
Mit dem Ergebnis kann am 24.01.2021 ab ca. 19:30 Uhr gerechnet werden.
Öffentliche Bekanntmachung
Straßenbenennung in der Gemeinde Lemwerder
Der Rat der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 folgende Straßenbenennung beschlossen:
- Wittmunder Weg (Stichstraße westlich der Niedersachsenstraße, südlich des kommunalen Betriebshofes), Straßenschlüssel 1494
Die Straßenbenennung wird erst im Zuge der Erschließungsarbeiten mit Aufstellung des Straßennamensschildes wirksam. Die Widmung gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der jeweils zum Zeitpunkt geltenden Fassung wird nach Endausbau und Übernahme durch die Gemeinde Lemwerder erfolgen.
Wittmunder Weg
Die Straßenverkehrsfläche bestehend aus den Flurstücken 345/11 und 344/16, sowie einen als Geh- und Radweg ausgewiesenen Verbindungsweg auf dem Flurstück 344/25 der Flur 1, Gemarkung Altenesch.
Anfangspunkt: Westlich der Niedersachsenstraße (Flurstücke 351/3 und 345/3, Flur 1, Gemarkung Altenesch). Östlich endet die Verkehrsfläche am Vareler Weg (Flurstück 344/28, Flur 1, Gemarkung Altenesch). Südlich grenzt der Wittmunder Weg an die Flurstücke 344/15, 344/18 und 344/19, Flur 1, der Gemarkung Altenesch.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Lemwerder.
Nachstehend ein Kartenauszug des Straßenabschnitts ohne Maßstab: siehe hier
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
Lemwerder, den 22.01.2021
Regina Neuke
Bürgermeisterin
Für weitere Informationen sowie für die Ansicht des Lageplanes klicken Sie bitte hier.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 zur Verfügung.
Online-Mängelmelder „Sag's uns einfach"
Ab sofort auf der Internetseite der Gemeinde Lemwerder
Ob defekte Straßenlaternen, tiefe Schlaglöcher oder wild entsorgter Müll. Melden Sie uns Ihre Hinweise und Anliegen, die Ihnen am Herzen liegen, und sorgen Sie somit dafür, dass LEMWERDER schöner, attraktiver und lebenswerter wird.
"Sag's uns einfach" läuft über einen Server des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Dort werden die von Ihnen eingegebenen Informationen für ein Jahr gespeichert und anschließend endgültig gelöscht. Ihre persönlichen Daten werden weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben.
Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch weiterhin per Telefon (0421 / 67 39 37) oder persönlich (zu den Öffnungszeiten im Rathaus) entgegen oder Sie nutzen bequem Ihren PC zuhause oder Ihr Smartphone von unterwegs.
Unterstützung der älteren Bevölkerung bei der Vorbereitung und Durchführung der Impfung gegen das COVID-19 Virus
in diesen Tagen werden alle Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens, die 80 Jahre und älter sind, von der Gesundheitsministerin Frau Dr. Carola Reimann angeschrieben. In diesem Brief werden sie darüber informiert, dass ab Ende Januar die ersten Termine für die Impfung gegen das COVID-19 Virus (Corona) vereinbart werden können.
Dieses soll über eine zentrale Rufnummer oder das Onlineportal des Landes Niedersachsen erfolgen. Außerdem wird ausgeführt, welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen müssen und dass Sie nach der Terminvergabe eine Impfbestätigung und eine Wegbeschreibung mit Informationen erhalten werden.
Wir gehen davon aus, dass durch das Schreiben des Gesundheitsministeriums bei den Betroffenen nicht alle Fragen beantwortet werden, zumal ja auch darauf hingewiesen wird, dass zunächst nur wenig Impfstoff zur Verfügung stehen wird und die zentrale Terminvergabe möglicherweise überlastet sein wird.
Die Städte und Gemeinden des Landkreises Wesermarsch haben sich daher in Abstimmung mit dem Landkreis Wesermarsch dazu entschieden, die ältere Bevölkerung bei der Vorbereitung und Durchführung der Impfung zu unterstützen, um hier mögliche Sorgen und Ängste abzubauen.
In Lemwerder wird dafür über die BEGU Lemwerder ein Info-Telefon zum Thema: Impfung geschaltet. Die Kolleginnen und Kollegen stehen für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung. Die MitarbeiterInnen sind telefonisch oder per Mail von
Mo. - Do. 10:00 - 16:00 Uhr und Freitag 10:00 – 13:00 Uhr
unter 0421 / 68 86 10 oder unter info@begu-lemwerder.de
erreichbar.
Gerne können sich auch Angehörige dort mit Fragen melden.
Auf das Angebot wird noch mit einem zusätzlichen Informationsschreiben hingewiesen. Darin werden bereits einige Anlagen zur Vorbereitung enthalten sein.
Kinder, die nach dem 30. September 2015 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung für die Einschulung trifft die Schulleitung.
Die Aufforderung zur Anmeldung gilt auch für Kinder, die zum Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden und noch nicht angemeldet sind (z.B. wegen Zuzugs).
Die Gemeinde Lemwerder teilt mit, dass die Kinder am
Donnerstag, dem 18. Februar 2020,
an der Grundschule Lemwerder, An der Kirche 17,
angemeldet werden können.
Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0421 / 6 76 97 zwecks Terminvergabe.
Folgendes ist zur Schulanmeldung mitzubringen,
- Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes
- das schulpflichtige Kind
- Impfausweis
Die dann geltenden Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Schmidt, vormittags, unter der Telefon-Nummer: 0421 / 6 76 97 zur Verfügung.
Rückfragen beantwortet Ihnen Frau Schmidtke unter 0421 / 67 39 24 oder per Mail: schmidtke@lemwerder.de.
Die elektronische Rechnung bietet den Vorteil, dass sie weniger Verwaltungsaufwand bedeuten und Papier- und Portokosten einsparen.
Grundlage ist die NERechVO (Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr), die die elektronischen Rechnungen zu einem Standard für alle EU- Staaten macht.
So können Rechnungssteller von nun an elektronische Rechnungen in und über Niedersachsen hinaus versenden.
Rechnungen können über den elektronischen Rechnungsversandt ZUGFerD an die Gemeinde Lemwerder an rechnungseingang@lemwerder.de empfangen werden.
Arbeiten am Kreisverkehrsplatz Stedinger Straße
Hier: zeitweise Trennung der Verbindung zwischen Johannesweg und Tecklenburger Straße
Die bereits Anfang Dezember angekündigte Trennung der Verbindung zwischen der Tecklenburger Straße und dem Johannesweg wird voraussichtlich ab Mittwoch, dem 13. Januar 2021 erfolgen.
Die geplanten Arbeiten am Kreisel gehen mit dem Fräsen der bisherigen Asphaltdecke in die nächste Stufe.
Für Radfahrer und Fußgänger wird ein Weg zum Johannesweg und eine Anbindung zwischen Tecklenburger Straße und Stedinger Straße außerhalb der Baustelle weiterhin ermöglicht.
Für den Straßenverkehr ist die Tecklenburger Straße voll gesperrt. Eine Wendemöglichkeit ist nicht eingerichtet.
Die gesamte Baumaßnahme dauert nach dem derzeitigen Stand der Planung bis Ende April 2021
Lemwerder, den 12. Januar 2021
Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Am Montag, 25. Januar 2021, 18 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahl-ausschusses im Rathaus Lemwerder, Ratssaal, statt.
T a g e s o r d n u n g:
1. Eröffnung und Verpflichtung der erstmals an der Sitzung des Wahlausschusses teilnehmenden Wahlausschussmitglieder.
2. Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 24. Januar 2021 und ggf. Feststellung, ob eine Stichwahl erforderlich ist (§ 45 g Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz)
27809 Lemwerder, den 11. Januar 2021
Die Gemeindewahlleiterin
Regina Neuke
Bürgermeisterin
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Vermutlich wird die Urlaubsplanung und das Verreisen in den Ferien noch nicht wieder so umgesetzt werden können, wie wir es gewohnt waren. Darum ist gerade in dieser unbeständigen Zeit eine verlässliche Betreuung in den Ferien so wichtig!
Die Zirkusschule Seifenblase, die Spielefeuerwehr und die Gemeinde Lemwerder arbeiten an einem Konzept, welches auch unter Corona-Bedingungen umgesetzt werden kann.
Folgende Termine werden für 2021 angeboten:
Osterferien: 29.03.21 - 01.04.21
Sommerferien: 26.07.21 – 30.07.21
02.08.21 – 06.08.21
09.08.21 – 13.08.21
Herbstferien: 18.10.21 – 22.10.21
25.10.21 – 29.10.21
Das Angebot wird wieder wöchentlich gebucht und beinhaltet garantiert jede Menge Spaß und Abwechslung für Kids von 6 bis 12 Jahren.
Voraussichtlich werden die Kinder in der Zeit von 7:30 bis 15:30h betreut.
Die Betreuung kostet 50,- € pro Woche, hinzu kommt das warme Mittagessen für 20,- € pro Woche, Getränke, Obst und etwas Süßes sind inklusiv.
Anmeldung zur Ferienbetreuung
Zur Anmeldung und zur Beantwortung aller Fragen wenden Sie sich bitte an:
Gemeinde Lemwerder, Silke Dammann, Familien- und Kinderservicebüro Lemwerder
Stedinger Straße 51, 27809 Lemwerder, Tel. 0421/ 67 39 50, dammann@lemwerder.de
Der Anmeldebogen ist auch als Download auf der Gemeindehomepage unter www.lemwerder.de hinterlegt.
Eingeschränkter Publikumsverkehr im Rathaus
Der Publikumsverkehr im Rathaus ist bis auf weiteres auf das dringend notwendige Maß eingeschränkt. Es findet lediglich ein Notdienst statt. Besuche sind derzeit nur bei unaufschiebbaren Angelegenheiten und nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Es werden weiterhin alle Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung anboten – wenngleich möglichst telefonisch oder per E-Mail. Ist ein persönlicher Besuch im Rathaus unbedingt erforderlich, gelten dabei die gängigen Abstandsregeln, Hygieneempfehlungen sowie das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist weiterhin erforderlich. Über die Zentrale sind unter 0421- 67 39 0 alle Abteilungen erreichbar.
Kindertagesstätten und Schule
Kontakte in Kindertagesstätten und Schulen sollen ab dem 16.12.2020 bis vorerst zum 10.01.2021 deutlich eingeschränkt werden. Für Niedersachsen wird die Präsenzpflicht an Schulen ausgesetzt. Über die genauen Regelungen informieren die Schulen. Auch nach dem 10. Januar sind bereits weitere Einschränkungen bekannt gegeben.
In Kindertagesstätten soll analog verfahren werden. Dort ist eine Notbetreuung eingerichtet, bitte wenden Sie sich dazu an die Einrichtungsleitungen. Kinder sollen wann immer möglich zu Hause betreut werden. Alle Familien können damit einen Beitrag leisten, die Pandemie schnellstmöglich einzudämmen.
Jule
Der Jugendtreff ist in den Ferien vom 23.12.2020 bis zum 03.01.2021 geschlossen. Außerhalb dieser Schließzeiten stehen die Mitarbeiter insbesondere für Gespräche zur Verfügung. Klaus Raudszus ist unter 0176 44668159 erreichbar.
Bücherei
Die Gemeindebücherei ist vom 22.12.2020 - 03.01.2021 geschlossen. In dieser Zeit wird kein Lieferservice durch die Gemeinde Lemwerder angeboten. Da nach der aktuellen Verordnung der Besuch und die Öffnung weiterhin untersagt sind werden Bestellungen für den Lieferdienst ab dem 04.01.2021 wieder angenommen. Die Bücherei ist dann telefonisch werktäglich erreichbar unter 0421- 67 39 48 bzw. gern per Mail unter
gemeindebuecherei@lemwerder.de . Die Bücher werden durch Beschäftigte der Gemeinde Lemwerder zugestellt. Die Bücherliste wird auf der Homepage der Gemeinde Lemwerder laufend aktualisiert.
Erreichbarkeit der Firmen
Auch wenn die Geschäfte geschlossen sind haben viele Unternehmen Lieferdienste oder andere Alternativen im Angebot. Kontaktdaten und Übersichten unter www.wesermarsch-verbindet.de oder unter www.werbegemeinschaft-lemwerder.de. Handel- und Handwerk vor Ort freuen sich über die Unterstützung.
Impfzentrum
Das Impfzentrum für die Wesermarsch wird in Brake eingerichtet. Der Standort ist in der Kirchenstraße 17 und fußläufig vom Bahnhof aus erreichbar. Parkplätze sind ebenfalls eingerichtet. Für alle Fragen zu den Impfungen wird aktuell auf die Hotline des Landes Niedersachsen verwiesen. Die Länder gehen bei der Information der Betroffenen unterschiedlich vor. Fragen dazu an : 0800 9988665. Unter dieser Nummer können dann auch Impftermine vereinbart werden. Aktuelle schriftliche Informationen zu den Corona-Schutzimpfungen sind ferner auf der Homepage des Landes Niedersachsen unter www.niedersachsen.de/coronavirus zu finden.
Feuerwerk
Das Land Niedersachsen hat bzw. wird in einer neuen Verordnung den Entscheidungen des OVG Lüneburg Rechnung tragen. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 bleibt weiterhin untersagt. Auch wenn das generelle Verbot zu Silvester nicht mehr besteht bitte ich darum, in diesem Jahr nicht auf den Straßen das neue Jahr zu begrüßen. Ich unterstütze die Warnungen vor in Deutschland nicht zugelassenem Feuerwerk oder Restbeständen aus Vorjahren.
Ich hoffe, dass wir in Lemwerder das neue Jahr mit Abstand und vielen guten Wünschen beginnen können.
Ich wünsche allen Lemwerderaner*innen ein frohes Fest und einen guten Start nach 2021.
Bekanntmachung der Wahlleitung
Durchführung der Direktwahl in der Gemeinde Lemwerder am 24. Januar 2021
Bürgermeisterwahl
Die kommende Bürgermeisterwahl am 24. Januar 2021 wird aufgrund der aktuellen Lage als reine Briefwahl stattfinden. Diese Anordnung ergeht gem. § 52 c Abs. 1 S. 2 NKWG. Der Landkreis Wesermarsch hat, in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, die Briefwahl aufgrund der Infektionsschutzrechtlichen Lage ebenfalls dringend angeordnet.
Eine Urnenwahl ist unter Berücksichtigung der aktuellen Risiken und ordnungsrechtlichen Vorgaben nicht durchführbar.
Diese Anordnung gilt ebenfalls für eine ggf. durchzuführende Stichwahl
27809 Lemwerder, den 15. Dezember 2020
Die Gemeindewahlleiterin
Regina Neuke
Bürgermeisterin
Bekanntmachung
Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses
über die zugelassenen Wahlvorschläge
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.12.2020 folgende Wahlvorschläge für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister am 24. Januar 2021 in der Gemeinde Lemwerder zugelassen, die hiermit gemäß § 28 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetztes (NKWG), in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht werden:
1. Lühmann, Michael
Geburtsjahr: 1970
Verwaltungsangestellter
Lemwerder
Schulstraße 3 A
Unabhängige Wähler Lemwerder
2. Rosenow, Brigitta
Geburtsjahr: 1967
Diplom-Ingenieurin für Umwelttechnik (FH)
Lemwerder
Kastanienstraße 16
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
3. Winkelmann, Christina
Geburtsjahr: 1971
Assistentin der Geschäftsleitung
Lemwerder
Friesländer Straße 5
Einzelwahlvorschlag Christina Winkelmann
27809 Lemwerder, 10. Dezember 2020
Neuke
Bürgermeisterin
Gemeinde Lemwerder
Bekanntmachung
Anmeldung zu den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
Zum Kindertagesstättenjahr 2021/2022 werden in den Kindertageseinrichtungen Lemwerder, Altenesch und Bardewisch wieder Kinder aufgenommen.
Die Integrationsgruppen der Kindergärten des CVJM-Sozialwerks Wesermarsch und der kommunalen Kindertagesstätte nehmen jeweils 4 Kinder mit besonderem Förderbedarf
und -bewilligung auf. In diesem Fall melden Sie sich bitte zu einem Beratungsgespräch im jeweiligen Kindergarten an.
