählen.

Die Teilnahme am Ganztag ist nach der Anmeldung verpflichtend. Danach folgt in der Regel die Auswahl der AG-Angebote. Die Angebote können je nach Konzept der Schule unterschiedlich gewechselt werden, z. B.  pro Schulhalbjahr oder von Ferien zu Ferien usw. Ein Anspruch auf ein außerunterrichtliches Angebot besteht nicht. Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den jeweiligen Angeboten obliegt der Schule, die versucht, die AG-Wünsche der Kinder zu erfüllen.

Die Ganztagsschule erhält einen Zuschlag für einen Zusatzbedarf an Lehrerstunden zur Ausgestaltung der Ganztagsschule.

Berechnungsgrundlage ist die Zahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Die Ganztagsschule erhält für die Schülerinnen und Schüler, die zur Teilnahme am Ganztagsangebot angemeldet sind, zusätzliche Stunden für Lehrkräfte.

Von dem Zuschlag zum Ganztagsbetrieb können 40 % der Lehrerstunden kapitalisiert werden, d. h. in Geld umgewandelt werden. Dieser Anteil fließt in das Budget der Schule ein und kann für den Einsatz von Kooperationspartnern genutzt werden, wie z. B. Sportvereine oder einzelne andere geeignete Personen.

Mindestens 60 % der nachmittäglichen Betreuung müssen von Lehrkräften durchgeführt werden.

Die Grundschule Lemwerder ist aktuell dabei, ein Ganztagsschulkonzept zu entwickeln. Das Konzept ist wichtiger Bestandteil für die Antragstellung zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule bei der Landesschulbehörde. Der Antrag muss bis zum 01.12.2025 eingereicht werden, damit die Grundschule im kommenden Schuljahr zur Ganztagsschule umgewandelt werden kann.

Welche Punkte sind aus dem Ganztagsschulkonzept bereits bekannt?

Auszug aus der Elterninformation der Grundschule vom 29.09.2025:

„Die GS Lemwerder wird eine offene Ganztagsschule. Nachmittags findet im offenen Ganztag kein Unterricht statt.

Im Nachmittag gibt es eher einen „Freizeitcharakter“ mit unterschiedlichen Angeboten: Sport, Kreatives, Musik, Spielen, Forschen, … - je nach Neigung/Interesse/dem Wunsch des Kindes etwas Neues zu lernen

Wahl der Ganztagsaktivitäten eher von Ferien zu Ferien (z.B. MiniClub, Sportclub, Kreativclub, … ; aber auch feste themengebundene Angebote)

Versuch, im Nachmittag einen „Wechsel“ zum Vormittag zu haben (nicht immer die gleichen Personen aus dem Vormittag) – aus diesem Grund gibt es das Bestreben, einen festen Kooperationspartner zu finden

Wunsch des Kollegiums, die Kinder auch anders, außerhalb des Schulvormittags, zu erleben. Ebenso erleben die Kinder die Lehrkräfte anders (wie z.B. auch auf Klassenfahrten, Ausflügen, …)

Die Anmeldung zum Ganztag erfolgt jedes Jahr neu für ein Schuljahr. Hier können Sie individuell die einzelnen Tage wie auch die unterschiedlichen angebotenen Abholzeiten (13.00 Uhr, ca. 14.30 Uhr, ca. 16.15 Uhr) anwählen.“

Eine Beförderung von weiteren Abholzeiten (14.30 Uhr) wird vom Landkreis nicht geleistet. Die Beförderung muss durch die Eltern oder die Schule organisiert werden.

Wie sieht der vorläufige Zeitplan der zukünftigen Ganztagsschule aus?

Die nachfolgende Tabelle stammt aus der Elterninformation der Grundschule vom 29.09.2025:

Tabelle sh. hier.

  

Der genaue Beginn und der genaue Unterrichtsschluss sind abhängig von der Schülerbeförderung, die noch mit dem Landkreis Wesermarsch abgestimmt werden muss. Der Landkreis ist nur für die Beförderung zwischen Wohnort und Schule zuständig. Alle anderen Beförderungszeiten sind von der Schule oder den Eltern zu organisieren.

 

Wie sind die aktuellen Planungen zum Mittagessen?

Die Gemeinde Lemwerder ist als Schulträger für die Bereitstellung eines Mittagessens für die am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler verpflichtet.

Sie ist nicht verpflichtet eine Mensa vorzuhalten oder eine eigene Küche, in der das Essen frisch gekocht wird.

Gleichwohl soll das Mittagessen gesund und ausgewogen sein.

