Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten ihre Wahlbenachrichtigungskarten (WBK) spätestens bis zum 2. Februar 2025.
Mit dieser Wahlbenachrichtigung können Sie am Wahltag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr in Ihrem Wahllokal wählen. Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Falls Sie per Briefwahl wählen möchten, füllen Sie bitte die linke Seite der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreiben Sie diese und geben Sie sie im Rathaus von Lemwerder ab oder werfen Sie sie in den Briefkasten des Rathauses.
Ab dem 10. Februar 2025 können die Briefwahlunterlagen ausgegeben oder verschickt werden. Wenn Sie ab diesem Datum während der Öffnungszeiten ins Rathaus kommen, haben Sie die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen oder die Unterlagen mitzunehmen. Beachten Sie bitte, dass mit evtl. Wartezeiten zu rechnen ist.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der kürzeren Fristen die Briefwahlunterlagen spätestens am 18. oder 19. Februar in den Postbriefkasten eingeworfen oder bis zum 23. Februar um 14:30 Uhr in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden müssen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frau Helling (wahlen@lemwerder.de, 0421 673947)
Die Fairtrade Steuerungsgruppe der Gemeinde Lemwerder trifft sich zur nächsten Sitzung diesen Jahres am Donnerstag, O6. Februar 2025, von 13.00 - 14.00 Uhr in der Begu, Edenbütteler Str. 5.
Wer Interesse hat, sich der Steuerungsgruppe anzuschließen und sich für globalen fairen Handel einzusetzen, kann gerne an der Sitzung teilnehmen.
Melden Sie sich bei dem Sprecher der Lenkungsgruppe, Günter Naujoks, unter 0421 / 67 19 16, EMAIL: guenter.naujoks@t-online.de.
Einen Flyer zum Thema: Fair & Regional finden Sie hier.
Einzelheiten finden Sie hier.
Eine Anmeldung ist erforderlich unter 0421 / 67 390 (Frau Prößler) oder per Mail: proessler@lemwerder.de.
Oder im Rathaus an der Info bei Frau Prößler direkt.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt
Anmeldung der „Kann-Kinder“
an der Grundschule Lemwerder
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 schulpflichtig. Kinder, die nach dem 30. September 2019 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung für die Einschulung trifft die Schulleitung.
Die Aufforderung zur Anmeldung gilt auch für Kinder, die zum Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig werden und noch nicht angemeldet sind (z.B. wegen Zuzugs).
Die Gemeinde Lemwerder teilt mit, dass die Kinder am
Dienstag, 4. März 2025 von 9:00 bis 11:00 Uhr
an der Grundschule Lemwerder, An der Kirche 17, angemeldet werden können. Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0421/67697 zwecks Terminvergabe.
Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung und bringen mit
Im Januar 2025 tagt der Senioren und Behindertenbeirat am Mittwoch, den 08.01.2025, um 11 Uhr im Fraktionszimmer im Rathaus Lemwerder.
Die Vorsitzende ist Heike Krüßmann, sie ist gleichzeitig Schriftführerin.
Zum Stellvertreter wurde Dieter Preuß gewahlt.
Interessierte Personen sind herzlich willkommen.
Heike Krüßmann
Vorsitzende des Senioren- und Behindertenbeirats
der Gemeinde Lemwerder
Mail: hkruessmann@gmail.com
Mobil: 0160 90549014
Fortan wird sie in Lemwerder wieder musikalische Früherziehung für Kinder ab vier Jahren anbieten.
Die Mädchen und Jungen lernen verschiedene Instrumente kennen, singen, tanzen und entwickeln ein Gefühl für Rhythmus und Melodie.
Die Einheiten leitet Lukas Nehr, der als Violoncellist in verschiedenen Orchestern und Ensembles mitwirkte.
Zudem hat er Erfahrung als Leiter eines Kinderchors.
Die musikalische Früherziehung wird dienstags im evangelischen Gemeindehaus, Schulstr. 5, in Lemwerder stattfinden.
Weitere Informationen gibt es bei der Musikschule, das Team ist unter der Telefonnummer 04401 / 70 76 190 oder per E-Mail an mail@musikschule-wesermarsch.de erreichbar.
Eine Anmeldung kann auch per Mail erfolgen.
Informationen finden Sie unter https://www.vbn.de/fahrplan/anruflinien-ast-alt.html
der Gemeindearchivar Axel Kaufmann sucht Mitstreiter für die Gründung eines Gemeinde-, Vereins- und Heimatarchivs.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Evtl. haben Sie Lust Herrn Kaufmann zu unterstützen?
Dann melden Sie sich bitte direkt bei Herrn Kaufmann.
Gleichfalls lädt Herr Kaufmann zu Klönschnackrunden in seinem Archiv im Keller des Rathaus Lemwerder ein.
Einzelheiten dazu finden Sie ebenfalls in der Anlage.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Kaufmann gerne zur Verfügung.
Festnetz: 0421 / 67 02 52
Handy: 0151 / 70 13 84 62
E-Mail: kaufmannaxel00@gmail.com
Weitere Informationen folgen
oder erkundigen Sie sich bei Frau Schmidt unter 0421 / 67 39 48
Montag und Donnerstag von 15.30 - 19.00 Uhr
Gemeindebücherei
Stedinger Str. 53
Gottesdienste:
Jeden 1. Sonnabend im Monat
16:00 Uhr Vorabendmesse in der Marien-Kapelle, Berne
Sonntags
11:00 Uhr Heilige Messe in der Heilig Geist Kirche, Lemwerder
Jeden 3. Mittwoch im Monat
15:00 Uhr Heilige Messe und anschließend findet der Seniorennachmitttag statt.
Besondere Gottesdienste:
Aschermittwoch, den 5. März
19:00 Uhr Heilige Messe – Es wird das Aschekreuz gespendet
Palmsonntag, den 13. April
11:00 Uhr Heilige Messe
Gründonnerstag, den 17. April
18:00 Uhr Letztes Abendmahl
Karfreitag, den 19. April
15:00 Uhr Karfreitagsliturgie
Karsamstag, den 19. April
20:00 Uhr Auferstehungsamt
Ostersonntag, den 20. April
11:00 Uhr Hochamt
Ostermontag, den 21. April
11:00 Uhr Hochamt
Pfingstsonntag, den 8. Juni
11:00 Uhr Hochamt
Sonntag, den 15. Juni
10:00 Uhr Feier der Erstkommunion in Lemwerder
Pfingstmontag, den 9. Juni
11:00 Uhr Hochamt
Fronleichnam – Donnerstag, den 19. Juni
19:00 Heilige Messe mit Prozession
Fragen beantwortet Ihnen gerne
Claudia Kesternich
-Pfarrsekretärin-
Kath. Kirchengemeinde
Heilig Geist Lemwerder
An der Kirche 1
27809 Lemwerder
Tel.: 0421 670019
Fax: 0421 670038
E-Mail: pfarrbuero@kirche-lemwerder.de
Besuchen Sie uns auf www.kirche-lemwerder.de
Vereinbaren Sie mit Herrn Völke unter 0421 / 67 39 53 oder per Mail: voelke@lemwerder.de einen Telefontermin.
Telefonisch erreichen Sie Herrn Völke von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr.
Pressemitteilung
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das öffentliche Baden im Schwimmbad der Gemeinde Lemwerder im Februar 2025 an folgenden Tagen nicht möglich ist:
Freitag, 21. Februar 2025
Samstag, 22. Februar 2025
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Zur Information die Öffnungszeiten des öffentlichen Badens in Lemwerder
Öffnungszeiten des Schwimmbades:
Wochentag | Uhrzeit |
Freitag | 17:00 bis 19:00 Uhr 18:00 bis 19:00 Uhr überwiegend für Erwachsene |
Samstag | 14:30 bis 18:00 Uhr |
Lemwerder, den 08.01.2025
Pressemitteilung
Die Gemeinde Lemwerder teilt mit, dass sie seit dem 01.01.25 einen Beauftragten für den ruhenden Verkehr eingestellt hat.
Damit kommt sie dem Wunsch der Politik nach, verstärkt gegen Falschparker vorzugehen.
Herr Schröder wird nach einer kurzen Einarbeitungsphase direkt seine Arbeit aufnehmen.
Pressemitteilung: Lemwerder nimmt am „World Cleanup Day 2025“ teil – Gemeinsam für eine saubere Zukunft!
am Samstag, 20.09.2025
Vorankündigung!
Fragen beantwortet Ihnen Frau Bruchhardt unter 0421 / 67 39 25 oder Herr Meyer unter 0421 / 67 39 17
Einzelheiten dazu finden Sie auf nachfolgend und auf der Homepage der Fährgesellschaft Fähren Bremen · Stedingen GmbH
Die Fährstelle wird von Montag, den 3. März bis einschließlich Freitag, den 25. April 2025 gesperrt. Um die anfallenden Verkehre aufzufangen, wird die FBS für die Dauer der Baumaßnahme, sowohl an der Fährstelle Blumenthal/Motzen als auch an der Fährstelle Berne/Farge, tagsüber (montags bis freitags) durchgehend mit zwei Fährschiffen im Einsatz sein. An beiden Fährstellen wird ein Nachtverkehr (24/7) angeboten. Die geänderten Fahrpläne werden hier und an den Fährstellen rechtzeitig veröffentlicht.
In der Zeit von Montag, den 3. März bis einschließlich Freitag, den 28. März 2025 (erster Bauabschnitt) wird die FBS zusätzlich einen Personen- und Radfahrerverkehr zwischen dem Ponton an der Signalstation in Vegesack und der FBS-Rampe in Lemwerder einrichten. Dieses zeitlich begrenzte Zusatzangebot richtet sich insbesondere an Berufspendler und wird mit einem Fährschiff im langsamen Pendelverkehr montags bis freitags in den Zeiten von etwa 05:40 Uhr bis 08:40 Uhr und 14:40 Uhr bis 18:20 Uhr (freitags von 12:40 Uhr bis 16:40 Uhr) angeboten. Der Fahrplan wird ebenfalls hier rechtzeitig veröffentlicht. Von Samstag, den 29. März bis einschließlich Freitag, den 25. April wird die Fährstelle für alle Verkehre geschlossen.
Der Zeitplan wurde mit diversen Behörden und Institutionen abgestimmt und es ist davon auszugehen, dass die Sperrzeit der Fährstelle genutzt wird, um weitere Baumaßnahmen in den Zufahrtsbereichen durchzuführen.
Wir bitten unsere Fährkunden um Verständnis.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fährgesellschaft Bremen-Stedingen gerne zur Verfügung.
Telefon: 0421 - 69 03 69
Fax: 0421 – 69 03 688
Web: www.faehren-bremen.de
Bürgerinnen und Bürger können die Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen bzw. in bestimmten Fällen verhindern.
Folgende Widerspruchsrechte sind möglich:
Voraussetzung für die Eintragung einer Sperre ist, dass Sie in Lemwerder gemeldet sind.
Sie können den Antrag im Meldeamt der Gemeinde Lemwerder jederzeit stellen. Hierfür bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Der Antrag ist gebührenfrei.
Hier finden Sie den Antrag.
Bei Fragen stehen Ihnen gerne Frau Feriani (feriani@lemwerder.de, Tel.: 0421 / 67 39 21) und Frau Helling (helling@lemwerder.de, Tel.: 0421 / 67 39 47) zur Verfügung.
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist es für Senior*innen oft eine Herausforderung, Schritt zu halten. Annemarie Aumüller möchte hier Unterstützung leisten und bietet eine kostenfreie Schulung rund um die Bedienung und Anwendung von Handy und Tablet speziell für Senior*innen an.
Die erfahrene Kursleiterin Annemarie Aumüller hat vor zwei Jahren eine Fortbildung zur Digitallotsin für Senioren gemacht. Sie beantwortet Fragen zur Handhabung der Geräte, gibt praktische Tipps zur Nutzung von Apps und steht den Teilnehmer*innen mit Rat und Tat zur Seite. Erfahrung auf diesem Gebiet hat sie durch das Projekt „Digital im Alter – Bremen“ gesammelt. Wir möchten den Senior*innen die Möglichkeit bieten, sich in entspannter Atmosphäre mit den modernen Technologien vertraut zu machen. Annemarie Aumüller hat viel Erfahrung im Umgang mit Senior*innen und vermittelt das Wissen auf eine freundliche und verständliche Weise.
Die Schulung ist für alle Senior*innen geeignet, die Interesse an Hilfestellungen rund um ihr Handy oder Tablet, haben. Ob es um das Verstehen von Grundfunktionen, das Einrichten von Apps oder die Sicherheit im Umgang mit den Geräten geht – Annemarie Aumüller steht mit Fachkenntnissen und Empathie zur Verfügung.
Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten der BEGU Lemwerder statt und erfordert eine Anmeldung. Für Rückfragen steht Annemarie Aumüller gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie die Gelegenheit, die digitale Welt zu entdecken und erleichtern Sie sich den Umgang mit Handy und Tablet! Wir freuen uns auf zahlreiche interessierte Senior*innen.
Für Rückfragen steht Annemarie Aumüller gerne zur Verfügung unter Tel. 0151 28068854. Allgemeine Informationen zur BEGU Lemwerder erhalten Sie unter Tel. 0421 688610.
Nutzen Sie die Gelegenheit, die digitale Welt zu entdecken und erleichtern Sie sich den Umgang mit Handy und Tablet! Wir freuen uns auf zahlreiche interessierte Senior*innen.
Foto: Timo von den Berg
Unter dem Titel "Altersrenten: Welche steht mir zu? Und reicht sie später zum Leben?"
geht es am Donnerstag, 30. Januar 2025, von 16.00 - 17.30 Uhr, unter anderem um verschiedene Arten der Altersrente,
Anspruchsvoraussetzungen und um die Frage, wie sinnvoll eine weitere Altersvorsorge sein kann.
Die Veranstaltung richtet sich an Mitglieder und Interessierte.
Bis zum 27.01.2025 besteht die Möglichkeit, sich unter weiterbildung@sovd-nds.de anzumelden.
Ebenfalls per E-Mail erhalten alle angemeldeten Personen spätestens am Tag des Vortrags einen Zoom-Teilnahmelink.
Mehr Informationen zur digitalen SoVD-Vortragsreihe sowie weiteren geplanten Vorträgen sind im Internet auf www.sovd-nds.de zu finden.
für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
oder
durch Briefwahl
teilnehmen.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt- bzw. Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgte, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Lemwerder, 25.01.2025
Gemeinde Lemwerder Stedinger Str. 51 27809 Lemwerder Winkelmann Bürgermeisterin
|
Gemeinde Berne Am Breithof 6 27804 Berne Schierenstedt Bürgermeister |
Schottergärten erscheinen einigen als Lösung.
Doch diese Annahme sei falsch, teilt das Klimaschutzmanagement des Landkreises Wesermarsch mit.
Schottergärten bringen langfristig einen hohen Pflegeaufwand mit sich.
Wie es besser geht, soll ein kostenloser Workshop zeigen.
In dem Nachmittagsseminar "Mein Wunschgarten" wird die Gartengestaltung mit heimischen und standortgerechten Pflanzen vorgestellt,
die wenig Pflege erfordern und gleichzeitig insektenfreundlich sind.
Bei der richtigen Auswahl von Stauden und Gehölzen verringere sich der Zeitaufwand für die Gartenarbeit, die Pflege der Pflanzen sowie die Kosten für die Anlage des Gartens,
heißt es in der Ankündigung.
Auch die Vogel- und Insektenwelt könne mit geeigneter Pflanzenwahl gezielt in den Garten zurückgeholt werden.
Christine Strodthoff-Schneider und Anke Kreis von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zeigen zusammen mit dem Klimaschutzmanagement des Landkreises Wesermarsch
am Dienstag, 11. Februar 2025, von 14 - 18 Uhr,
wie der eigene Wunschgarten gestaltet werden kann.
Der Workshop findet im Gebäude neben dem Kreishaus an der Poggenburger Str. 7 in Brake statt.
Das Angebot richtet sich auch explizit an Grundstücksbesitzer mit Schottergärten.
Für Anmeldungen und weitere Informationen steht die E-Mail-Adresse klimaschutz@wesermarsch.de zur Verfügung.
Die Anmeldung muss das Stichwort "Wunschgarten" enthalten.
Telefonisch ist das Klimaschutzmanagement unter der Rufnummer 04401 / 92 75 89 erreichbar.
Einzelheiten finden Sie hier.
Eine Anmeldung ist erforderlich unter 0421 / 67 390 (Frau Prößler) oder per Mail: proessler@lemwerder.de.
Oder im Rathaus an der Info bei Frau Prößler direkt.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt
Anmeldung der „Kann-Kinder“
an der Grundschule Lemwerder
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 schulpflichtig. Kinder, die nach dem 30. September 2019 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung für die Einschulung trifft die Schulleitung.
Die Aufforderung zur Anmeldung gilt auch für Kinder, die zum Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig werden und noch nicht angemeldet sind (z.B. wegen Zuzugs).
Die Gemeinde Lemwerder teilt mit, dass die Kinder am
Dienstag, 4. März 2025 von 9:00 bis 11:00 Uhr
an der Grundschule Lemwerder, An der Kirche 17, angemeldet werden können. Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0421/67697 zwecks Terminvergabe.
Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung und bringen mit
Im Januar 2025 tagt der Senioren und Behindertenbeirat am Mittwoch, den 08.01.2025, um 11 Uhr im Fraktionszimmer im Rathaus Lemwerder.
Die Vorsitzende ist Heike Krüßmann, sie ist gleichzeitig Schriftführerin.
Zum Stellvertreter wurde Dieter Preuß gewahlt.
Interessierte Personen sind herzlich willkommen.
Heike Krüßmann
Vorsitzende des Senioren- und Behindertenbeirats
der Gemeinde Lemwerder
Mail: hkruessmann@gmail.com
Mobil: 0160 90549014
Fortan wird sie in Lemwerder wieder musikalische Früherziehung für Kinder ab vier Jahren anbieten.
Die Mädchen und Jungen lernen verschiedene Instrumente kennen, singen, tanzen und entwickeln ein Gefühl für Rhythmus und Melodie.
Die Einheiten leitet Lukas Nehr, der als Violoncellist in verschiedenen Orchestern und Ensembles mitwirkte.
