Am
Donnerstag, dem 13.03.2025,
findet folgende öffentliche Sitzung der Gemeinde Lemwerder statt:
Sitzungsort: Rathaus Lemwerder (Ratssaal)
Beginn: 18:30 Uhr Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familien und Senioren
1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung |
1.1 | der ordnungsgemäßen Einladung |
1.2 | der Beschlussfähigkeit |
1.3 | der Tagesordnung |
2 | Genehmigung der Niederschrift vom 07.11.2024 |
3 | Beratung der in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallenden Haushaltspositionen 2025 |
4 | Satzungsänderung Beirat für die Kindertagesstätte Lemwerder |
4.1 | Satzungsänderung Beirat für die Kindertagesstätte Lemwerder; Antrag SPD, FDP, UWL und Bündnis 90/Die Grünen vom 07.09.2024 Vorlage: FB 1/064/2024 |
4.2 | Antrag der CDU-NFL/Gruppe vom 04.02.2025 zum TOP 5 der Sitzung vom 07.11.2024 zur Satzungsänderung Beirat für Kindertagesstätte Lemwerder |
5 | Großtagespflegestelle Altenesch - Auftragsvergabe Betreuung Vorlage: FB 1/017/2025 |
6 | Mitteilungen der Verwaltung, Anfragen und Anregungen von Ratsfrauen und Ratsherren |
7 | Einwohnerfragestunde |
Beginn: 19:15 Uhr Ausschuss für Klima, Umwelt und Natur
1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung |
1.1 | der ordnungsgemäßen Einladung |
1.2 | der Beschlussfähigkeit |
1.3 | der Tagesordnung |
2 | Genehmigung der Niederschrift vom 07.11.2024 |
3 | Beratung der in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallenden Haushaltspositionen 2025 |
3.1 | Antrag der FDP-Fraktion vom 22.02.2025 zum Energiebericht 2023 |
4 | Mitteilungen der Verwaltung, Anfragen und Anregungen von Ratsfrauen und Ratsherren |
4.1 | Bericht der Verwaltung über das Ergebnis aus dem Besuch der Veranstaltung "Der Praxisleitfaden Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen" |
5 | Einwohnerfragestunde |
Beginn: 20:00 Uhr Ausschuss für Bauen und Straßen
1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung |
1.1 | der ordnungsgemäßen Einladung |
1.2 | der Beschlussfähigkeit |
1.3 | der Tagesordnung |
2 | Genehmigung der Niederschrift vom 30.01.2025 |
3 | Beratung der in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallenden Haushaltspositionen 2025 |
3.1 | Hochbau |
3.2 | Tiefbau |
4 | Antrag der FDP-Fraktion vom 17.01.2025 auf Sachstandsbericht und Nutzungsüberprüfung zum ehemaligen P&R-Parkplatz |
5 | Antrag der FDP-Fraktion vom 26.01.2025 zum Krippenneubau; hier: Überprüfung der Bausubstanz |
6 | Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 26.02.2025 zur Geschwindigkeitsbegrenzung Ritzenbütteler Straße |
7 | Mitteilungen der Verwaltung, Anfragen und Anregungen von Ratsfrauen und Ratsherren |
8 | Einwohnerfragestunde |
(Christina Winkelmann)
Bürgermeisterin
Pressemitteilung: Lemwerder nimmt am „World Cleanup Day 2025“ teil – Gemeinsam für eine saubere Zukunft!
am Samstag, 20.09.2025
Vorankündigung!
Fragen beantwortet Ihnen Frau Bruchhardt unter 0421 / 67 39 25 oder Herr Meyer unter 0421 / 67 39 17
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist es für Senior*innen oft eine Herausforderung, Schritt zu halten. Annemarie Aumüller möchte hier Unterstützung leisten und bietet eine kostenfreie Schulung rund um die Bedienung und Anwendung von Handy und Tablet speziell für Senior*innen an.
Die erfahrene Kursleiterin Annemarie Aumüller hat vor zwei Jahren eine Fortbildung zur Digitallotsin für Senioren gemacht. Sie beantwortet Fragen zur Handhabung der Geräte, gibt praktische Tipps zur Nutzung von Apps und steht den Teilnehmer*innen mit Rat und Tat zur Seite. Erfahrung auf diesem Gebiet hat sie durch das Projekt „Digital im Alter – Bremen“ gesammelt. Wir möchten den Senior*innen die Möglichkeit bieten, sich in entspannter Atmosphäre mit den modernen Technologien vertraut zu machen. Annemarie Aumüller hat viel Erfahrung im Umgang mit Senior*innen und vermittelt das Wissen auf eine freundliche und verständliche Weise.
Die Schulung ist für alle Senior*innen geeignet, die Interesse an Hilfestellungen rund um ihr Handy oder Tablet, haben. Ob es um das Verstehen von Grundfunktionen, das Einrichten von Apps oder die Sicherheit im Umgang mit den Geräten geht – Annemarie Aumüller steht mit Fachkenntnissen und Empathie zur Verfügung.
Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten der BEGU Lemwerder statt und erfordert eine Anmeldung. Für Rückfragen steht Annemarie Aumüller gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie die Gelegenheit, die digitale Welt zu entdecken und erleichtern Sie sich den Umgang mit Handy und Tablet! Wir freuen uns auf zahlreiche interessierte Senior*innen.
Für Rückfragen steht Annemarie Aumüller gerne zur Verfügung unter Tel. 0151 28068854. Allgemeine Informationen zur BEGU Lemwerder erhalten Sie unter Tel. 0421 688610.
Nutzen Sie die Gelegenheit, die digitale Welt zu entdecken und erleichtern Sie sich den Umgang mit Handy und Tablet! Wir freuen uns auf zahlreiche interessierte Senior*innen.
Foto: Timo von den Berg
In der Zeit vom 15. April bis 15. September wird der Bereich am Deichschaart in Lemwerder für den Verkehr vollgesperrt. Im Anschluss werden die Restarbeiten bis in den Dezember unter halbseitiger Sperrung ausgeführt.
Ein früherer Baubeginn ist nicht möglich, da die Arbeiten am Deich die Hochwasserschutzfunktion des Schaarts stark einschränken und daher erst außerhalb der Sturmflut gefährdeten Zeit ab dem 15.04. eines jeden Jahres beginnen dürfen.
Die Arbeiten sind notwendig, da das vorhandene Schaart verstärkt und um rund einen Meter erhöht werden muss.
Gleichzeitig wird in Zusammenarbeit mit dem NLWKN und dem Ersten Ostfriesischen Deichverband der Deich auf der Westseite auf 70 Metern Länge als Lückenschluss erhöht.
Auch die Sanierungsarbeiten am Fähranlieger finden abgestimmt in diesem Zeitraum statt.
In der Zeit der Vollsperrung können motorisierte Verkehrsteilnehmer nur bis zum Schaart fahren. Das Gewerbegebiet kann nur über die Umleitung über die L875 (Motzener Straße/ Berner Straße/ Stedinger Straße), B212 und Industriestraße erreicht werden.
Radfahrer und Fußgänger haben die Möglichkeit zur Deichquerung in rund 300 Metern Entfernung westlich des Schaarts und 400 Metern östlich des Schaarts.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Betroffenen die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und während der Maßnahme Geduld und Rücksichtnahme zu zeigen.
Die Pressemitteilung mit Kontaktdaten finden Sie hier
Krippe & Kita: Eine*n Erzieher*in oder Sozialassistent*in (m/w/d)
Stellenausschreibung (PDF)
Sachbearbeiter*in der Bauverwaltung (m/w/d)
Stellenausschreibung (PDF)
Leitung des Fachbereichs Finanzen / Kämmerei (m/w/d)
Stellenausschreibung (PDF)
Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Stand: 11.03.2025
Fragen zu dem Thema beantwortet Ihnen das Landesamt für Statistik Niedersachsen unter 0511 / 98 98 44 55 oder per Mail: mikrozensus@statistik.niedersachsen.de.
Vollsperrung der Schulstraße für 4 Wochen
Im Zuge der Straßen-/ Tiefbauarbeiten im Sanierungsgebiet „Eschhofsiedlung“ wurde die Detmarstraße bereits zum 24.02.2025 für den Verkehr vollgesperrt.
Ab der 11. KW 2025 (ab 10.03.) muss die Schulstraße für den Bau des Ablaufs des neu herzustellenden Regenwasserkanals der Detmarstraße für einen Zeitraum von voraussichtlich 4 Wochen ebenfalls für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt werden. Für Fußgänger, Radfahrer, Rettungsfahrzeuge sowie die Müllabfuhr ist eine Durchfahrt möglich. Die Busse zum CVJM-Wohnheim und zur Schwimmhalle Lemwerder werden über die Eschhofstraße und St.-Veitstraße umgeleitet.
Weitere Straßensperrungen werden sich im Zuge der weiteren Sanierungsarbeiten in folgenden Zeiträumen für die nachfolgenden Straßen ergeben:
Detmarstraße: Februar 2025 – Juni 2025
Thammostraße: Juni 2025 – September 2025
Bolkostraße: September 2025 – Dezember 2025
St.-Veitstraße: Dezember 2025 – Juni 2026
Eschhofstraße: Juni 2026 – Dezember 2026
Über die wichtigen Infos zum Baustellengeschehen werden auf der Homepage der Gemeinde Lemwerder entsprechende Informationen unter dem nachstehenden Link gesetzt werden:
https://www.lemwerder.de/Wirtschaft-und-Bauen/Bauen/ISEK.php
Pressemitteilung
Straßensanierung Eschhofsiedlung
Vollsperrung der Schulstraße für 4 Wochen
Im Zuge der Straßen-/ Tiefbauarbeiten im Sanierungsgebiet „Eschhofsiedlung“ wurde die Detmarstraße bereits zum 24.02.2025 für den Verkehr vollgesperrt.
Ab der 11. KW 2025 (ab 10.03.) muss die Schulstraße auf Höhe der kommunalen Krippe (Schulstr. 17A) für den Bau des Ablaufs des neu herzustellenden Regenwasserkanals der Detmarstraße für einen Zeitraum von voraussichtlich 4 Wochen ebenfalls für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt werden. Für Fußgänger, Radfahrer, Rettungsfahrzeuge sowie die Müllabfuhr ist eine Durchfahrt möglich. Die Busse zum CVJM-Wohnheim und zur Schwimmhalle Lemwerder werden über die Eschhofstraße und St.-Veitstraße umgeleitet.
Die Zufahrt bis zum Parkplatz des evangelischen Gemeindehauses (Schulstr. 5) ist von der Stedinger Straße möglich.
Weitere Straßensperrungen werden sich im Zuge der weiteren Sanierungsarbeiten in folgenden Zeiträumen für die nachfolgenden Straßen ergeben:
Detmarstraße: Februar 2025 – Juni 2025
Thammostraße: Juni 2025 – September 2025
Bolkostraße: September 2025 – Dezember 2025
St.-Veitstraße: Dezember 2025 – Juni 2026
Eschhofstraße: Juni 2026 – Dezember 2026
Über die wichtigen Infos zum Baustellengeschehen werden auf der Homepage der Gemeinde Lemwerder entsprechende Informationen unter dem nachstehenden Link gesetzt werden:
https://www.lemwerder.de/Wirtschaft-und-Bauen/Bauen/ISEK.php
Senioren- und Behindertenbeirat Lemwerder
Am Mittwoch, den 05.03.2025 traf sich der Beirat zur Sitzung im Rathaus.
Alle Mitglieder waren anwesend, dazu 2 Gäste und die Bürgermeisterin
Frau Winkelmann.
Nach 4 Wochen Pause gab es viel zu diskutieren.
Zur Straßensanierung in der Eschhofsiedlung gab Frau Winkelmann eine kurze Übersicht der Bauarbeiten. Auch die Begehbarkeit für Senioren mit Rollstuhl oder Rollatoren ist gewährleistet.
Weitere Termine in der Begu zur „Vorsorge im Alter, die Polizei rät, Erste Hilfe, usw., sind in Arbeit.
Fähre nach Vegesack. Auch hier wurde erfreulicherweise der Fahrplan für Fußgänger und Radfahrer erweitert.
Silke Dammann vom Familienservicebüro FUKS hat einen kleinen Wegweiser (Flyer) vorgestellt mit Beratungsstellen und Angebote für Senioren für Lemwerder. Der Flyer wird an mehreren Stellen in Lemwerder ausgelegt. Genaue Informationen erfolgen nach Fertigstellung.
Wer Interesse an der Mitgestaltung des Senioren- und Behindertenbeirat hat, möge sich bei Heike Krüßmann 0160-90549014 melden.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Preuß
Mitglied des Senioren- und Behindertenbeirates
Der Gemeinde Lemwerder
Wer sie richtig entsorgt, hilft wertvolle Rohstoffe zu sichern und die Umwelt zu entlasten. Deshalb beteiligt sich das Entsorgungsunternehmen gib an der Aktion "Jedes Kabel zählt! Deutschland sammelt E-Schrott".
Im Gegenzug für die umweltfreundliche Entsorgung schenkt die Gib Teilnehmer je eine Packung Wildblumensaat.
Die Aktion läuft von Monat, 10.03 . - Samstag, 22.03.2025, auf allen Recyclinghöfen im Landkreis Wesermarsch.
Die Gib weist darauf hin, dass auch Supermärkte, Baumärkte und Elektrofachmärkte kleine Elektrogeräte kostenfrei zurücknehmen.
Weitere Informationen unter www.e-schrott-aktionswochen.org sowie unter www.gib-entsorgung.de.
Auskünfte erhalten Sie von der Gib Entsorgungszentrum GmbH unter 04401 / 99 88 0 .
Straßenreinigung, Winterdienst, Grünschnitt, wilder Müll, Rattenbekämpfung, Eichen-Prozessionsspinner und Grabenpflege.
All das sind Themen, die im neuen PDF Download der Gemeinde Lemwerder schnell und klar verständlich behandelt werden.
Die Bestimmungen darüber sind zwar im Ortsrecht niedergelegt, aber die Sprache der Verwaltung, gebündelt in Paragraphen ist nicht immer leicht
zu verstehen. „Die Satzungen, Richtlinien oder Bestimmungen müssen so sein, damit Rechtssicherheit besteht und wirklich alle möglichen Situationen abgedeckt sind“, erklärt Dennis Paack als Leiter
des Ordnungsamtes. „Allerdings liest das kaum jemand und es gibt immer wieder Probleme, weil nur die Wenigsten verstehen, was, wann, wo und wie
zu machen ist.“
Und genau an diesem Punkt setzt der neue PDF Download unter dem Titel MITMACHEN an, der jetzt vom Ordnungsamt der Gemeinde Lemwerder ins Leben gerufen wurde.
Das Dokument finden Sie hier.
Mit Unterstützung eines Kommunikationsdesigners wurden die Paragraphen in eine leichtere verständliche Sprache gebracht und mit Skizzenbildern visualisiert, um den Bürger*innen mehr Klarheit zu verschaffen, wer wann wofür zuständig ist.
„Wir hoffen, dass wir mit der Bürgerinformation ein besseres Verständnis herbeiführen können und zählen bei der Umsetzung auf die Unterstützung unserer Bürger*innen“, fasst Bürgermeisterin Christina Winkelmann das Ziel dieser Bürgerinformation zusammen.
Wer die Informationen nicht digital abrufen kann oder sie lieber in Papierform haben möchte, kann sich diese an der Info im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten herausholen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt unter 421 / 67 39 32 oder per Mail: ordnungsamt@lemwerder.de zur Verfügung.
Die Veranstaltung, bei der die Zirkusschulen aus Bremen und Umgebung ihr Können zeigten, fand in diesem Jahr in der Halle des SVGO Oslebshausen statt.
Mit Grüßen aus der BEGU Lemwerder
Timo von den Berg
Leitung BEGU Lemwerder
0421 68861 11
0151 236 70 280
BEGU Lemwerder
Edenbütteler Straße 5
27809 Lemwerder
Grund der Sperrung sind Ufersicherungsarbeiten
In der 10. Und. 11 KW finden in der Edenbütteler Straße Ufersicherungsarbeiten statt.
Witterungsbedingte Verzögerungen sind möglich.
Eine halbseitige und kurzzeitige Vollsperrung der Straße ist dafür erforderlich.
Dies bedeutet für die Anlieger*innen, dass Sie Ihre Grundstücke über die Stedinger Straße (Einfahrt Höhe Lichtsignalanlage) am Tage jederzeit erreichen können bzw. kurze Wartezeiten in Kauf nehmen müssten.
Die Abfallbehälter und Gelben Säcke werden wie gewohnt abgeholt werden. Die GIB Entsorgung wurde über die Arbeiten in Kenntnis gesetzt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Piossek unter Tel. 0421 – 67 39 - 27 zur Verfügung.
Pressemitteilung
Am Mittwoch, 05.03.25, 9.00 Uhr, wird die Orangene Bank vom Bürgermeister und der Gleichstellungsbeauftragten aus Berne an die Gemeinde Lemwerder, im Rathaus Lemwerder, übergeben.
Auch die Gleichstellungsbeauftragte Maren Ozanna vom LK, die die Aktion im November 2022 ins Leben gerufen hat, wird dabei sein.
Die Bank hat ihre Reise in Brake begonnen, ist über Elsfleth nach Berne gezogen und kommt nun am 05.03.25 nach Lemwerder.
Hier ist kein Platz für Gewalt gegen Frauen! - Landkreis Wesermarsch
Die Orangene Bank ist ein Zeichen für Solidarität. Sie soll immer wieder daran erinnern, dass alle Frauen und Mädchen die gleichen Möglichkeiten erhalten müssen, wie Männer sie inne haben.
Der Internationale Frauentag ist nach wie vor von großer Bedeutung. Auch heute haben Frauen noch nicht die gleichen Chancen und Startvoraussetzungen wie Männer.
Fragen dazu beantwortet Ihnen gerne die stv. Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Lemwerder, Silke Dammann, unter 0421 / 67 39 50.
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Lemwerder und die Bürgermeister der weiteren 3 Gemeinden der Kooperation „4 auf dem Rad“ läuten die Fahrradsaison ein.
Gemeinsam mit unserer Bürgermeisterin, Frau Christina Winkelmann, fahren wir auf Teilen der Kleeblatt-Route und auf weiteren idyllischen Wegen zur Feuerwehr Lemwerder. Hier treffen wir uns mit den Radgruppen aus Berne, Ganderkesee und Hude.
Danach ist unser Ziel die Begegnungsstätte. Dort stärken wir uns mit einem leckerem Essen, sowie Erfrischungsgetränken und toller Musik der Gruppe Jester‘s Mind.
Termin: Mittwoch, 25. Juni 2025, 15:00 Uhr
Treffpunkt: Rathaus Lemwerder
Fahrtstrecke: ca. 13 km
Preis: 15,00 € /pro Person zzgl. Verzehr
Info/Anmeldung.: bis zum 01.Juni 2025 bei der Tourist-Info,
Frau Prößler, Tel.: 0421 67 39 0; E-Mail: proessler@lemwerder.de
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 25 Personen.
Die Kooperation „4 auf dem Rad“ wurde 2005 von den Gemeinden Berne, Ganderkesee, Hude und Lemwerder ins Leben gerufen, um den Radtourismus in der Region attraktiver zu gestalten. Daraus entstand die Fahrradtour „Kleeblattroute“.
Weitere Informationen zur Kooperation „4 auf dem Rad“ stehen auf der Internetseite www.radfahren-im-oldenburger-land.de bereit. Auskünfte zum Angebot erteilen die Tourist-Infos der vier Gemeinden.
bis Freitag, 21. März 2025, schriftlich zu beantragen sind.
Den erforderlichen Antrag finden Sie hier.
Auf das Merkblatt zum Abbrennen von Osterfeuern wird hingewiesen.
Merkblatt zum Abbrennen von Osterfeuern
1.
Die Osterfeuer müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Private Osterfeuer sind daher nicht zulässig.
2.Für das Osterfeuer dürfen nur Sträucher und Baumschnitt verwendet werden.
3.Das Material für das Feuer soll erst 14 Tage vor dem Abbrennen zusammen getragen werden.
4.Das Osterfeuer darf keine Abfälle wie z. B. Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Altöl u. ä. enthalten.
5.Das Material für das Osterfeuer darf erst am Tag, an dem das Feuer angezündet werden soll, auf die Feuerstelle gelegt werden. Damit dies durchführbar bleibt, sollte die Menge des brennbaren Materials max. 150 cbm betragen.
6.Das Feuer darf weder mit festen noch mit flüssigen Brennstoffen entfacht werden. Zum Anzünde n kommt trockenes Stroh in Betracht.
7.Unbeschadet der von den Städten und Gemeinden zu treffenden weitergehenden Anordnungen aus Brandschutz und sonstigen Gefahrenabwehrbelangen, sind beim Verbrennen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen, sowie aus allgemeinen Sicherheitsgründen folgende Mindestabstände einzuhalten:
7.1 50 m zu Gebäuden, jedoch
7.2 100 m zu
7.2.1 Gebäuden mit Aufenthaltsräumen
7.2.2 Gebäuden mit weicher Bedachung
7.2.3 Öffentlichen Verkehrsflächen, soweit diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen
7.2.4 Wäldern
7.2.5 Heiden, Wallhecken und entwässerten Mooren
7.2.6 Zeltplätzen und anderen Erholungseinrichtungen
7.2.7 bergbaulichen Anlagen, insbesondere einziehenden Tagesschichten
7.2.8 Erdölund Erdgasförderplätzen
7.2.9 Energieversorgungsanlagen, wenn das Material in Haufen verbrannt werden soll
7.3 300 m zu Krankenanstalten
8.Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden (i. d. R. von Einbruch der Dämmerung bis Mitternacht) vollständig abgebrannt sein. Ein mehrere Tage schwelendes Feuer ist mit dem Brauchtum nicht vereinbar.
9. Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten. Gefahrbringender Funkenflug und erheblich e Rauchentwicklung sind zu verhindern. Zur Feuerbekämpfung muss ein geeignetes Gerät zur Verfügung stehen, so dass das Feuer bei Gefahr unverzüglich gelöscht werden kann. Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.
10. Verbrennungsrückstände und aussortierte Abfälle sind innerhalb einer Woche ordnungsgemäß zu entsorgen.
11. Das Feuer darf nicht abgebrannt werden
1. in Schutzzonen, deren Schutzzweck hiermit nicht vereinbar ist (z. B.Naturschutzgebieten, soweit nicht die Schutzgebiets- oder andere Verordnungen Ausnahmen vorsehen und diese erteilen)
2. im Bereich von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsteilen
3. auf Flächen besonders geschützter Biotope
4. auf moorigen Untergrund, wenn die Gefahr der Entstehung eines Moorbrands besteht
5. unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, bei langanhaltender trockener Witterung oder bei starkem Wind (deutliche Bewegung armstarker Äste)
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Ernst unter 0421 / 67 39 32 oder per Mail ernst@lemwerder.de zur Verfügung.
Die Wahlergebnisse für den Landkreis Wesermarsch finden Sie hier.
Der Baubeginn ist Montag, 17.02.2025.
Einzelheiten zu den Maßnahmen finden Sie hier.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Piossek unter 0421 / 67 39 27 und Frau Winkelmann unter 0421 / 67 39 41 zur Verfügung.
Die Fairtrade Steuerungsgruppe der Gemeinde Lemwerder trifft sich zur nächsten Sitzung diesen Jahres am Donnerstag, 12. Juni 2025, von 13.00 - 14.00 Uhr im Rathaus Fraktionszimmer.
Wer Interesse hat, sich der Steuerungsgruppe anzuschließen und sich für globalen fairen Handel einzusetzen, kann gerne an der Sitzung teilnehmen.
Melden Sie sich bei dem Sprecher der Lenkungsgruppe, Günter Naujoks, unter 0421 / 67 19 16, EMAIL: guenter.naujoks@t-online.de.
Einen Flyer zum Thema: Fair & Regional finden Sie hier.
Elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Lemwerder Herausgeber: Gemeinde Lemwerder |
Nr. 08 / 2025 Erscheinungstag: 11.02.2025 |
||
Gemeinde Lemwerder Die Bürgermeisterin |
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Finanzamt Delmenhorst
|
Bekanntmachung
über die
Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung
Nachschätzung gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes
(Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens vom 20. Dezember 2007, BGBl I S. 3176)
Die Ergebnisse der Nachschätzung in den Gemarkungen
Bardewisch und Altenesch
werden in der Zeit vom 18. Februar 2025 bis 17. März 2025 in den Diensträumen des
Finanzamts Delmenhorst
während der Dienststunden
Montag und Donnerstag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr u. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
offen gelegt.
Der amtliche landwirtschaftliche Sachverständige ist nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 04221 153327 zur Auskunftserteilung im Finanzamt anwesend.
Offen gelegt werden die Ergebnisse der Nachschätzung, die in den Nachschätzungsurkarten und in den Schätzungsbüchern niedergelegt sind. Gegenstand der Offenlegung sind die in diesen Unterlagen nachgewiesenen Nutzungsarten gemäß § 2 des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG), die Beschreibung des Bodens nach Klassen (§ 5 BodSchätzG), die Wertzahlen (§ 4 BodSchätzG) und die Abgrenzungen der bodengeschätzten Flächen nach Klassenflächen, Klassenabschnitten und Sonderflächen (§ 5 BodSchätzG). Die offen gelegten Ergebnisse der Nachschätzung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekannt gegeben.
Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung ist für die Eigentümer der betreffenden Grundstücke als Rechtsbehelf der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung gegeben. Der Einspruch kann bis zum Ablauf des 17. April 2025 beim Finanzamt Delmenhorst schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.
Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offen gelegten Ergebnisse der Nachschätzung unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.
Delmenhorst, 29. Januar 2025
Die Amtsleitung des Finanzamts
Impressum: Elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Lemwerder Herausgeber: Gemeinde Lemwerder, Die Bürgermeisterin, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder Erscheinungsdatum: 11.02.2025 Verantwortlich für den amtlichen Inhalt: Bürgermeisterin Christina Winkelmann Homepage der Gemeinde Lemwerder: www.lemwerder.de |
Am
Donnerstag, dem 13.03.2025,
findet folgende öffentliche Sitzung der Gemeinde Lemwerder statt:
Sitzungsort: Rathaus Lemwerder (Ratssaal)
Beginn: 18:30 Uhr Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familien und Senioren
1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung |
1.1 | der ordnungsgemäßen Einladung |
1.2 | der Beschlussfähigkeit |
1.3 | der Tagesordnung |
2 | Genehmigung der Niederschrift vom 07.11.2024 |
3 | Beratung der in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallenden Haushaltspositionen 2025 |
4 | Satzungsänderung Beirat für die Kindertagesstätte Lemwerder |
4.1 | Satzungsänderung Beirat für die Kindertagesstätte Lemwerder; Antrag SPD, FDP, UWL und Bündnis 90/Die Grünen vom 07.09.2024 Vorlage: FB 1/064/2024 |
4.2 | Antrag der CDU-NFL/Gruppe vom 04.02.2025 zum TOP 5 der Sitzung vom 07.11.2024 zur Satzungsänderung Beirat für Kindertagesstätte Lemwerder |
5 | Großtagespflegestelle Altenesch - Auftragsvergabe Betreuung Vorlage: FB 1/017/2025 |
6 | Mitteilungen der Verwaltung, Anfragen und Anregungen von Ratsfrauen und Ratsherren |
7 | Einwohnerfragestunde |
Beginn: 19:15 Uhr Ausschuss für Klima, Umwelt und Natur
1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung |
1.1 | der ordnungsgemäßen Einladung |
1.2 | der Beschlussfähigkeit |
1.3 | der Tagesordnung |
2 | Genehmigung der Niederschrift vom 07.11.2024 |
3 | Beratung der in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallenden Haushaltspositionen 2025 |
3.1 | Antrag der FDP-Fraktion vom 22.02.2025 zum Energiebericht 2023 |
4 | Mitteilungen der Verwaltung, Anfragen und Anregungen von Ratsfrauen und Ratsherren |
4.1 | Bericht der Verwaltung über das Ergebnis aus dem Besuch der Veranstaltung "Der Praxisleitfaden Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen" |
5 | Einwohnerfragestunde |
Beginn: 20:00 Uhr Ausschuss für Bauen und Straßen
1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung |
1.1 | der ordnungsgemäßen Einladung |
1.2 | der Beschlussfähigkeit |
1.3 | der Tagesordnung |
2 | Genehmigung der Niederschrift vom 30.01.2025 |
3 | Beratung der in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallenden Haushaltspositionen 2025 |
3.1 | Hochbau |
3.2 | Tiefbau |
4 | Antrag der FDP-Fraktion vom 17.01.2025 auf Sachstandsbericht und Nutzungsüberprüfung zum ehemaligen P&R-Parkplatz |
5 | Antrag der FDP-Fraktion vom 26.01.2025 zum Krippenneubau; hier: Überprüfung der Bausubstanz |
6 | Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 26.02.2025 zur Geschwindigkeitsbegrenzung Ritzenbütteler Straße |
7 | Mitteilungen der Verwaltung, Anfragen und Anregungen von Ratsfrauen und Ratsherren |
8 | Einwohnerfragestunde |
(Christina Winkelmann)
Bürgermeisterin
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist es für Senior*innen oft eine Herausforderung, Schritt zu halten. Annemarie Aumüller möchte hier Unterstützung leisten und bietet eine kostenfreie Schulung rund um die Bedienung und Anwendung von Handy und Tablet speziell für Senior*innen an.
Die erfahrene Kursleiterin Annemarie Aumüller hat vor zwei Jahren eine Fortbildung zur Digitallotsin für Senioren gemacht. Sie beantwortet Fragen zur Handhabung der Geräte, gibt praktische Tipps zur Nutzung von Apps und steht den Teilnehmer*innen mit Rat und Tat zur Seite. Erfahrung auf diesem Gebiet hat sie durch das Projekt „Digital im Alter – Bremen“ gesammelt. Wir möchten den Senior*innen die Möglichkeit bieten, sich in entspannter Atmosphäre mit den modernen Technologien vertraut zu machen. Annemarie Aumüller hat viel Erfahrung im Umgang mit Senior*innen und vermittelt das Wissen auf eine freundliche und verständliche Weise.
