Eingetragene Lebenspartnerschaften

Allgemeines

Vom 1. August 2001 bis zum 30. September 2017 galt in Deutschland das „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftgesetz - LPartG)“  
In Niedersachsen wurden gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten geschlossen.

Seit dem 01. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Partner die Ehe schließen. 

Beachten Sie hierfür bitte die Rubrik Eheschließungen

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