Für Kinder, die im Laufe des Kindertagesstättenjahres das entsprechende Alter erreichen, werden wie folgt Anträge entgegengenommen:
Kommunale Kinder- tagesstätte „KiTa Lemwerder“ |
Kindertagesstätte des CVJM-Sozial- werk Wesermarsch „Die bunte Welle“ |
Ev.-luth. St.-Gallus Kinder- tagesstätte Altenesch |
Ev.-luth. Kindertages-stätte Bardewisch „Arche Noah“ |
Hort (bis 75 Kinder)
Kindergarten (5 Gruppen insgesamt bis 106 Kinder)
Krippe (3 Gruppen insgesamt bis 45 Kinder) |
Kindergarten (3 Gruppen insgesamt bis 55 Kinder)
Krippe (bis 15 Kinder)
Betriebskrippe (bis 15 Kinder)
|
Gruppe (bis 25 Kinder) |
Gruppe (bis 25 Kinder) |
ab 1 Jahr bis Vollendung 12. Lebensjahr |
von 0 Jahren bis Einschulung |
ab 2 Jahren bis Einschulung |
ab 2 Jahren bis Einschulung |
Bei Bedarf können auch Sonderdienste gebucht werden.
Aufgrund von Corona wird es keinen „Tag der offenen Tür“ in allen Einrichtungen geben.
Dafür können ab sofort Termine in der jeweiligen Wunscheinrichtung telefonisch vereinbart werden.
Die Anträge müssen dann bis spätestens 15. Januar 2021 gestellt werden.
Antragsvordrucke sind in den Einrichtungen erhältlich:
- Kindertagesstätte „KiTa Lemwerder“
Kindergarten- und Krippenleitung: Frau Inga Bremermann
Detmarstr. 15, 27809 Lemwerder, Tel.: (04 21) 83516189/-90
Hortleitung: Frau GitteWendelken
Schulstr. 15, 27809 Lemwerder, Tel.: (04 21) 9498212/-11
- Kindertagesstätte „Die bunte Welle"
Schlesische Str. 15, 27809 Lemwerder, Tel.: (04 21) 67 11 67 11
Kindertagesstättenleitung: Frau Meike Schafmann
- St.-Gallus Kindertagesstätte Altenesch
Auf dem Strepel 12, 27809 Lemwerder, Tel.: (04 21) 67 59 34
Kindertagesstättenleitung: Frau Nina Latussek
- Kindertagesstätte „Arche Noah“
Barschlüter Str. 2, 27809 Lemwerder, Tel.: (04 21) 67 08 59
Kindertagesstättenleitung: Frau Susanne Rowehl
Lemwerder, den 17.11.2020
Gemeinde Lemwerder
Die Bürgermeisterin
Regina Neuke
Die Richtlinie für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Benutzungsentgelten finden Sie hier.
https://lemwerder.de/Wirtschaft-und-Bauen/Bauen/Bauleitplanung.php
C.1) Planfeststellungsverfahren "Osttangente" /
Ortskernentlastungsstraße für Lemwerder
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 23.02.2017 beschlossen die weiteren Planungen zur "Osttangente" im Rahmen einer Planfeststellung durchzuführen.
In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2018 eine Ausschreibung zur Erstellung „Machbarkeitsstudie mit Variantenuntersuchung" durchgeführt. Im Frühjahr 2019 wurde ein Planungsbüro BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner Beratende Ingenieure mbB beauftragt eine entsprechende Machbarkeitsstudie zu erstellen. Im Mai 2019 erfolgte die Festlegung der Trassenführung der B212n und deren Anschlüsse an das Straßennetz in Lemwerder und im Delmenhoster Norden durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Das Resultat der Planungen wurde am 20.11.2020 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung unter Beachtung der Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) vorgestellt. Aufgrund der vorgenannten Bestimmungen konnten an der Veranstaltung nur 40 Personen teilnehmen.
Aus diesem Grund wurde die Veranstaltung in Ton und Bild aufgezeichnet.
Das Ergebnis dieser Veranstaltung wurde von Herrn Michaelsen, dem Projektverantwortlichen bei BPR, vorgestellt und unter Moderation von Herrn Stachowitz (Jens Stachowitz Kommunalberatung) diskutiert. Den Mitschnitt finden sie hier.
Als Ergänzung zum vorliegenden Verkehrsgutachten zur "Osttangente" aus dem Januar 2014 finden Sie die entsprechende Power-Point-Präsentation der Veranstaltung.