Zudem hat er Erfahrung als Leiter eines Kinderchors.
Die musikalische Früherziehung wird dienstags im evangelischen Gemeindehaus, Schulstr. 5, in Lemwerder stattfinden.
Weitere Informationen gibt es bei der Musikschule, das Team ist unter der Telefonnummer 04401 / 70 76 190 oder per E-Mail an mail@musikschule-wesermarsch.de erreichbar.
Eine Anmeldung kann auch per Mail erfolgen.
der Gemeindearchivar Axel Kaufmann sucht Mitstreiter für die Gründung eines Gemeinde-, Vereins- und Heimatarchivs.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Evtl. haben Sie Lust Herrn Kaufmann zu unterstützen?
Dann melden Sie sich bitte direkt bei Herrn Kaufmann.
Gleichfalls lädt Herr Kaufmann zu Klönschnackrunden in seinem Archiv im Keller des Rathaus Lemwerder ein.
Einzelheiten dazu finden Sie ebenfalls in der Anlage.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Kaufmann gerne zur Verfügung.
Festnetz: 0421 / 67 02 52
Handy: 0151 / 70 13 84 62
E-Mail: kaufmannaxel00@gmail.com
Weitere Informationen folgen
oder erkundigen Sie sich bei Frau Schmidt unter 0421 / 67 39 48
Montag und Donnerstag von 15.30 - 19.00 Uhr
Gemeindebücherei
Stedinger Str. 53
Gottesdienste:
Jeden 1. Sonnabend im Monat
16:00 Uhr Vorabendmesse in der Marien-Kapelle, Berne
Sonntags
11:00 Uhr Heilige Messe in der Heilig Geist Kirche, Lemwerder
Jeden 3. Mittwoch im Monat
15:00 Uhr Heilige Messe und anschließend findet der Seniorennachmitttag statt.
Besondere Gottesdienste:
Aschermittwoch, den 5. März
19:00 Uhr Heilige Messe – Es wird das Aschekreuz gespendet
Palmsonntag, den 13. April
11:00 Uhr Heilige Messe
Gründonnerstag, den 17. April
18:00 Uhr Letztes Abendmahl
Karfreitag, den 19. April
15:00 Uhr Karfreitagsliturgie
Karsamstag, den 19. April
20:00 Uhr Auferstehungsamt
Ostersonntag, den 20. April
11:00 Uhr Hochamt
Ostermontag, den 21. April
11:00 Uhr Hochamt
Pfingstsonntag, den 8. Juni
11:00 Uhr Hochamt
Sonntag, den 15. Juni
10:00 Uhr Feier der Erstkommunion in Lemwerder
Pfingstmontag, den 9. Juni
11:00 Uhr Hochamt
Fronleichnam – Donnerstag, den 19. Juni
19:00 Heilige Messe mit Prozession
Fragen beantwortet Ihnen gerne
Claudia Kesternich
-Pfarrsekretärin-
Kath. Kirchengemeinde
Heilig Geist Lemwerder
An der Kirche 1
27809 Lemwerder
Tel.: 0421 670019
Fax: 0421 670038
E-Mail: pfarrbuero@kirche-lemwerder.de
Besuchen Sie uns auf www.kirche-lemwerder.de
Vereinbaren Sie mit Herrn Völke unter 0421 / 67 39 53 oder per Mail: voelke@lemwerder.de einen Telefontermin.
Telefonisch erreichen Sie Herrn Völke von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr.
Pressemitteilung
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das öffentliche Baden im Schwimmbad der Gemeinde Lemwerder im Februar 2025 an folgenden Tagen nicht möglich ist:
Freitag, 21. Februar 2025
Samstag, 22. Februar 2025
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Zur Information die Öffnungszeiten des öffentlichen Badens in Lemwerder
Öffnungszeiten des Schwimmbades:
Wochentag | Uhrzeit |
Freitag | 17:00 bis 19:00 Uhr 18:00 bis 19:00 Uhr überwiegend für Erwachsene |
Samstag | 14:30 bis 18:00 Uhr |
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist es für Senior*innen oft eine Herausforderung, Schritt zu halten. Annemarie Aumüller möchte hier Unterstützung leisten und bietet eine kostenfreie Schulung rund um die Bedienung und Anwendung von Handy und Tablet speziell für Senior*innen an.
Die erfahrene Kursleiterin Annemarie Aumüller hat vor zwei Jahren eine Fortbildung zur Digitallotsin für Senioren gemacht. Sie beantwortet Fragen zur Handhabung der Geräte, gibt praktische Tipps zur Nutzung von Apps und steht den Teilnehmer*innen mit Rat und Tat zur Seite. Erfahrung auf diesem Gebiet hat sie durch das Projekt „Digital im Alter – Bremen“ gesammelt. Wir möchten den Senior*innen die Möglichkeit bieten, sich in entspannter Atmosphäre mit den modernen Technologien vertraut zu machen. Annemarie Aumüller hat viel Erfahrung im Umgang mit Senior*innen und vermittelt das Wissen auf eine freundliche und verständliche Weise.
