Auch Geburten müssen standesamtlich beurkundet werden. Die Geburt eines Kindes ist dem Standesamt innerhalb einer Woche anzuzeigen. Da die meisten Kinder in Krankenhäusern das Licht der Welt erblicken, werden die Formalitäten der Geburtsanzeige dort abgewickelt. Zuständig für die Entgegennahme der Geburtsanzeige und Ausstellung der Geburtsurkunden ist dann das Standesamt der Stadt oder Gemeinde, wo das Krankenhaus seinen Sitz hat.
Wenn ein Kind bei Ihnen zuhause (Hausgeburt), also in der Gemeinde Lemwerder, zur Welt kommt, ist die Geburt des Kindes von den Eltern persönlich beim Standesamt Lemwerder anzuzeigen. Von der Hebamme oder dem Arzt wird über die Geburt des Kindes eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Geburtsanzeige vorzulegen ist.
Bei der Geburtsanzeige geben die Eltern eine Erklärung zur Erteilung des Vornamens oder der Vornamen des Kindes ab. Denken Sie daran, dass die Vornamenserteilung nach der Beurkundung der Geburt nicht mehr geändert werden kann.
Für die Beurkundung der Geburt sind von Ihnen noch weitere Unterlagen vorzulegen. Welche, hängt davon ab, ob
- die Eltern miteinander verheiratet sind,
- die Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder
- ein Elternteil oder beide eine andere als die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an:
Frau Helling unter 0421 / 67 39 47, E-Mail: helling@lemwerder.de.