Weiteres Vorgehen:
Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, senden Sie gern Ihre Fragen und Anregungen bis 31.12.2020 an: buergermeister@lemwerder.de.
Beantwortung der Fragen und Anregungen und Vorstellung der Ergebnisse in kommunalen Gremien im Januar 2021.
Nachstehend weitere noch nicht abschließende Informationen:
1. Präsentation vom 20.11.2020
2. Übersicht der Trassenvarianten
3. Bewertungsmatrix
4. Protokoll der Veranstaltung
Öffentliche Bekanntmachung
Straßenbenennung in der Gemeinde Lemwerder
Der Rat der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 folgende Straßenbenennung beschlossen:
- Wittmunder Weg (Stichstraße westlich der Niedersachsenstraße, südlich des kommunalen Betriebshofes), Straßenschlüssel 1494
Die Straßenbenennung wird erst im Zuge der Erschließungsarbeiten mit Aufstellung des Straßennamensschildes wirksam. Die Widmung gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der jeweils zum Zeitpunkt geltenden Fassung wird nach Endausbau und Übernahme durch die Gemeinde Lemwerder erfolgen.
Wittmunder Weg
Die Straßenverkehrsfläche bestehend aus den Flurstücken 345/11 und 344/16, sowie einen als Geh- und Radweg ausgewiesenen Verbindungsweg auf dem Flurstück 344/25 der Flur 1, Gemarkung Altenesch.
Anfangspunkt: Westlich der Niedersachsenstraße (Flurstücke 351/3 und 345/3, Flur 1, Gemarkung Altenesch). Östlich endet die Verkehrsfläche am Vareler Weg (Flurstück 344/28, Flur 1, Gemarkung Altenesch). Südlich grenzt der Wittmunder Weg an die Flurstücke 344/15, 344/18 und 344/19, Flur 1, der Gemarkung Altenesch.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Lemwerder.
Nachstehend ein Kartenauszug des Straßenabschnitts ohne Maßstab: siehe hier
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
Lemwerder, den 22.01.2021
Regina Neuke
Bürgermeisterin
Für weitere Informationen sowie für die Ansicht des Lageplanes klicken Sie bitte hier.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 zur Verfügung.
Online-Mängelmelder „Sag's uns einfach"
Ab sofort auf der Internetseite der Gemeinde Lemwerder
Ob defekte Straßenlaternen, tiefe Schlaglöcher oder wild entsorgter Müll. Melden Sie uns Ihre Hinweise und Anliegen, die Ihnen am Herzen liegen, und sorgen Sie somit dafür, dass LEMWERDER schöner, attraktiver und lebenswerter wird.
"Sag's uns einfach" läuft über einen Server des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Dort werden die von Ihnen eingegebenen Informationen für ein Jahr gespeichert und anschließend endgültig gelöscht. Ihre persönlichen Daten werden weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben.
Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch weiterhin per Telefon (0421 / 67 39 37) oder persönlich (zu den Öffnungszeiten im Rathaus) entgegen oder Sie nutzen bequem Ihren PC zuhause oder Ihr Smartphone von unterwegs.
Unterstützung der älteren Bevölkerung bei der Vorbereitung und Durchführung der Impfung gegen das COVID-19 Virus
in diesen Tagen werden alle Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens, die 80 Jahre und älter sind, von der Gesundheitsministerin Frau Dr. Carola Reimann angeschrieben. In diesem Brief werden sie darüber informiert, dass ab Ende Januar die ersten Termine für die Impfung gegen das COVID-19 Virus (Corona) vereinbart werden können.
Dieses soll über eine zentrale Rufnummer oder das Onlineportal des Landes Niedersachsen erfolgen. Außerdem wird ausgeführt, welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen müssen und dass Sie nach der Terminvergabe eine Impfbestätigung und eine Wegbeschreibung mit Informationen erhalten werden.
Wir gehen davon aus, dass durch das Schreiben des Gesundheitsministeriums bei den Betroffenen nicht alle Fragen beantwortet werden, zumal ja auch darauf hingewiesen wird, dass zunächst nur wenig Impfstoff zur Verfügung stehen wird und die zentrale Terminvergabe möglicherweise überlastet sein wird.