Die Schulung ist für alle Senior*innen geeignet, die Interesse an Hilfestellungen rund um ihr Handy oder Tablet, haben. Ob es um das Verstehen von Grundfunktionen, das Einrichten von Apps oder die Sicherheit im Umgang mit den Geräten geht – Annemarie Aumüller steht mit Fachkenntnissen und Empathie zur Verfügung.
Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten der BEGU Lemwerder statt und erfordert eine Anmeldung. Für Rückfragen steht Annemarie Aumüller gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie die Gelegenheit, die digitale Welt zu entdecken und erleichtern Sie sich den Umgang mit Handy und Tablet! Wir freuen uns auf zahlreiche interessierte Senior*innen.
Für Rückfragen steht Annemarie Aumüller gerne zur Verfügung unter Tel. 0151 28068854. Allgemeine Informationen zur BEGU Lemwerder erhalten Sie unter Tel. 0421 688610.
Nutzen Sie die Gelegenheit, die digitale Welt zu entdecken und erleichtern Sie sich den Umgang mit Handy und Tablet! Wir freuen uns auf zahlreiche interessierte Senior*innen.
Foto: Timo von den Berg
für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
oder
durch Briefwahl
teilnehmen.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt- bzw. Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgte, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Lemwerder, 25.01.2025
Gemeinde Lemwerder Stedinger Str. 51 27809 Lemwerder Winkelmann Bürgermeisterin
|
Gemeinde Berne Am Breithof 6 27804 Berne Schierenstedt Bürgermeister |
Schottergärten erscheinen einigen als Lösung.
Doch diese Annahme sei falsch, teilt das Klimaschutzmanagement des Landkreises Wesermarsch mit.
Schottergärten bringen langfristig einen hohen Pflegeaufwand mit sich.
Wie es besser geht, soll ein kostenloser Workshop zeigen.
In dem Nachmittagsseminar "Mein Wunschgarten" wird die Gartengestaltung mit heimischen und standortgerechten Pflanzen vorgestellt,
die wenig Pflege erfordern und gleichzeitig insektenfreundlich sind.
Bei der richtigen Auswahl von Stauden und Gehölzen verringere sich der Zeitaufwand für die Gartenarbeit, die Pflege der Pflanzen sowie die Kosten für die Anlage des Gartens,
heißt es in der Ankündigung.
Auch die Vogel- und Insektenwelt könne mit geeigneter Pflanzenwahl gezielt in den Garten zurückgeholt werden.
Christine Strodthoff-Schneider und Anke Kreis von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zeigen zusammen mit dem Klimaschutzmanagement des Landkreises Wesermarsch
am Dienstag, 11. Februar 2025, von 14 - 18 Uhr,
wie der eigene Wunschgarten gestaltet werden kann.
Der Workshop findet im Gebäude neben dem Kreishaus an der Poggenburger Str. 7 in Brake statt.
Das Angebot richtet sich auch explizit an Grundstücksbesitzer mit Schottergärten.
Für Anmeldungen und weitere Informationen steht die E-Mail-Adresse klimaschutz@wesermarsch.de zur Verfügung.
Die Anmeldung muss das Stichwort "Wunschgarten" enthalten.
Telefonisch ist das Klimaschutzmanagement unter der Rufnummer 04401 / 92 75 89 erreichbar.
Energie und Geld sparen
Basis-Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen - jetzt kostenlos!
Am Freitag, den 21. März 2025 können sich Verbraucher, in Lemwerder, Stedinger Str. 55 (ehemaliges Arbeitsamt), von 14:00 – 18:00 Uhr, kostenlos bei dem Energieberater der Verbraucherzentrale, Herrn Dipl.-Ing. Marco Buchholz, zum Thema Energiesparen beraten lassen. Ebenfalls kostenlos ist jetzt der „Basis-Check“, bei dem der Energieberater zum Ratsuchenden nach Hause kommt, um sich vor Ort einen Überblick über den Strom- und Wärmeverbrauch zu machen.