Das Mittagessen ist grundsätzlich kostenpflichtig, auch wenn die außerschulischen Angebote kostenfrei sind. Es gibt jedoch Regelungen über das Bildungs- und Teilhabepaket das Familien mit geringem Einkommen den kostenlosen Bezug von Schulessen ermöglichen kann, wenn sie entsprechende Leistungen beziehen und einen Antrag stellen

Die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig. Es dürfen auch eigene Speisen mitgebracht werden.

Wo die Kinder das Mittagessen einnehmen werden, ist noch in Klärung und Teil des Ganztagsschulkonzeptes der Schule. Für die Räumlichkeiten ist der Schulträger zuständig.

Die Grundschule denkt über einen Wechsel der ersten und zweiten Klassen nach Unterrichtsschluss in Deichshausen an den Standort Mitte für die Nachmittagsbetreuung nach.

Schulferienbetreuung:

Es ist die Aufgabe des Schulträgers, also der Gemeinde Lemwerder ein Angebot an acht Wochen im Jahr vorzuhalten, das für die Familien kostenfrei sein wird bis auf das Mittagessen und eventuelle Zusatzkosten für z. B. Ausflüge oder Material. Die Schulferienbetreuung für 2026 ist ebenfalls noch in Planung.

 

Wie ist der weitere Prozess bis zur Einrichtung der Ganztagsschule geplant?

Am 18.09.2025 haben der Schul- und Sozialausschuss mehrheitlich entschieden, dass die Verwaltung als Schulträger den Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule stellen soll. Der Antrag muss bis zum 01.12.2025 beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) eingereicht werden.

Vor den Herbstferien hat die Verwaltung zu einem Abstimmungsgespräch zwischen Landkreis, RLSB, Schulleitung und Verwaltung eingeladen, um über die Schülerbeförderung und das Ganztagsschulkonzept zu sprechen.

 

Muss die Gemeinde eine Ganztagsschule einrichten, um den Rechtsanspruch zu erfüllen?

Nein. Sie könnte den Rechtsanspruch auch allein durch den Hort erfüllen.

Dies wäre im Jahr 2026 theoretisch möglich, selbst wenn alle zukünftigen Erstklässler Gebrauch von ihrem Rechtsanspruch machen würden.

Da der Hort aber aktuell nur 75 Plätze hat, müssten die Betreuungskapazitäten eventuell ausgebaut werden, um auch den Zweit-, Dritt-, und Viertklässler weiterhin eine Betreuung anbieten zu können.

Um diesen Bedarf herauszubekommen, gibt es in diesem Jahr die Möglichkeit der Voranmeldung im Hort, da eine Anmeldung stärker verbindlich ist, als eine reine Bedarfsabfrage. Die Verwaltung erhofft sich dadurch konkretere Ergebnisse.

 

Warum gibt es in diesem Jahr eine Voranmeldung für den Hort?

Der Antrag der Ratsfrauen beinhaltet eine bedarfsunabhängige Platzvergabe für alle Dritt- und Viertklässler in den beiden kommenden Schuljahren, d. h. unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit und den damit einhergehenden Stunden, sollen alle Kinder der 3. Und 4. Klasse im Hort betreut werden können.

Falls der Bedarf über 75 Plätze hinausgehen sollte, müsste die Gemeinde möglicherweise die Kapazitäten im Hort ausbauen.

Gleiches könnte passieren, wenn man für alle Kinder der 1. bis 4. Klasse unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern das Hortplatzangebot öffnen würde.

 

Wo, wie und bis wann können Familien ihren Bedarf für einen Hortplatz in 2026 anmelden?

In der Zeit vom 29.09.2025 bis 29.10.2025 können Familien unabhängig von ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und ohne Nachweis ihrer Einkommenshöhe eine unverbindliche Voranmeldung vornehmen, wenn das Kind im nächsten Jahr eingeschult wird oder in 2026 die zweite, dritte oder vierte Klasse besuchen wird.

Die Voranmeldung erfolgt über das Elternportal der Gemeinde Lemwerder unter folgendem Link: elternportal.lemwerder.de/elternportal/

Wir weisen darauf hin, dass sich aus der Voranmeldung kein Anspruch auf einen Hortplatz ableiten lässt.

 

Warum macht die Verwaltung zusätzlich eine Bedarfsabfrage?

