Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz wird für Jugendliche unter 18 Jahren ein Untersuchungsberechtigungsschein für die erstmalige Aufnahme einer Lehrstelle oder eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Der Untersuchungsberechtigungsschein gilt für die Erst- und Nachuntersuchung.
Das Meldeamt stellt den Untersuchungsberechtigungsschein kostenlos aus. Der Berechtigungsschein wird nur einmal ausgestellt.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Frau Helling, Tel.: 67 39 47, E-Mail: helling@lemwerder.de.