Energie-Checks: Umfangreiche und unabhängige Beratung für maximal 30 Euro
Neuerungen gibt es zudem bei den umfangreichen Energie-Checks. Hier wurde der Eigenanteil für den Verbraucher vereinheitlicht und beträgt nun nur noch 30 Euro. Für den Verbraucher lohnt sich dieses Angebot allemal, denn die Energieberatung der Verbraucherzentrale kostet tatsächlich deutlich mehr: Der Wert eines „Solarwärme-Checks“ beträgt beispielsweise 422,45 Euro. „Mit höchstens 30 Euro Zuzahlung übernehmen Verbraucher nur einen kleinen Teil des Gesamtbetrages, den weitaus größeren Anteil zahlt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“, erläutert Andrea Gerhardt, Koordinatorin des Energieprojekts der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Einen Termin zur Beratung in einem Beratungsstützpunkt oder für einen der Energie-Checks vor Ort, kann unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802 400 oder unter 0421 / 67 39 41 (Rathaus Lemwerder, Frau Wien) vereinbart werden. Für einkommensschwache Haushalte sind weiterhin alle Angebote kostenfrei. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Über die Verbraucherzentrale Niedersachsen
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Sie berät und unterstützt Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Sie bietet deutschlandweit das größte, interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie für private Verbraucher. In Niedersachsen sind fast 90 Experten an über 70 Stützpunkten im Einsatz. Sie beraten zu Themen wie Strom sparen, Wärmedämmung, Heiztechnik und erneuerbare Energien.
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
Antragstellung für die Aufnahme in die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
Zum Kindertagesstättenjahr 2025/2026 werden in den Kindertageseinrichtungen Lemwerder, Altenesch und Bardewisch wieder Kinder aufgenommen.
Die Integrationsgruppen der Kindergärten des CVJM-Sozialwerks Wesermarsch und der kommunalen Kindertagesstätte nehmen jeweils 4 Kinder mit besonderem Förderbedarf
und -bewilligung auf. In diesem Fall melden Sie sich bitte zu einem Beratungsgespräch im jeweiligen Kindergarten an.
Für Kinder, die im Laufe des nächsten Kindertagesstätten Jahres das entsprechende Alter erreichen, können wie folgt Anträge gestellt werden.
Kommunale Kindertagesstätte „KiTa Lemwerder“ |
Kindertagesstätte des CVJM-Sozialwerk Wesermarsch „Die bunte Welle“ |
Ev.-luth. St.-Gallus Kinder- tagesstätte Altenesch |
Ev.-luth. Kindertages-stätte Bardewisch „Arche Noah“ |
Hort (4 Gruppen insgesamt bis 75 Kinder)
Kindergarten (5 Gruppen insgesamt bis 106 Kinder)
Krippe (3 Gruppen insgesamt bis 45 Kinder) |
Kindergarten (3 Gruppen insgesamt bis 55 Kinder)
Krippe (bis 15 Kinder)
Betriebskrippe (bis 15 Kinder)
|
2 Gruppen (insgesamt bis 50 Kinder) |
Gruppe (bis 25 Kinder)
|
ab 1 Jahr bis zum Ende der 4. Klasse | von 0 Jahren bis Einschulung | ab 2 Jahren bis Einschulung | ab 3 Jahren bis Einschulung |
Bei Bedarf können auch Sonderdienste gebucht werden.
Die Anträge sind ab dem 06. Januar 2025, online, über das Elternportal „Elternportal.Lemwerder.de“ zu stellen. Für eine fristgerechte Antragstellung müssen diese, bis spätestens 26. Januar 2025, gestellt werden.
Die Einrichtungen bieten, wie folgt, in der Zeit vom 06. bis 24. Januar 2025, Besichtigungstermine an:
- Kindertagesstätte „KiTa Lemwerder“
Krippenleitung: Frau Monika Kempe
Schulstr. 17 A, 27809 Lemwerder, Tel.: (0421) 69654431
Tag der offenen Tür am Dienstag, 07.01.2025, von 16:15 bis 18:00 Uhr
Kindergartenleitung: Frau Inga Bremermann
Am Rathaus 8, 27809 Lemwerder, Tel.: (0421) 83516189
Besichtigung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Hortleitung: Frau Gitte Wendelken
Schulstr. 17, 27809 Lemwerder, Tel.: (0421) 9498212
Tag der offenen Tür am Dienstag, 07.01.2025, von 16:30 bis 18:00 Uhr
Homepage: www.kita-lemwerder@ewetel.net
- Kindertagesstätte „Die bunte Welle"
Kindertagesstättenleitung: Frau Katharina Heiber
Schlesische Str. 15, 27809 Lemwerder, Tel.: (0421) 67 11 67 11
Tag der offenen Tür am Mittwoch, 08.01.2025, von 16:00 bis 18:00 Uhr