Die Schulung ist für alle Senior*innen geeignet, die Interesse an Hilfestellungen rund um ihr Handy oder Tablet, haben. Ob es um das Verstehen von Grundfunktionen, das Einrichten von Apps oder die Sicherheit im Umgang mit den Geräten geht – Annemarie Aumüller steht mit Fachkenntnissen und Empathie zur Verfügung.
Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten der BEGU Lemwerder statt und erfordert eine Anmeldung. Für Rückfragen steht Annemarie Aumüller gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie die Gelegenheit, die digitale Welt zu entdecken und erleichtern Sie sich den Umgang mit Handy und Tablet! Wir freuen uns auf zahlreiche interessierte Senior*innen.
Für Rückfragen steht Annemarie Aumüller gerne zur Verfügung unter Tel. 0151 28068854. Allgemeine Informationen zur BEGU Lemwerder erhalten Sie unter Tel. 0421 688610.
Nutzen Sie die Gelegenheit, die digitale Welt zu entdecken und erleichtern Sie sich den Umgang mit Handy und Tablet! Wir freuen uns auf zahlreiche interessierte Senior*innen.
Foto: Timo von den Berg
Senioren- und Behindertenbeirat Lemwerder
Am Mittwoch, den 05.03.2025 traf sich der Beirat zur Sitzung im Rathaus.
Alle Mitglieder waren anwesend, dazu 2 Gäste und die Bürgermeisterin
Frau Winkelmann.
Nach 4 Wochen Pause gab es viel zu diskutieren.
Zur Straßensanierung in der Eschhofsiedlung gab Frau Winkelmann eine kurze Übersicht der Bauarbeiten. Auch die Begehbarkeit für Senioren mit Rollstuhl oder Rollatoren ist gewährleistet.
Weitere Termine in der Begu zur „Vorsorge im Alter, die Polizei rät, Erste Hilfe, usw., sind in Arbeit.
Fähre nach Vegesack. Auch hier wurde erfreulicherweise der Fahrplan für Fußgänger und Radfahrer erweitert.
Silke Dammann vom Familienservicebüro FUKS hat einen kleinen Wegweiser (Flyer) vorgestellt mit Beratungsstellen und Angebote für Senioren für Lemwerder. Der Flyer wird an mehreren Stellen in Lemwerder ausgelegt. Genaue Informationen erfolgen nach Fertigstellung.
Wer Interesse an der Mitgestaltung des Senioren- und Behindertenbeirat hat, möge sich bei Heike Krüßmann 0160-90549014 melden.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Preuß
Mitglied des Senioren- und Behindertenbeirates
Der Gemeinde Lemwerder
Straßenreinigung, Winterdienst, Grünschnitt, wilder Müll, Rattenbekämpfung, Eichen-Prozessionsspinner und Grabenpflege.
All das sind Themen, die im neuen PDF Download der Gemeinde Lemwerder schnell und klar verständlich behandelt werden.
Die Bestimmungen darüber sind zwar im Ortsrecht niedergelegt, aber die Sprache der Verwaltung, gebündelt in Paragraphen ist nicht immer leicht
zu verstehen. „Die Satzungen, Richtlinien oder Bestimmungen müssen so sein, damit Rechtssicherheit besteht und wirklich alle möglichen Situationen abgedeckt sind“, erklärt Dennis Paack als Leiter
des Ordnungsamtes. „Allerdings liest das kaum jemand und es gibt immer wieder Probleme, weil nur die Wenigsten verstehen, was, wann, wo und wie
zu machen ist.“
Und genau an diesem Punkt setzt der neue PDF Download unter dem Titel MITMACHEN an, der jetzt vom Ordnungsamt der Gemeinde Lemwerder ins Leben gerufen wurde.
Das Dokument finden Sie hier.
Mit Unterstützung eines Kommunikationsdesigners wurden die Paragraphen in eine leichtere verständliche Sprache gebracht und mit Skizzenbildern visualisiert, um den Bürger*innen mehr Klarheit zu verschaffen, wer wann wofür zuständig ist.
„Wir hoffen, dass wir mit der Bürgerinformation ein besseres Verständnis herbeiführen können und zählen bei der Umsetzung auf die Unterstützung unserer Bürger*innen“, fasst Bürgermeisterin Christina Winkelmann das Ziel dieser Bürgerinformation zusammen.
Wer die Informationen nicht digital abrufen kann oder sie lieber in Papierform haben möchte, kann sich diese an der Info im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten herausholen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt unter 421 / 67 39 32 oder per Mail: ordnungsamt@lemwerder.de zur Verfügung.
Die Veranstaltung, bei der die Zirkusschulen aus Bremen und Umgebung ihr Können zeigten, fand in diesem Jahr in der Halle des SVGO Oslebshausen statt.
Mit Grüßen aus der BEGU Lemwerder
Timo von den Berg
Leitung BEGU Lemwerder
0421 68861 11
0151 236 70 280
BEGU Lemwerder
Edenbütteler Straße 5
27809 Lemwerder
Grund der Sperrung sind Ufersicherungsarbeiten
In der 10. Und. 11 KW finden in der Edenbütteler Straße Ufersicherungsarbeiten statt.
Witterungsbedingte Verzögerungen sind möglich.
Eine halbseitige und kurzzeitige Vollsperrung der Straße ist dafür erforderlich.
Dies bedeutet für die Anlieger*innen, dass Sie Ihre Grundstücke über die Stedinger Straße (Einfahrt Höhe Lichtsignalanlage) am Tage jederzeit erreichen können bzw. kurze Wartezeiten in Kauf nehmen müssten.
Die Abfallbehälter und Gelben Säcke werden wie gewohnt abgeholt werden. Die GIB Entsorgung wurde über die Arbeiten in Kenntnis gesetzt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Piossek unter Tel. 0421 – 67 39 - 27 zur Verfügung.
Pressemitteilung
Am Mittwoch, 05.03.25, 9.00 Uhr, wird die Orangene Bank vom Bürgermeister und der Gleichstellungsbeauftragten aus Berne an die Gemeinde Lemwerder, im Rathaus Lemwerder, übergeben.
