Eltern, die miteinander verheiratet sind, legen ihre Eheurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister und ihre Geburtsurkunden vor. Zusätzlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Damit sind außer der Geburtsbescheinigung keine weiteren Unterlagen von Ihnen vorzulegen.
Haben Sie bei der Eheschließung einen Ehenamen bestimmt, erhält das Kind automatisch diesen Namen. Wurde kein Ehename bestimmt, müssen Sie sich einigen, ob das Kind den Namen der Mutter oder des Vaters erhalten soll.
Wenn Sie im Ausland die Ehe geschlossen haben, benötigen Sie die Original-Heiratsurkunde und eine deutsche Übersetzung dieser Urkunde, wenn Ihnen keine Internationale Heiratsurkunde vorliegt oder die Eheschließung bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde.