
Anmeldung der „Kann-Kinder“
an der Grundschule Lemwerder
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 schulpflichtig. Kinder, die nach dem 30. September 2017 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden,
wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen.
Die Entscheidung für die Einschulung trifft die Schulleitung.
Die Aufforderung zur Anmeldung gilt auch für Kinder, die zum Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig werden und noch nicht angemeldet sind (z.B. wegen Zuzugs).
Die Gemeinde Lemwerder teilt mit, dass die Kinder am
Freitag, 17. Februar 2023 von 9:00 bis 11:00 Uhr
an der Grundschule Lemwerder, An der Kirche 17, angemeldet werden können.
Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0421 / 67697 zwecks Terminvergabe.
Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung und bringen mit
B e k a n n t m a c h u n g
Am
Donnerstag, dem 09.02.2023,
findet folgende öffentliche Sitzung der Gemeinde Lemwerder statt:
Sitzungsort: Rathaus Lemwerder (Ratssaal)
Beginn: 19:00 Uhr Rat
1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung |
1.1 | der ordnungsgemäßen Einladung |
1.2 | der Beschlussfähigkeit |
1.3 | der Tagesordnung |
2 | Genehmigung der Niederschriften vom 03. und 24.11. sowie 15.12.2022 |
3 | Antrag der Fraktionen SPD, FDP, UWL, Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2023 – Beschlussfassung über die Abberufung des Ratsvorsitzenden Werner Ammermann gemäß § 61 Abs. 2 NKomVG durch die Mehrheit der Ratsmitglieder. |
4 | Antrag der Fraktionen SPD, FDP, UWL, Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2023 – Wahl der/des Ratsvorsitzenden gemäß § 61. Abs. 1 NKomVG, wenn die Abberufung des Ratsvorsitzenden vorausgegangen ist, ansonsten entfällt der TOP.Gewählt ist die Person, für d. |
5 | Antrag der Fraktionen SPD, FDP, UWL, Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2023 - Beschluss über die Stellvertretung der/des Ratsvorsitzenden gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG nach dem Ausscheiden der Ratsfrau Joana Assing |
6 | Antrag der Fraktionen SPD, FDP, UWL, Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2023 – Neubesetzung der Ausschüsse der Vertretung nach § 71 Absatz 9 Satz 2 einschließlich des Verwaltungsausschusses |
6.1 | Feststellung der Fraktionen/Gruppen, ihrer Stärke und Benennung ihrer Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Sitzverteilung |
6.2 | Neubesetzung des Verwaltungsausschusses |
6.2.1 | Bestimmung der Beigeordneten |
6.2.2 | Bestimmung der Vertreter der Beigeordneten |
6.2.3 | Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses nach § 71 Abs.5 NKomVG |
6.3 | Wahl der stellvertretenden Bürgermeister |
6.4 | Antrag der Fraktionen SPD, FDP, UWL, Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2023 - Neubesetzung der Fachausschüsse |
6.4.1 | Bestimmung der Zahl der Ausschüsse und ihrer Stärke, Sitzverteilung |
6.4.2 | Bestimmung der Ausschussmitglieder |
6.4.3 | Verteilung der Ausschussvorsitze und Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Vertreter |
7 | Benennung von Vertretern der Gemeinde in anderen Körperschaften und Organisationen |
8 | Annahme und Vermittlung von Zuwendungen |
9 | Bericht der Bürgermeisterin zugleich für den Verwaltungsausschuss |
10 | Haushalt 2023 |
10.1 | Investitionsprogramm 2023 |
10.2 | Haushalt 2023 |
10.3 | Stellenplan 2023 |
11 | Beratung schriftlich eingegangener Anfragen von Ratsfrauen und Ratsherren |
12 | Einwohnerfragestunde |
(Christina Winkelmann)
Bürgermeisterin
Diese Beratung wird nun wieder regelmäßig jeden 3. Mittwoch im Monat kostenlos angeboten.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie hier.
Anmeldungen dazu nimmt die kostenfreie bundesweite Hotline unter 0800 / 809 802 400
oder Frau Wien im Rathaus Lemwerder unter 0421 / 67 39 41 entgegen.
Eine Anmeldung ist erforderlich.
zum
Planfeststellungsverfahren für die wesentliche Änderung der Deponie 2 - Ablagerung von Gasreinigungsschlämmen - der ArcelorMittal Bremen GmbH in der Stadtgemeinde Bremen
finden Sie hier.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitt an
Hedda Steggewentz
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Referat 23 – Kreislauf- und Abfallwirtschaft -
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Dienstgebäude:
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen
Tel.: 0421 361 – 2576
Fax: 0421 496 - 2576
E-Mail: hedda.steggewentz@umwelt.bremen.de
Internet: www.umwelt.bremen.de
Am
Donnerstag, dem 02.02.2023,
findet folgende öffentliche Sitzung der Gemeinde Lemwerder statt:
Sitzungsort: Rathaus Lemwerder (Ratssaal)
Beginn: 18:30 Uhr Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung
1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung |
1.1 | der ordnungsgemäßen Einladung |
1.2 | der Beschlussfähigkeit |
1.3 | der Tagesordnung |
2 | Genehmigung der Niederschrift vom 19.01.2023 |
3 | Antrag zur Pflicht zur Installation von Photovoltaik auf Dächern von Gewerbeimmobilien in den Gewerbegebieten der Gemeinde Lemwerder; Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 17.01.2023 |
4 | Antrag zur Weiterführung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung; Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 17.01.2023 |
5 | Mitteilungen der Verwaltung, Anfragen und Anregungen von Ratsfrauen und Ratsherren |
6 | Einwohnerfragestunde |
(Christina Winkelmann)
Bürgermeisterin
Rückfragen beantwortet Ihnen Frau Schmidtke unter 0421 / 67 39 24 oder per Mail: schmidtke@lemwerder.de.
Pressemitteilung
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das öffentliche Baden im Schwimmbad der Gemeinde Lemwerder am Freitag, den 10.02.2023 aus personellen Gründen nicht stattfinden kann.
Am Samstag, den 11.02.2023 findet das öffentliche Baden, wie gewohnt von 14:30 bis 18:00 Uhr statt.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Zur Information die Öffnungszeiten des öffentlichen Badens in Lemwerder
Öffnungszeiten des Schwimmbades:
Wochentag | Uhrzeit |
Freitag | 17:00 bis 19:00 Uhr 18:00 bis 19:00 Uhr überwiegend für Erwachsene |
Samstag | 14:30 bis 18:00 Uhr |
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Paack (0421 / 67 39 34).
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Jurkschat unter 0421 / 67 39 20 zur Verfügung.
Die Richtlinie für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Benutzungsentgelten finden Sie hier.
Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine – Wohnraum gesucht
Die Hilfsbereitschaft ist von allen Seiten groß. Der Wunsch, den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten, ist überall vorhanden. Vielen Dank dafür!
Die Hilfe der Gemeinde Lemwerder besteht im ersten Schritt darin, freien Wohnraum zu suchen und hat dafür eine E-Mail-Postfach eingerichtet, über das man freien Wohnraum mitteilen kann. Diese E-Mail-Adresse lautet: ukrainehilfe@lemwerder.de
Wenn Sie Wohnraum melden möchten, benötigen wir folgende Informationen:
- Lage und Größe des Wohnraums
- Ist eine Ausstattung vorhanden? Wenn ja, was?
- Wie lange steht der Wohnraum maximal zur Verfügung?
- Was kostet die Wohnung (Miete)?
- Ansprechpartner und telefonische Erreichbarkeit
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Sozialamt unter Telefon-Nr. 0421 67 39 53, das während der Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar ist.
Auch alle anderen Kommunen im Landkreis Wesermarsch haben entsprechende E-Mail-Adressen eingerichtet. Diese werden auf den jeweiligen Seiten der Kommunen bekanntgegeben.
Der von Ihnen gemeldete Wohnraum kann nur an Geflüchtete weitergegeben werden, die uns als Gemeinde über den Landkreis zugeteilt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist neben der Suche nach freiem Wohnraum die wirkungsvollste Hilfe, Geld an entsprechende Hilfsorganisationen zu spenden. Wir sammeln deshalb aktuell noch keine Sachspenden, um die stark beanspruchten Logistik- und Hilfeleistungsstrukturen nicht zu blockieren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen binden Transport und Sortierkapazitäten wird uns von den Hilfsorganisationen zurückgemeldet.
Geldspenden können hingegen flexibel eingesetzt und auf den aktuellen Bedarf angepasst werden, der sich aufgrund der unvorhersehbaren Situation ständig verändert.
Wenn Sie gern helfen möchten, dann spenden Sie bitte Geld!
Zum Beispiel an:
Das Deutsche Rote Kreuz:
IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine
oder an die Diakonie Katastrophenhilfe
https://www.diakonie-katastrophenhilfe.de/spenden/spenden.php
oder jede andere Hilfsorganisation
Sachspenden nimmt ab Mai 2022 gerne wieder die Ev.-luth. Kirchengemeinde in Altenesch, Kleine Kleiderkammer, Hauptstr. 23, entgegegen.
Die Öffnungzeiten sind
Dienstags von 10.00 - 12.30 Uhr
und
Donnerstags von 15.00 - 17.00 Uhr
Ausschließlich mit vorheriger Anmeldung.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.
Handy: 01522 311 40 17
Kleine Kleiderkammer Altenesch
Das Team bedankt sich für die Kleiderspenden.
Auf diese Weise konnte es Adam Senske aus Bremen unterstützen, der stetig Transporte mit Hilfsgütern organisiert.
Vereinbaren Sie mit Herrn Völke unter 0421 / 67 39 53 oder per Mail: voelke@lemwerder.de einen Telefontermin.
Telefonisch erreichen Sie Herrn Völke von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr.
Ausbildungsplatz Verwanstaltungkauffrau/-mann in der BEGU Lemwerder
Die Gemeinde Lemwerder sucht für die BEGU Lemwerder zum 01.08.2023 eine bzw. einen
Auszubildende / Auszubildenden zum / zur
Veranstaltungskaufrau/zum Veranstaltungskaufmann (m/w/d)
Die Ausbildungsvergütung nach TVAöD, Vollzeit 39 Wochenstunden, befristet (Ausbildungszeit
3 Jahre).
Ihre Ausbildung zur Veranstaltungskauffrau bzw. Veranstaltungskaufmann erfolgt in der BEGU
Lemwerder. Die BEGU Lemwerder ist das soziokulturelle Zentrum der Gemeinde Lemwerder.
In der BEGU finden in einem vielfältigen Kulturprogramm neben Kabarett und Comedy, auch
Konzerte, Theater, Märkte, Ferienspaßprogramm und vieles mehr statt. Dabei haben Sie
Gelegenheit mit den Künstlerinnen und Künstlern persönlich in Kontakt zu kommen.
Sie unterstützen das BEGU-Team bei Planung, Organisation, Aufbau, Durchführung und
Nachbereitung von Veranstaltungen und Projekten und Sie bekommen die Möglichkeit, eigene
kreative Ideen einzubringen und eigenverantwortlich umzusetzen.
Begleitend findet der Berufsschulunterricht in der BBS Wechloy, Oldenburg, statt.
Was Sie mitbringen sollten:
• einen guten Realschulabschluss oder Abitur
• Organisationstalent, Kommunikation
• Begeisterung für die Arbeit
• Teamfähigkeit und Aufgeschlossenheit
• Flexibilität und Kreativität
• Bereitschaft zur Arbeit am Wochenende und in den Abendstunden
Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte mit aussagekräftige Unterlagen bis zum 28. Februar 2023:
Gemeinde Lemwerder
Stedinger Straße 51
27809 Lemwerder
oder per Mail an: bewerbung@lemwerder.de
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Büro der BEGU, Tel.: 04 21 – 68 86 10, wenden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Informieren, plaudern und gemütlich Tee trinken – Eine Austauschrunde für werdende Mamis.
Anmeldung und Infos bei Silke Dammann
Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder
Tel. 0421 / 67 39 50
E-Mail: dammann@lemwerder.de
gefördert duch das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Jahresabschluss
der Gemeinde Lemwerder für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 129 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Lemwerder in seiner Sitzung am 03.11.2022 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeisterin Entlastung erteilt.
Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung sowie die öffentliche Auslegung des um die Stellungnahme der Bürgermeisterin ergänzten Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wesermarsch werden gemäß § 129 Abs. 2 sowie § 156 Abs. 4 NKomVG bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2014 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes einschließlich der Stellungnahme der Bürgermeisterin liegen in der Zeit vom 21.bis einschließlich 29.November 2022 im Rathaus der Gemeinde Lemwerder, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder, Zimmer E.06, zu den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Lemwerder, den 15.11.2022
…………………….…....
Christina Winkelmann
Bürgermeisterin
Pressemitteilung
Die Verwaltung informiert die Bürger:innen, dass die Vorbereitungen für eine zeitweise Nachtabschaltung der Straßenlaternen begonnen haben. Gemäß politischem Beschluss hat der zuständige Ausschuss festgelegt, die Straßenlaternen täglich in der Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr auszuschalten, um entsprechend Energie einzusparen und damit die Energiekosten zu senken.
Die Gemeinde Lemwerder hat insgesamt 29 Schaltkreise für die Laternen in den jeweiligen Straßenzügen. Welche Straßen zu einem Schaltbezirk gehören, erfahren Sie hier.
Ebenso kann in der Liste abgelesen werden, wie weit die Vorbereitungen sind, die aus zwei Schritten bestehen.
Zum einen müssen alle Straßenlaternen, die nicht die ganze Nacht durchgängig leuchten mit dem Verkehrszeichen 394, dem sogenannten „Laternenring" gekennzeichnet werden. Dieser rot-weiße Ring an einer Straßenlaterne weist den Autofahrer darauf hin, dass im Dunkeln sein Fahrzeug entsprechend beleuchtet sein muss, wenn es dort am Fahrbahnrand geparkt wird. Außerdem müssen einige Straßenlaternen technisch umgerüstet bzw. an die neuen Anforderungen angepasst werden. Denn es wurde zudem mehrheitlich empfohlen, bei den Ortsdurchfahrtsstraßen die Straßenbeleuchtung da, wo es technisch möglich ist, um 50 % zu reduzieren.
Geplant ist, die ersten Schaltbezirke ab dem 01.11.2022 abzuschalten. Danach geht es sukzessive je nach Fortschritt der Vorbereitungen weiter. In den Ortsdurchfahrtsstraßen bleiben die Straßenlaternen die ganze Nacht weiter durchgängig an. Die Abschaltung der Straßenlampen ist zunächst zeitlich bis Ende Februar vorgesehen. Dann wird die Maßnahme evaluiert. Aufgrund der dann vorhandenen Erfahrungswerte wird die Maßnahme entweder verlängert oder aufgehoben.
von Ute Ostendorf
Ort: Rathaus Lemwerder
Dauer: 05.10. 20222 -11.01. 2023
Pressetermin : Mittwoch den 5. Oktober 2022
14 Uhr im Rathaus Lemwerder
Ich heiße Ute Ostendorf, bin 54 Jahre alt und wohne in Berne.
Leuchttürme sind für mich immer ein willkommenes Reiseziel und Fotomotiv.
Sie weisen schon seit der Antike Seeleuten den Weg. Doch es sind nicht nur technische Bauwerke, sondern auch Anziehungspunkte für die Menschen an Land.
Außer Dienst gestellte Leuchtfeuer werden oft als Touristenattraktion genutzt.
Einige bieten sogar die Möglichkeit zum Heiraten oder zum Übernachten an.
Ich fotografiere schon viele Jahre und habe das Hobby nach Kursen an der VHS stetig intensiviert. Seit 2015 bin ich Mitglied der Fotogruppe Die NatürLichter. Am liebsten bin ich mit der Kamera in der Natur und am Wasser unterwegs. So liegt es nahe
meine Begeisterung für die Leuchttürme mit dem Fotografieren zu verbinden.
Im Laufe der Jahre sind viele Fotos entstanden, welche die Leuchtfeuer in ihrem Umfeld und in verschieden Stimmungen zeigen. Daraus habe ich über 20 Fotografien ausgewählt, die ich in dieser Ausstellung präsentiere.
Für mehr Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ute Ostendorf
September 2022
E-Mail: proessler@lemwerder.de Öffnungszeiten
Tel.: 0421 67 39 11 Mo - Fr 8:30 - 12:00
Mo - Di 14:30 - 16:00
Do 14:30 - 18:00
Zu laut oder zu leise – das ist hier die Frage!
Immer wieder ist Lärm der Stein des Anstoßes für Streitigkeiten.
Lärm definiert sich laut Bundesumweltamt als „jedes unerwünschte, laute Geräusch".
Ob ein Geräusch aber als laut empfunden wird, hängt von der subjektiven Wahrnehmung jedes Einzelnen ab. So kann für den einen laute Musik der absolute Genuss sein, während ein anderer diese nur als Krach wahrnimmt.
Reden kann auch Gold sein!
Manch einer ist so verärgert über den Lärm des Nachbarn, dass schnell darüber hinaus vergessen wird, dass man auch zukünftig mit dem vermeintlichen Störenfried Tür an Tür leben muss. Deshalb gilt: Reden Sie miteinander! Auch wenn sich das Gespräch als schwierig erweist: geben Sie nicht gleich auf. Niemand hört sich gerne den Vorwurf an, er wäre zu laut. Hinterfragen Sie die Umstände und geben Sie Ihrem Gegenüber Zeit, die eigene Lage zu reflektieren. So einen Vorwurf muss man erst mal verdauen. Die meisten Verursacher sind sich ihrem Lärm gar nicht bewusst. Gehen Sie den ersten Schritt auf Ihren Nachbarn zu – nur Mut. In aller Regel wird es Ihnen Ihr Gegenüber danken, dass Sie das direkte Gespräch gesucht haben.
Viel Lärm um Nichts?
Oft hilft es auch, andere um Ihre Meinung zu fragen, um das eigene subjektive Empfinden besser einschätzen zu können. Empfinden Ihre anderen Nachbarn den Lärm ebenfalls als störend? Nehmen diese den Lärm überhaupt als solchen wahr? Haben Ihre anderen Nachbarn ggf. auch schon mal was gegen den Lärmverursacher unternommen?
Finden Sie heraus, in wieweit sich Ihr subjektives Empfinden mit anderen teilen lässt. Kommunikation ist auch hier das A und O.
Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme
Um auf jemanden Rücksicht zu nehmen, bedarf es einem Bewusstsein der Verantwortung füreinander. Dieses Bewusstsein steuert die Qualität des Zusammenlebens und steht oder fällt mit dem Verhalten jedes Einzelnen. Gemeinsame Werte, die wir uns über die freiheitlich demokratische Grundordnung gegeben haben, ist die Basis eines respektvollen Zusammenlebens.
Lektion 1: jeder macht NICHT seins!
Der Nachbarschaftslärm kann ziemlich viel Raum in unserem Leben ein- und durchaus schlimme Ausmaße annehmen. Daher sollte man sich schon zu Beginn mit der Problematik auseinander setzen, sobald sich ein Ungleichgewicht einstellt. Die vorgezeigten Anregungen sollen helfen, für sich selbst bei Bedarf einen Weg zu finden. Hierbei gilt: wenn sich Rücksichtnahme und Toleranz die Waage halten, sind das die besten Voraussetzungen für ein gutes Miteinander.
Hört Ihr Leut´...
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass in § 12 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lemwerder (SOVO) in der Fassung vom 16.12.2019 die Ruhezeiten ganz klar geregelt sind: " Ruhezeiten sind die Sonn- und Feiertage sowie an Werktagen die Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr des nächsten Tages."
Ausgenommen von dieser Regelung in allgemeinen Wohngebieten und in Mischgebieten sind geräuschvolle Arbeiten oder Betätigungen gewerblicher und/oder forst- und landwirtschaftlicher Art, Arbeiten von Gemeindebediensteten in der öffentlichen Daseinsvorsorge und Arbeiten zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage.
Gemeinde Lemwerder
Ordnungsamt
Frau Ernst
0421 / 67 39 32
Anmeldung der „Kann-Kinder“
an der Grundschule Lemwerder
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 schulpflichtig. Kinder, die nach dem 30. September 2017 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden,
wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen.
Die Entscheidung für die Einschulung trifft die Schulleitung.
Die Aufforderung zur Anmeldung gilt auch für Kinder, die zum Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig werden und noch nicht angemeldet sind (z.B. wegen Zuzugs).
Die Gemeinde Lemwerder teilt mit, dass die Kinder am
Freitag, 17. Februar 2023 von 9:00 bis 11:00 Uhr
an der Grundschule Lemwerder, An der Kirche 17, angemeldet werden können.
Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0421 / 67697 zwecks Terminvergabe.
Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung und bringen mit
B e k a n n t m a c h u n g
Am
Donnerstag, dem 09.02.2023,
findet folgende öffentliche Sitzung der Gemeinde Lemwerder statt:
Sitzungsort: Rathaus Lemwerder (Ratssaal)
Beginn: 19:00 Uhr Rat
1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung |
1.1 | der ordnungsgemäßen Einladung |
1.2 | der Beschlussfähigkeit |
1.3 | der Tagesordnung |
2 | Genehmigung der Niederschriften vom 03. und 24.11. sowie 15.12.2022 |
3 | Antrag der Fraktionen SPD, FDP, UWL, Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2023 – Beschlussfassung über die Abberufung des Ratsvorsitzenden Werner Ammermann gemäß § 61 Abs. 2 NKomVG durch die Mehrheit der Ratsmitglieder. |
4 | Antrag der Fraktionen SPD, FDP, UWL, Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2023 – Wahl der/des Ratsvorsitzenden gemäß § 61. Abs. 1 NKomVG, wenn die Abberufung des Ratsvorsitzenden vorausgegangen ist, ansonsten entfällt der TOP.Gewählt ist die Person, für d. |
5 | Antrag der Fraktionen SPD, FDP, UWL, Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2023 - Beschluss über die Stellvertretung der/des Ratsvorsitzenden gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG nach dem Ausscheiden der Ratsfrau Joana Assing |
6 | Antrag der Fraktionen SPD, FDP, UWL, Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2023 – Neubesetzung der Ausschüsse der Vertretung nach § 71 Absatz 9 Satz 2 einschließlich des Verwaltungsausschusses |
6.1 | Feststellung der Fraktionen/Gruppen, ihrer Stärke und Benennung ihrer Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Sitzverteilung |
6.2 | Neubesetzung des Verwaltungsausschusses |
6.2.1 | Bestimmung der Beigeordneten |
6.2.2 | Bestimmung der Vertreter der Beigeordneten |
6.2.3 | Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses nach § 71 Abs.5 NKomVG |
6.3 | Wahl der stellvertretenden Bürgermeister |
6.4 | Antrag der Fraktionen SPD, FDP, UWL, Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2023 - Neubesetzung der Fachausschüsse |
6.4.1 | Bestimmung der Zahl der Ausschüsse und ihrer Stärke, Sitzverteilung |
6.4.2 | Bestimmung der Ausschussmitglieder |
6.4.3 | Verteilung der Ausschussvorsitze und Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Vertreter |
7 | Benennung von Vertretern der Gemeinde in anderen Körperschaften und Organisationen |
8 | Annahme und Vermittlung von Zuwendungen |
9 | Bericht der Bürgermeisterin zugleich für den Verwaltungsausschuss |
10 | Haushalt 2023 |
10.1 | Investitionsprogramm 2023 |
10.2 | Haushalt 2023 |
10.3 | Stellenplan 2023 |
11 | Beratung schriftlich eingegangener Anfragen von Ratsfrauen und Ratsherren |
12 | Einwohnerfragestunde |
(Christina Winkelmann)
Bürgermeisterin
Diese Beratung wird nun wieder regelmäßig jeden 3. Mittwoch im Monat kostenlos angeboten.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie hier.
Anmeldungen dazu nimmt die kostenfreie bundesweite Hotline unter 0800 / 809 802 400
oder Frau Wien im Rathaus Lemwerder unter 0421 / 67 39 41 entgegen.
