Allgemeines
Vom 1. August 2001 bis zum 30. September 2017 galt in Deutschland das „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftgesetz - LPartG)“
In Niedersachsen wurden gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten geschlossen.
Seit dem 01. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Partner die Ehe schließen.
Beachten Sie hierfür bitte die Rubrik Eheschließungen