Reisepässe

Terminvereinbarung erforderlich!

 

Der Antrag für die Ausstellung eines Reisepasses wird in Ihrem Meldeamt aufgenommen. 

Der Antrag ist von Ihnen persönlich bei der Beantragung im Meldeamt zu unterschreiben. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist es notwendig, dass auch beide Erziehungsberechtigte oder bei alleinstehenden Müttern oder Vätern, die bzw. der Erziehungsberechtigte den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses unterschreiben. Kinder und Jugendliche, die einen Reisepass beantragen möchten,  müssen dies in Begleitung eines Elternteiles tun. 

Zusätzlich wird bei Beantragung benötigt:

  • unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/ des Sorgeberechtigten
  • deren/ dessen Personaldokument(e) als Kopie
  • bei nur einer/ einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Sorgerechtsnachweis/ Negativerklärung vom Jugendamt

Weitere Informationen dazu auf der Seite Kinderreisepässe.


Seit dem 1. November 2005 werden Reisepässe mit biometrischen Merkmalen ausgestellt. Die Reisepässe enthalten einen Chip, in dem das Foto und der Passinhalt gespeichert werden. Seit 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke, grundsätzlich die Abdrücke des Zeigefingers der rechten und linken Hand, gespeichert. Die Abdrücke werden mit einem entsprechenden Fingerabdruckscanner erfasst.

Für die Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild, sowie, wenn vorhanden, ein Ausweisdokument. Bitte bringen Sie ebenfalls Ihre Geburtsurkunde mit.

Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird bei der Bundesdruckerei in Berlin bearbeitet. Für die Ausstellung werden dort etwa 3 Wochen benötigt. Der Reisepass kann dann von Ihnen oder einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.

Der Reisepass ist für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre und ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. In Ausnahmefällen kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass wird direkt vom Meldeamt ausgestellt und ist 1 Jahr gültig. Eine Verlängerung des vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich. Vorläufige Reisepässe besitzen keine biometrischen Merkmale; die vorläufigen Reisepässe enthalten keinen Chip. Die Pässe sind aber maschinenlesbar. Daher muss das Lichtbild den Vorgaben der Bundesdruckerei entsprechen.

Die Gebühren für die Ausstellung eines Reisepasses betragen ab 24 Jahren 70,00 Euro. Der Reisepass hat hier eine Gültigkeit von 10 Jahren. Die Gebühren für die Ausstellung eines Reisepasses bis 24 Jahren betragen 37,50 Euro. Hier hat der Reisepass eine Gültigkeit von 6 Jahren. Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird eine Gebühr von 26,00 Euro erhoben.

Wir weisen daraufhin, dass alle Ausweisdokumente bei Beantragung direkt gezahlt werden müssen.

Sollten Sie verhindert sein den Reisepass oder den Personalausweis persönlich abzuholen, nutzen Sie bitte diese Vollmachtserklärung.


Für alle Fragen rund um den Reisepass stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Meldeamtes, Frau Helling und Frau Feriani, gerne zur Verfügung; Tel.: 67 39 47 (Frau Helling), Tel.: 67 39 21 (Frau Feriani).

Weitere Informationen zur Einführung des biometrischen Passes erhalten Sie auf den Seiten des Bundesinnenministers, www.bmi.bund.de, und auch auf den Seiten der Bundesdruckerei, www.bundesdruckerei.de . Informationen zu den Einreisebestimmungen in die USA erhalten Sie auf den Seiten www.us-botschaft.de.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Reiseveranstalter, den Konsulaten oder Botschaften oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes über die Einreisebestimmungen in Ihrem Urlaubsland

 

 

Befreiung von der Ausweispflicht 

In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.

Voraussetzungen

  • Die zu befreiende Person ist Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Der/die Antragsteller/in  ist in Lemwerder mit Hauptwohnsitz gemeldet
  • Für den/die Antragsteller/in  wurde eine andere Person zum Betreuer/in bestellt
  • Der/die Antragsteller/in lebt zu Hause in Pflege
  • Der/die Antragsteller/in ist voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht
  • Der/die Antragsteller/in kann sich aufgrund einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen

Verfahren

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhanden gekommen sind/ist.

Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuer/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

Der Antrag kann formlos oder mit diesem Antrag gestellt werden.

Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung senden wir die Bestätigung zu.

Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.

Hinweis

Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.

Sollten noch z. B. Bankvollmachten erteilt werden oder notarielle Rechtsgeschäfte zu klären sein, so ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.

Benötigte Unterlagen

 Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

  • Antrag der betreffenden Person
  • ärztliches Attest, z. B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
  • den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
  • Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei persönlicher Vorsprache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist)
  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Betreuerausweis der bevollmächtigten Person bzw. des Betreuers/der Betreuerin (bei schriftlicher Beantragung sind Kopien ausreichend)

 

Bitte vereinbaren Sie vor Beantragung einen Termin unter:

Frau Helling unter 0421 / 67 39 47, Zimmer E.03, E-Mail: helling@lemwerder.de

oder

Frau Feriani unter 0421 / 67 39 21, Zimmer E.02, E-Mail: feriani@lemwerder.de.

 

 

 

 

 

 

 

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