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Rückfragen beantwortet Ihnen Frau Schmidtke unter 0421 / 67 39 24 oder per Mail: schmidtke@lemwerder.de.
Pressemitteilung
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das öffentliche Baden im Schwimmbad der Gemeinde Lemwerder am Freitag, den 10.02.2023 aus personellen Gründen nicht stattfinden kann.
Am Samstag, den 11.02.2023 findet das öffentliche Baden, wie gewohnt von 14:30 bis 18:00 Uhr statt.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Zur Information die Öffnungszeiten des öffentlichen Badens in Lemwerder
Öffnungszeiten des Schwimmbades:
Wochentag | Uhrzeit |
Freitag | 17:00 bis 19:00 Uhr 18:00 bis 19:00 Uhr überwiegend für Erwachsene |
Samstag | 14:30 bis 18:00 Uhr |
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Paack (0421 / 67 39 34).
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Jurkschat unter 0421 / 67 39 20 zur Verfügung.
Die Richtlinie für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Benutzungsentgelten finden Sie hier.
Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine – Wohnraum gesucht
Die Hilfsbereitschaft ist von allen Seiten groß. Der Wunsch, den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten, ist überall vorhanden. Vielen Dank dafür!
Die Hilfe der Gemeinde Lemwerder besteht im ersten Schritt darin, freien Wohnraum zu suchen und hat dafür eine E-Mail-Postfach eingerichtet, über das man freien Wohnraum mitteilen kann. Diese E-Mail-Adresse lautet: ukrainehilfe@lemwerder.de
Wenn Sie Wohnraum melden möchten, benötigen wir folgende Informationen:
- Lage und Größe des Wohnraums
- Ist eine Ausstattung vorhanden? Wenn ja, was?
- Wie lange steht der Wohnraum maximal zur Verfügung?
- Was kostet die Wohnung (Miete)?
- Ansprechpartner und telefonische Erreichbarkeit
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Sozialamt unter Telefon-Nr. 0421 67 39 53, das während der Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar ist.
Auch alle anderen Kommunen im Landkreis Wesermarsch haben entsprechende E-Mail-Adressen eingerichtet. Diese werden auf den jeweiligen Seiten der Kommunen bekanntgegeben.
Der von Ihnen gemeldete Wohnraum kann nur an Geflüchtete weitergegeben werden, die uns als Gemeinde über den Landkreis zugeteilt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist neben der Suche nach freiem Wohnraum die wirkungsvollste Hilfe, Geld an entsprechende Hilfsorganisationen zu spenden. Wir sammeln deshalb aktuell noch keine Sachspenden, um die stark beanspruchten Logistik- und Hilfeleistungsstrukturen nicht zu blockieren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen binden Transport und Sortierkapazitäten wird uns von den Hilfsorganisationen zurückgemeldet.
Geldspenden können hingegen flexibel eingesetzt und auf den aktuellen Bedarf angepasst werden, der sich aufgrund der unvorhersehbaren Situation ständig verändert.
Wenn Sie gern helfen möchten, dann spenden Sie bitte Geld!
Zum Beispiel an:
Das Deutsche Rote Kreuz:
IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine
oder an die Diakonie Katastrophenhilfe
https://www.diakonie-katastrophenhilfe.de/spenden/spenden.php
oder jede andere Hilfsorganisation
Sachspenden nimmt ab Mai 2022 gerne wieder die Ev.-luth. Kirchengemeinde in Altenesch, Kleine Kleiderkammer, Hauptstr. 23, entgegegen.
Die Öffnungzeiten sind
Dienstags von 10.00 - 12.30 Uhr
und
Donnerstags von 15.00 - 17.00 Uhr
Ausschließlich mit vorheriger Anmeldung.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.
Handy: 01522 311 40 17
Kleine Kleiderkammer Altenesch
Das Team bedankt sich für die Kleiderspenden.
Auf diese Weise konnte es Adam Senske aus Bremen unterstützen, der stetig Transporte mit Hilfsgütern organisiert.
Vereinbaren Sie mit Herrn Völke unter 0421 / 67 39 53 oder per Mail: voelke@lemwerder.de einen Telefontermin.
Telefonisch erreichen Sie Herrn Völke von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr.
Jahresabschluss
der Gemeinde Lemwerder für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 129 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Lemwerder in seiner Sitzung am 03.11.2022 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeisterin Entlastung erteilt.
Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung sowie die öffentliche Auslegung des um die Stellungnahme der Bürgermeisterin ergänzten Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wesermarsch werden gemäß § 129 Abs. 2 sowie § 156 Abs. 4 NKomVG bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2014 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes einschließlich der Stellungnahme der Bürgermeisterin liegen in der Zeit vom 21.bis einschließlich 29.November 2022 im Rathaus der Gemeinde Lemwerder, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder, Zimmer E.06, zu den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Lemwerder, den 15.11.2022
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Christina Winkelmann
Bürgermeisterin
Pressemitteilung
Die Verwaltung informiert die Bürger:innen, dass die Vorbereitungen für eine zeitweise Nachtabschaltung der Straßenlaternen begonnen haben. Gemäß politischem Beschluss hat der zuständige Ausschuss festgelegt, die Straßenlaternen täglich in der Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr auszuschalten, um entsprechend Energie einzusparen und damit die Energiekosten zu senken.