Auch die Gleichstellungsbeauftragte Maren Ozanna vom LK, die die Aktion im November 2022 ins Leben gerufen hat, wird dabei sein.
Die Bank hat ihre Reise in Brake begonnen, ist über Elsfleth nach Berne gezogen und kommt nun am 05.03.25 nach Lemwerder.
Hier ist kein Platz für Gewalt gegen Frauen! - Landkreis Wesermarsch
Die Orangene Bank ist ein Zeichen für Solidarität. Sie soll immer wieder daran erinnern, dass alle Frauen und Mädchen die gleichen Möglichkeiten erhalten müssen, wie Männer sie inne haben.
Der Internationale Frauentag ist nach wie vor von großer Bedeutung. Auch heute haben Frauen noch nicht die gleichen Chancen und Startvoraussetzungen wie Männer.
Fragen dazu beantwortet Ihnen gerne die stv. Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Lemwerder, Silke Dammann, unter 0421 / 67 39 50.
Der Baubeginn ist Montag, 17.02.2025.
Einzelheiten zu den Maßnahmen finden Sie hier.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Piossek unter 0421 / 67 39 27 und Frau Winkelmann unter 0421 / 67 39 41 zur Verfügung.
Schulferienbetreuung 2025
Den Anmeldebogen finden Sie hier
Alle wichtigen Informationen finden Sie hier
Informationen dazu erhalten Sie vom:
Familien- und Kinderservicebüro
Silke Dammann
Stedinger Straße 55| 27809 Lemwerder
Tel 04 21 - 67 39 50 Mobil 0162 – 39 13 286
dammann@lemwerder.de | www.lemwerder.de
Anmeldung der „Kann-Kinder“
an der Grundschule Lemwerder
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 schulpflichtig. Kinder, die nach dem 30. September 2019 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung für die Einschulung trifft die Schulleitung.
Die Aufforderung zur Anmeldung gilt auch für Kinder, die zum Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig werden und noch nicht angemeldet sind (z.B. wegen Zuzugs).
Die Gemeinde Lemwerder teilt mit, dass die Kinder am
Dienstag, 4. März 2025 von 9:00 bis 11:00 Uhr
an der Grundschule Lemwerder, An der Kirche 17, angemeldet werden können. Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0421/67697 zwecks Terminvergabe.
Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung und bringen mit
Im Januar 2025 tagt der Senioren und Behindertenbeirat am Mittwoch, den 08.01.2025, um 11 Uhr im Fraktionszimmer im Rathaus Lemwerder.
Die Vorsitzende ist Heike Krüßmann, sie ist gleichzeitig Schriftführerin.
Zum Stellvertreter wurde Dieter Preuß gewahlt.
Interessierte Personen sind herzlich willkommen.
Heike Krüßmann
Vorsitzende des Senioren- und Behindertenbeirats
der Gemeinde Lemwerder
Mail: hkruessmann@gmail.com
Mobil: 0160 90549014
Fortan wird sie in Lemwerder wieder musikalische Früherziehung für Kinder ab vier Jahren anbieten.
Die Mädchen und Jungen lernen verschiedene Instrumente kennen, singen, tanzen und entwickeln ein Gefühl für Rhythmus und Melodie.
Die Einheiten leitet Lukas Nehr, der als Violoncellist in verschiedenen Orchestern und Ensembles mitwirkte.
Zudem hat er Erfahrung als Leiter eines Kinderchors.
Die musikalische Früherziehung wird dienstags im evangelischen Gemeindehaus, Schulstr. 5, in Lemwerder stattfinden.
Weitere Informationen gibt es bei der Musikschule, das Team ist unter der Telefonnummer 04401 / 70 76 190 oder per E-Mail an mail@musikschule-wesermarsch.de erreichbar.
Eine Anmeldung kann auch per Mail erfolgen.
der Gemeindearchivar Axel Kaufmann sucht Mitstreiter für die Gründung eines Gemeinde-, Vereins- und Heimatarchivs.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Evtl. haben Sie Lust Herrn Kaufmann zu unterstützen?
Dann melden Sie sich bitte direkt bei Herrn Kaufmann.
Gleichfalls lädt Herr Kaufmann zu Klönschnackrunden in seinem Archiv im Keller des Rathaus Lemwerder ein.
Einzelheiten dazu finden Sie ebenfalls in der Anlage.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Kaufmann gerne zur Verfügung.
Festnetz: 0421 / 67 02 52
Handy: 0151 / 70 13 84 62
E-Mail: kaufmannaxel00@gmail.com
Gottesdienste:
Jeden 1. Sonnabend im Monat
16:00 Uhr Vorabendmesse in der Marien-Kapelle, Berne
Sonntags
11:00 Uhr Heilige Messe in der Heilig Geist Kirche, Lemwerder
Jeden 3. Mittwoch im Monat
15:00 Uhr Heilige Messe und anschließend findet der Seniorennachmitttag statt.
Besondere Gottesdienste:
Aschermittwoch, den 5. März
19:00 Uhr Heilige Messe – Es wird das Aschekreuz gespendet
Palmsonntag, den 13. April
11:00 Uhr Heilige Messe
Gründonnerstag, den 17. April
18:00 Uhr Letztes Abendmahl
Karfreitag, den 19. April
15:00 Uhr Karfreitagsliturgie
Karsamstag, den 19. April
20:00 Uhr Auferstehungsamt
Ostersonntag, den 20. April
11:00 Uhr Hochamt
Ostermontag, den 21. April
11:00 Uhr Hochamt
Pfingstsonntag, den 8. Juni
11:00 Uhr Hochamt
Sonntag, den 15. Juni
10:00 Uhr Feier der Erstkommunion in Lemwerder
Pfingstmontag, den 9. Juni
11:00 Uhr Hochamt
Fronleichnam – Donnerstag, den 19. Juni
19:00 Heilige Messe mit Prozession
Fragen beantwortet Ihnen gerne
Claudia Kesternich
-Pfarrsekretärin-
Kath. Kirchengemeinde
Heilig Geist Lemwerder
An der Kirche 1
27809 Lemwerder
Tel.: 0421 670019
Fax: 0421 670038
E-Mail: pfarrbuero@kirche-lemwerder.de
Besuchen Sie uns auf www.kirche-lemwerder.de
Vereinbaren Sie mit Herrn Völke unter 0421 / 67 39 53 oder per Mail: voelke@lemwerder.de einen Telefontermin.