Um alle Fragestellungen im Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung in Hort und Grundschule möglichst umfassend in Erfahrung bringen zu können, hat die Verwaltung eine Bedarfsabfrage gestartet. Da die Verwaltung als Schulträger für die Schülerbeförderung, das Mittagessen und die Ferienbetreuung zuständig ist und den Antrag für die Einrichtung einer Ganztagsschule stellen wird, möchte sie Lösungen möglichst nah am tatsächlichen Bedarf der Eltern schaffen. Sie erhofft sich aus den Ergebnissen, Erkenntnisse für die weitere Entwicklung der Ganztagsbetreuung in der Gemeinde Lemwerder.

Die Bedarfsabfrage wurde an alle Familien geschickt, deren Kinder in den folgenden Zeiträumen geboren wurden:

 

Einschulung Klasse Anmerkung
01.10.2018 bis 30.09.2019 jetzige 1. Klasse in 2026 2. Klasse
01.10.2017 bis 30.09.2018 jetzige 2. Klasse In 2026 3. Klasse
01.10.2016 bis 30.09.2017 jetzige 3. Klasse In 2026 4. Klasse
01.10.2019 bis 30.09.2020 Einschulung 2026
01.10.2020 bis 30.09.2021 Einschulung 2027
01.10.2021 bis 30.09.2022 Einschulung 2028 inkl. Kann-Kinder
mögliche Einschulung in 2027 (ab 01.10.21 bis 31.12.21)

 

Warum sollen an der Bedarfsabfrage auch Familien teilnehmen, deren Kind voraussichtlich in 2028 eingeschult wird?

Das Modell soll gemäß Antrag der Ratsfrauen nach zwei Jahren überprüft werden. Da es in jedem Jahr Kann-Kinder gibt, die nach dem 01.10. geboren sind, haben auch Kinder den Fragenbogen erhalten, die nach dem 01.10.2021 geboren sind und als Kann-Kind in 2027 eingeschult werden könnten.

 

Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind nach dem 31.12.2021 geboren ist und damit kein Kann-Kind ist, das bereits in 2027 eingeschult werden könnte und ich trotzdem einen Fragebogen erhalten habe?

Die Teilnahme an der Bedarfsabfrage ist grundsätzlich freiwillig. Um eine möglichst hohe Rücklaufquote zu erhalten, wäre es wünschenswert, wenn der Fragebogen trotzdem zurück in den Briefkasten des Rathauses kommt und darauf vermerkt wird, dass Ihr Kind erst in 2028 eingeschult wird.

Sie können die Fragen auf dem Fragebogen trotzdem gern beantworten oder aber auch nur den Hinweis auf die Einschulung 2028 geben und den Fragebogen unausgefüllt zurückgeben.

 

 

Was ist besser? Teilnahme per Online-Fragebogen oder in Papierform?

Sofern es Ihnen recht nicht, bevorzugen Sie bitte die Online-Version. Es erleichtert uns die Auswertung und spart Ihnen Zeit und Aufwand. Bitte pro Kind an der Abfrage teilnehmen und nur Online oder nur in Papierform antworten.

 

Was mache ich wenn ich keinen oder zu wenig Fragebögen für meine Familie erhalten habe?

Bitte melden Sie sich bei uns im Rathaus. Wir lassen Ihnen einen Fragebogen zukommen. Ansprechpartnerinnen dafür sind:

Darja Kohlwes, Tel. 0421 67 39 74 – Email: kohlwes@lemwerder.de

Melanie Jurkschat, Tel. 0421 67 39 20 – Email: jurkschat@lemwerder.de

 

Ist die Umfrage eine Abstimmung für oder gegen den Hort oder die Ganztagsschule?

Nein, die Ergebnisse sollen nur den Bedarf an Betreuung möglichst gut ermitteln und stellen bei gutem Rücklauf eine Hilfe für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung in Lemwerder dar.

 

Hat das Ergebnis Einfluss auf die Entscheidung der Politik?

Vielleicht. Die Entscheidung über die Betreuungsmöglichkeiten in Lemwerder kann der Rat unabhängig von der Bedarfsabfrage treffen. Das Ergebnis der Abfrage kann als Grundlage für die bevorstehende Entscheidung herangezogen werden, sofern gewünscht.

 

Gibt es in 2026 ein Betreuungsproblem in Lemwerder, wenn der Antrag der Ratsfrauen vom 18.09.2025 vom Rat am Ende abgelehnt werden würde?

Nein, da der Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule unabhängig von diesem Antrag gestellt werden kann. Durch Einrichtung einer Ganztagsschule stünden ausreichend Plätze zur Verfügung.