Die Gemeinde Lemwerder hat insgesamt 29 Schaltkreise für die Laternen in den jeweiligen Straßenzügen. Welche Straßen zu einem Schaltbezirk gehören, erfahren Sie hier.
Ebenso kann in der Liste abgelesen werden, wie weit die Vorbereitungen sind, die aus zwei Schritten bestehen.
Zum einen müssen alle Straßenlaternen, die nicht die ganze Nacht durchgängig leuchten mit dem Verkehrszeichen 394, dem sogenannten „Laternenring" gekennzeichnet werden. Dieser rot-weiße Ring an einer Straßenlaterne weist den Autofahrer darauf hin, dass im Dunkeln sein Fahrzeug entsprechend beleuchtet sein muss, wenn es dort am Fahrbahnrand geparkt wird. Außerdem müssen einige Straßenlaternen technisch umgerüstet bzw. an die neuen Anforderungen angepasst werden. Denn es wurde zudem mehrheitlich empfohlen, bei den Ortsdurchfahrtsstraßen die Straßenbeleuchtung da, wo es technisch möglich ist, um 50 % zu reduzieren.
Geplant ist, die ersten Schaltbezirke ab dem 01.11.2022 abzuschalten. Danach geht es sukzessive je nach Fortschritt der Vorbereitungen weiter. In den Ortsdurchfahrtsstraßen bleiben die Straßenlaternen die ganze Nacht weiter durchgängig an. Die Abschaltung der Straßenlampen ist zunächst zeitlich bis Ende Februar vorgesehen. Dann wird die Maßnahme evaluiert. Aufgrund der dann vorhandenen Erfahrungswerte wird die Maßnahme entweder verlängert oder aufgehoben.
von Ute Ostendorf
Ort: Rathaus Lemwerder
Dauer: 05.10. 20222 -11.01. 2023
Pressetermin : Mittwoch den 5. Oktober 2022
14 Uhr im Rathaus Lemwerder
Ich heiße Ute Ostendorf, bin 54 Jahre alt und wohne in Berne.
Leuchttürme sind für mich immer ein willkommenes Reiseziel und Fotomotiv.
Sie weisen schon seit der Antike Seeleuten den Weg. Doch es sind nicht nur technische Bauwerke, sondern auch Anziehungspunkte für die Menschen an Land.
Außer Dienst gestellte Leuchtfeuer werden oft als Touristenattraktion genutzt.
Einige bieten sogar die Möglichkeit zum Heiraten oder zum Übernachten an.
Ich fotografiere schon viele Jahre und habe das Hobby nach Kursen an der VHS stetig intensiviert. Seit 2015 bin ich Mitglied der Fotogruppe Die NatürLichter. Am liebsten bin ich mit der Kamera in der Natur und am Wasser unterwegs. So liegt es nahe
meine Begeisterung für die Leuchttürme mit dem Fotografieren zu verbinden.
Im Laufe der Jahre sind viele Fotos entstanden, welche die Leuchtfeuer in ihrem Umfeld und in verschieden Stimmungen zeigen. Daraus habe ich über 20 Fotografien ausgewählt, die ich in dieser Ausstellung präsentiere.
Für mehr Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ute Ostendorf
September 2022
E-Mail: proessler@lemwerder.de Öffnungszeiten
Tel.: 0421 67 39 11 Mo - Fr 8:30 - 12:00
Mo - Di 14:30 - 16:00
Do 14:30 - 18:00
Zu laut oder zu leise – das ist hier die Frage!
Immer wieder ist Lärm der Stein des Anstoßes für Streitigkeiten.
Lärm definiert sich laut Bundesumweltamt als „jedes unerwünschte, laute Geräusch".
Ob ein Geräusch aber als laut empfunden wird, hängt von der subjektiven Wahrnehmung jedes Einzelnen ab. So kann für den einen laute Musik der absolute Genuss sein, während ein anderer diese nur als Krach wahrnimmt.
Reden kann auch Gold sein!
Manch einer ist so verärgert über den Lärm des Nachbarn, dass schnell darüber hinaus vergessen wird, dass man auch zukünftig mit dem vermeintlichen Störenfried Tür an Tür leben muss. Deshalb gilt: Reden Sie miteinander! Auch wenn sich das Gespräch als schwierig erweist: geben Sie nicht gleich auf. Niemand hört sich gerne den Vorwurf an, er wäre zu laut. Hinterfragen Sie die Umstände und geben Sie Ihrem Gegenüber Zeit, die eigene Lage zu reflektieren. So einen Vorwurf muss man erst mal verdauen. Die meisten Verursacher sind sich ihrem Lärm gar nicht bewusst. Gehen Sie den ersten Schritt auf Ihren Nachbarn zu – nur Mut. In aller Regel wird es Ihnen Ihr Gegenüber danken, dass Sie das direkte Gespräch gesucht haben.