Telefonisch erreichen Sie Herrn Völke von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr.
für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
oder
durch Briefwahl
teilnehmen.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt- bzw. Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgte, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Lemwerder, 25.01.2025
Gemeinde Lemwerder Stedinger Str. 51 27809 Lemwerder Winkelmann Bürgermeisterin
|
Gemeinde Berne Am Breithof 6 27804 Berne Schierenstedt Bürgermeister |
Energie und Geld sparen
Basis-Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen - jetzt kostenlos!
Am Freitag, den 21. März 2025 können sich Verbraucher, in Lemwerder, Stedinger Str. 55 (ehemaliges Arbeitsamt), von 14:00 – 18:00 Uhr, kostenlos bei dem Energieberater der Verbraucherzentrale, Herrn Dipl.-Ing. Marco Buchholz, zum Thema Energiesparen beraten lassen. Ebenfalls kostenlos ist jetzt der „Basis-Check“, bei dem der Energieberater zum Ratsuchenden nach Hause kommt, um sich vor Ort einen Überblick über den Strom- und Wärmeverbrauch zu machen.
Energie-Checks: Umfangreiche und unabhängige Beratung für maximal 30 Euro
Neuerungen gibt es zudem bei den umfangreichen Energie-Checks. Hier wurde der Eigenanteil für den Verbraucher vereinheitlicht und beträgt nun nur noch 30 Euro. Für den Verbraucher lohnt sich dieses Angebot allemal, denn die Energieberatung der Verbraucherzentrale kostet tatsächlich deutlich mehr: Der Wert eines „Solarwärme-Checks“ beträgt beispielsweise 422,45 Euro. „Mit höchstens 30 Euro Zuzahlung übernehmen Verbraucher nur einen kleinen Teil des Gesamtbetrages, den weitaus größeren Anteil zahlt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“, erläutert Andrea Gerhardt, Koordinatorin des Energieprojekts der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Einen Termin zur Beratung in einem Beratungsstützpunkt oder für einen der Energie-Checks vor Ort, kann unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802 400 oder unter 0421 / 67 39 41 (Rathaus Lemwerder, Frau Wien) vereinbart werden. Für einkommensschwache Haushalte sind weiterhin alle Angebote kostenfrei. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Über die Verbraucherzentrale Niedersachsen
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Sie berät und unterstützt Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Sie bietet deutschlandweit das größte, interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie für private Verbraucher. In Niedersachsen sind fast 90 Experten an über 70 Stützpunkten im Einsatz. Sie beraten zu Themen wie Strom sparen, Wärmedämmung, Heiztechnik und erneuerbare Energien.
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
Die ArcelorMittal Bremen GmbH (Sitz: Carl-Benz-Str. 30, 28237 Bremen) hat mit Schreiben vom 14.06.2024 bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Zulassung der Errichtung und des Betriebes einer Deponie der Klasse II auf ihrem Werksgelände auf einer Teilfläche des Flurstücks 17/157 Flur 113 der Gemarkung Vorstadt R 113 in der Stadtgemeinde Bremen beantragt (sogenannte Deponie 6). Antragsgegenstand ist die Zulassung der Ablagerung von Abfällen aus der Eisen- und Stahlindustrie, einschließlich feuerfestes Material sowie Böden und anderes Aushubmaterial als Abfälle zur Beseitigung. Die geplante Deponie soll eine Grundfläche von etwa 160.000 m² und ein Volumen von etwa 2,33 Mio. m³ umfassen. Nach Beendigung der Ablagerungsphase und Aufbringung der Oberflächenabdeckung soll ihre Höhe etwa 39,30 m NHN betragen.
Abfalldeponien
Ansprechpartner:
Referat 23 Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Steggewentz, Hedda, Frau
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen
Deutschland
Bei näheren Fragen zum Vorhaben wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Referat 23 – Kreislauf- und Abfallwirtschaft:
E-Mail: zulassungsverfahren-krwg@umwelt.bremen.de
URL: https://umwelt.bremen.de
URL: https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige;jsessionid=8F320FCDC7BB6C74C5F214896BFE7531?docuuid=854dfbaa-6e2d-40ae-b603-5ea701e65a61&rstart=0¤tSelectorPage=1&f=state%3Ahb
09.12.2024 – 10.01.2025
Auslegungsinformationen (Amtliche Bekanntmachung, PDF)
Anschreiben AMB GmbH. zur Übersendung der Antragunterlagen (PDF)
AMB_Dep6_Antrag_Stand:11:11:24 (Zip Teil 1/2 , Zip Teil 2/2)
Pressemitteilung
Weitere Marktbeschicker für Wochenmarkt in Lemwerder gesucht
Die Gemeinde Lemwerder sucht für ihren Wochenmarkt noch weitere Marktbeschicker.
Der Wochenmarkt findet immer dienstags in der Zeit von 9-15 Uhr zentral auf dem Rathausplatz in Lemwerder statt.
Gesucht werden Fleisch- und Wurstwaren sowie Geflügel und Fisch und ein Stand mit mediterranem Angebot.
Auch Anbieter mit non-food Waren können sich gerne melden. Zudem wird ein Imbisswagen und ein Wagen für den Kaffee- / Getränkeausschank gesucht.
Seit Februar gibt es zum Obst- und Gemüsestand und dem Stand mit Käse-Wurst-Feinkost auf unserem Wochenmarkt zudem wieder jeden zweiten Dienstag im Monat einen Blumenstand.
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gerne bei der Gemeinde Lemwerder unter der Rufnummer 0421 / 67 39 32, per Mail an ernst@lemwerder.de oder per Post: Gemeinde Lemwerder, Fachbereich 4 Sicherheit und Ordnung, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder.
Die aktuelle Marktsatzung der Gemeinde Lemwerder finden Sie hier.
Gebühren werden in Lemwerder nicht erhoben.