Es liegt in der Entscheidung der Schule durch die Ausgestaltung des Ganztagskonzeptes, ob sie mit Jahrgang 1, mit Jahrgang 1 und 2 oder mit allen Jahrgängen starten möchte. Die Schule benötigt die Zustimmung des Schulvorstandes und des Schulträgers (Rat) für ihr Ganztagskonzept.

Sollte der Antrag zur Einrichtung einer Ganztagsschule am 01.12.25 nicht eingereicht werden, könnte die Gemeinde den Rechtsanspruch in 2026 für die ersten Klassen notfalls ausschließlich über den Hort abdecken.

 

 

 

Entscheidet das Regionale Landesamt für Schule und Bildung schneller über den Antrag, wenn die Schule nur mit der ersten und zweiten Klasse im nächsten Schuljahr beginnt?

Nein, die RLSB prüft, ob das Ganztagsschulkonzept alle erforderlichen Bestandteile enthält und schlüssig ist. Die Anzahl der Jahrgänge macht keinen Unterschied bei der Prüfung.

 

Was sind die Inhalte eines Ganztagsschulkonzeptes?

  1. Rechtliche Vorgaben
  2. Aufgaben und Ziele
  3. Ausgangssituation der Schule

3.1 Ausgangssituation Gebäude und Umgebung

3.2 Schülerinnen und Schüler

3.3 Schulorganisation

  1. Gründe für die Einführung einer Ganztagsschule
  2. Organisation – zeitlicher Rahmen, Mittagessen
  3. Inhaltliche Gestaltung
  4. Zusammenarbeit und mögliche Kooperationen
  5. Raumbedarf
  6. Sächliche Ausstattung
  7. Personalbedarf und finanzielle Mittel
  8. Zuständigkeiten

 

Welche Bestandteile hat der Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule?

Dem Antragsformular sind folgende Dokumente beizufügen:

  1. Angaben über die angestrebte Organisationsform (offen, teilgebunden oder gebunden).
    Es soll eine offene Ganztagsschule
  2. Ein Ganztagsschulkonzept, das die pädagogischen Grundsätze und Ziele darlegt und zu den im Erlass benannten Qualitätsmerkmalen Stellung nimmt.
    Die Grundschule hat 2023 bereits einen Entwurf eines Ganztagsschulkonzeptes erstellt, der nun überarbeitet bzw. finalisiert werden muss.
  3. Angaben über die voraussichtliche Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie über die zu erwartende zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen.
    Muss noch ermittelt werden.
  4. Angaben darüber, ob der Ganztagsbetrieb bei Neuerrichtung jahrgangsweise oder für alle Schuljahrgänge gleichzeitig eingeführt werden soll.

Der Punkt ist noch in Klärung. Aktuell Jahrgang 1 und 2 geplant.

  1. Das Einvernehmen des Schulträgers, sofern er nicht selbst der Antragsteller ist.
    Das Einvernehmen sollte aus Sicht der Verwaltung erst per Ratsbeschluss hergestellt werden, wenn das Ganztagsschulkonzept fertig ist, vom Schulvorstand beschlossen wurde und dem Rat vor der finalen Zustimmung vorgestellt wurde.
  2. Das Einvernehmen des Trägers der Schülerbeförderung.
    Das ist der Landkreis Wesermarsch, der nach Vorlage des Ganztagsschulkonzeptes innerhalb von 4 – 6 Wochen prüft, welche Auswirkungen das Konzept auf die Schülerbeförderung hat.

 

Wie sieht der Zeitplan der Verwaltung bis zur Antragstellung am 01.12.2025 aus?

  1. Erarbeitung des Ganztagsschulkonzeptes durch die Schule bis 04.11.25, damit der Stand dem Ausschuss mit der Einladung zur Sitzung eine Woche vorher zugeschickt werden kann.

Idealerweise werden der Schülerrat und der Schulelternrat beteiligt.

  1. Vorstellung des Konzeptes im Schulausschuss am 13.11.2025
    Die Anpassung der Hort- und Krippengebühren sowie die Erhöhung der Mittagessenpauschale werden ebenfalls an diesem Sitzungstag beraten.

  2. Beschlussfassung des Schulvorstandes über das Konzept bis zum 11.2025.

  3. Versand des fertigen Konzeptes am 19.11.2025 zur fristgerechten Ladung des Rates.

 

  1. Beschlussfassung im Gemeinderat am 27.11.2025, wenn alle offenen Punkte geklärt sind, das Konzept steht und die Kosten für die Gemeinde errechnet wurden.

  2. Einreichung beim RLSB bis zum 01.12.2025

 

 

Lemwerder, 03.10.2025

 

Christina Winkelmann
Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

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