- St.-Gallus Kindertagesstätte Altenesch
Kindertagesstättenleitung: Frau Nina Latussek
Auf dem Strepel 12, 27809 Lemwerder, Tel.: (0421) 67 59 34
Tag der offenen Tür am Montag, 13.01.2025, von 15:00 bis 16:00 Uhr
- Kindertagesstätte „Arche Noah“
Kindertagesstättenleitung: Frau Susanne Rowehl
Barschlüter Str. 2, 27809 Lemwerder, Tel.: (0421) 67 08 59
Besichtigung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Lemwerder, den 10.12.2024
Gemeinde Lemwerder
Die Bürgermeisterin
Christina Winkelmann
Die ArcelorMittal Bremen GmbH (Sitz: Carl-Benz-Str. 30, 28237 Bremen) hat mit Schreiben vom 14.06.2024 bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Zulassung der Errichtung und des Betriebes einer Deponie der Klasse II auf ihrem Werksgelände auf einer Teilfläche des Flurstücks 17/157 Flur 113 der Gemarkung Vorstadt R 113 in der Stadtgemeinde Bremen beantragt (sogenannte Deponie 6). Antragsgegenstand ist die Zulassung der Ablagerung von Abfällen aus der Eisen- und Stahlindustrie, einschließlich feuerfestes Material sowie Böden und anderes Aushubmaterial als Abfälle zur Beseitigung. Die geplante Deponie soll eine Grundfläche von etwa 160.000 m² und ein Volumen von etwa 2,33 Mio. m³ umfassen. Nach Beendigung der Ablagerungsphase und Aufbringung der Oberflächenabdeckung soll ihre Höhe etwa 39,30 m NHN betragen.
Abfalldeponien
Ansprechpartner:
Referat 23 Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Steggewentz, Hedda, Frau
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen
Deutschland
Bei näheren Fragen zum Vorhaben wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Referat 23 – Kreislauf- und Abfallwirtschaft:
E-Mail: zulassungsverfahren-krwg@umwelt.bremen.de
URL: https://umwelt.bremen.de
URL: https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige;jsessionid=8F320FCDC7BB6C74C5F214896BFE7531?docuuid=854dfbaa-6e2d-40ae-b603-5ea701e65a61&rstart=0¤tSelectorPage=1&f=state%3Ahb
09.12.2024 – 10.01.2025
Auslegungsinformationen (Amtliche Bekanntmachung, PDF)
Anschreiben AMB GmbH. zur Übersendung der Antragunterlagen (PDF)
AMB_Dep6_Antrag_Stand:11:11:24 (Zip Teil 1/2 , Zip Teil 2/2)
"Gehölzpflegearbeiten im Zuge der K218 und K317 ab Montag - tageweise Vollsperrung"
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Pressemitteilung
Weitere Marktbeschicker für Wochenmarkt in Lemwerder gesucht
Die Gemeinde Lemwerder sucht für ihren Wochenmarkt noch weitere Marktbeschicker.
Der Wochenmarkt findet immer dienstags in der Zeit von 9-15 Uhr zentral auf dem Rathausplatz in Lemwerder statt.
Gesucht werden Fleisch- und Wurstwaren sowie Geflügel und Fisch und ein Stand mit mediterranem Angebot.
Auch Anbieter mit non-food Waren können sich gerne melden. Zudem wird ein Imbisswagen und ein Wagen für den Kaffee- / Getränkeausschank gesucht.
Seit Februar gibt es zum Obst- und Gemüsestand und dem Stand mit Käse-Wurst-Feinkost auf unserem Wochenmarkt zudem wieder jeden zweiten Dienstag im Monat einen Blumenstand.
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gerne bei der Gemeinde Lemwerder unter der Rufnummer 0421 / 67 39 32, per Mail an ernst@lemwerder.de oder per Post: Gemeinde Lemwerder, Fachbereich 4 Sicherheit und Ordnung, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder.
Die aktuelle Marktsatzung der Gemeinde Lemwerder finden Sie hier.
Gebühren werden in Lemwerder nicht erhoben.
Ab dem 06.06.2023 wird es immer dienstags in der Zeit von 8 -16 Uhr einen Wochenmarkt in Lemwerder geben.
Den Anfang macht ein großer Obst- und Gemüsestand auf dem Rathausvorplatz in Lemwerder.
Möglicherweise kommen noch andere Stände wie für Geflügel, Fleisch, Käse und Bekleidung dazu.
So soll sich wieder ein schöner Wochenmarkt entwickeln.
Wir würden uns freuen, wenn Sie mit Ihrem Besuch die Entwicklung positiv unterstützen.“
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Ernst unter 0421 / 67 39 32 oder per Mail: ernst@lemwerder.de zur Verfügung.
Die Satzung finden Sie hier.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Ernst unter 0421 / 67 39 32 oder per Mail: ernst@lemwerder.de zur Verfügung.