Viel Lärm um Nichts?
Oft hilft es auch, andere um Ihre Meinung zu fragen, um das eigene subjektive Empfinden besser einschätzen zu können. Empfinden Ihre anderen Nachbarn den Lärm ebenfalls als störend? Nehmen diese den Lärm überhaupt als solchen wahr? Haben Ihre anderen Nachbarn ggf. auch schon mal was gegen den Lärmverursacher unternommen?
Finden Sie heraus, in wieweit sich Ihr subjektives Empfinden mit anderen teilen lässt. Kommunikation ist auch hier das A und O.
Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme
Um auf jemanden Rücksicht zu nehmen, bedarf es einem Bewusstsein der Verantwortung füreinander. Dieses Bewusstsein steuert die Qualität des Zusammenlebens und steht oder fällt mit dem Verhalten jedes Einzelnen. Gemeinsame Werte, die wir uns über die freiheitlich demokratische Grundordnung gegeben haben, ist die Basis eines respektvollen Zusammenlebens.
Lektion 1: jeder macht NICHT seins!
Der Nachbarschaftslärm kann ziemlich viel Raum in unserem Leben ein- und durchaus schlimme Ausmaße annehmen. Daher sollte man sich schon zu Beginn mit der Problematik auseinander setzen, sobald sich ein Ungleichgewicht einstellt. Die vorgezeigten Anregungen sollen helfen, für sich selbst bei Bedarf einen Weg zu finden. Hierbei gilt: wenn sich Rücksichtnahme und Toleranz die Waage halten, sind das die besten Voraussetzungen für ein gutes Miteinander.
Hört Ihr Leut´...
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass in § 12 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lemwerder (SOVO) in der Fassung vom 16.12.2019 die Ruhezeiten ganz klar geregelt sind: " Ruhezeiten sind die Sonn- und Feiertage sowie an Werktagen die Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr des nächsten Tages."
Ausgenommen von dieser Regelung in allgemeinen Wohngebieten und in Mischgebieten sind geräuschvolle Arbeiten oder Betätigungen gewerblicher und/oder forst- und landwirtschaftlicher Art, Arbeiten von Gemeindebediensteten in der öffentlichen Daseinsvorsorge und Arbeiten zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage.
Gemeinde Lemwerder
Ordnungsamt
Frau Ernst
0421 / 67 39 32
Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 "Solarpark an der L 875 (Auf der alten Gärtnerei)" (Parallelverfahren) der Gemeinde Lemwerder
- Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § A3 Abs. 2 BauGB -
finden Sie hier.
Auftraggeber dieser Erhebung ist der Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen e.V. in Abstimmung mit den Gemeinden.
Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in der hier hinterlegten Pressemitteilung des Kommunalverbundes Niedersachsen/Bremen e.V.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Diekmann unter 04221 / 98 124 20 zur Verfügung.
hier: Satzungsbeschluss
Fragen zum Bebauunplan beantwortet Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de.
Bekanntmachung
Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau
Der Rat der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 den Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau gefasst.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt die Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau in Kraft.
Die Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau kann im Rathaus der Gemeinde Lemwerder, Fachbereich 4, Stedinger Straße 51, 27809 Lemwerder während der allgemeinen Dienststunden, sowie im Internet unter dem Link https://www.lemwerder.de/ von jedermann eingesehen werden.
Weiterhin ergeht gem. § 215 Abs. 2 BauGB folgender Hinweis:
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lemwerder unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen durch schriftlichen Antrag an den Entschädigungspflichtigen für die in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile wird hingewiesen.
Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlöschen diese Entschädigungsansprüche, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögens-nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Lemwerder, 29.04.2022
Christina Winkelmann
Bürgermeisterin
Die Ergänzungssatzunfg finden Sie hier und die Abschrift der Außenbereichssatzung hier
Informationen finden Sie hier.
Haben Sie Fragen dazu?
Frau Dammann steht Ihnen unter 0421 / 67 39 50 oder per Mail: dammann@lemwerder.de zur Verfügung.
Rückfragen beantwortet Ihnen Frau Schmidtke unter 0421 / 67 39 24 oder per Mail: schmidtke@lemwerder.de.
Die öffentliche und ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Lemwerder über das nachfolgend genannte Thema
K+S Minerals and Agriculture GmbH
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Fortsetzung der Einleitung von Salzabwasser in die Werra für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2027
Hier: Ortsübliche Bekanntmachung und Auslegung der Entscheidung des Regierungspräsidiums Kassel vom 23.12.2021
finden Sie hier.
Die Unterlagen können in der Zeit vom 23.02.2022 - 08.03.2022 im Rathaus Lemwerder, Zimmer 1.02, nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte mit Herrn Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de einen Termin zur Einsichtnahme.