Die Städte und Gemeinden des Landkreises Wesermarsch haben sich daher in Abstimmung mit dem Landkreis Wesermarsch dazu entschieden, die ältere Bevölkerung bei der Vorbereitung und Durchführung der Impfung zu unterstützen, um hier mögliche Sorgen und Ängste abzubauen.
In Lemwerder wird dafür über die BEGU Lemwerder ein Info-Telefon zum Thema: Impfung geschaltet. Die Kolleginnen und Kollegen stehen für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung. Die MitarbeiterInnen sind telefonisch oder per Mail von
Mo. - Do. 10:00 - 16:00 Uhr und Freitag 10:00 – 13:00 Uhr
unter 0421 / 68 86 10 oder unter info@begu-lemwerder.de
erreichbar.
Gerne können sich auch Angehörige dort mit Fragen melden.
Auf das Angebot wird noch mit einem zusätzlichen Informationsschreiben hingewiesen. Darin werden bereits einige Anlagen zur Vorbereitung enthalten sein.
Kinder, die nach dem 30. September 2015 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung für die Einschulung trifft die Schulleitung.
Die Aufforderung zur Anmeldung gilt auch für Kinder, die zum Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden und noch nicht angemeldet sind (z.B. wegen Zuzugs).
Die Gemeinde Lemwerder teilt mit, dass die Kinder am
Donnerstag, dem 18. Februar 2020,
an der Grundschule Lemwerder, An der Kirche 17,
angemeldet werden können.
Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0421 / 6 76 97 zwecks Terminvergabe.
Folgendes ist zur Schulanmeldung mitzubringen,
- Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes
- das schulpflichtige Kind
- Impfausweis
Die dann geltenden Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Schmidt, vormittags, unter der Telefon-Nummer: 0421 / 6 76 97 zur Verfügung.
Rückfragen beantwortet Ihnen Frau Schmidtke unter 0421 / 67 39 24 oder per Mail: schmidtke@lemwerder.de.
Arbeiten am Kreisverkehrsplatz Stedinger Straße
Hier: zeitweise Trennung der Verbindung zwischen Johannesweg und Tecklenburger Straße
Die bereits Anfang Dezember angekündigte Trennung der Verbindung zwischen der Tecklenburger Straße und dem Johannesweg wird voraussichtlich ab Mittwoch, dem 13. Januar 2021 erfolgen.
Die geplanten Arbeiten am Kreisel gehen mit dem Fräsen der bisherigen Asphaltdecke in die nächste Stufe.
Für Radfahrer und Fußgänger wird ein Weg zum Johannesweg und eine Anbindung zwischen Tecklenburger Straße und Stedinger Straße außerhalb der Baustelle weiterhin ermöglicht.
Für den Straßenverkehr ist die Tecklenburger Straße voll gesperrt. Eine Wendemöglichkeit ist nicht eingerichtet.
Die gesamte Baumaßnahme dauert nach dem derzeitigen Stand der Planung bis Ende April 2021
Lemwerder, den 12. Januar 2021
Gemeinde Lemwerder
Bekanntmachung
Anmeldung zu den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
Zum Kindertagesstättenjahr 2021/2022 werden in den Kindertageseinrichtungen Lemwerder, Altenesch und Bardewisch wieder Kinder aufgenommen.
Die Integrationsgruppen der Kindergärten des CVJM-Sozialwerks Wesermarsch und der kommunalen Kindertagesstätte nehmen jeweils 4 Kinder mit besonderem Förderbedarf
und -bewilligung auf. In diesem Fall melden Sie sich bitte zu einem Beratungsgespräch im jeweiligen Kindergarten an.
Für Kinder, die im Laufe des Kindertagesstättenjahres das entsprechende Alter erreichen, werden wie folgt Anträge entgegengenommen:
Kommunale Kinder- tagesstätte „KiTa Lemwerder“ |
Kindertagesstätte des CVJM-Sozial- werk Wesermarsch „Die bunte Welle“ |
Ev.-luth. St.-Gallus Kinder- tagesstätte Altenesch |
Ev.-luth. Kindertages-stätte Bardewisch „Arche Noah“ |
Hort (bis 75 Kinder)
Kindergarten (5 Gruppen insgesamt bis 106 Kinder)
Krippe (3 Gruppen insgesamt bis 45 Kinder) |
Kindergarten (3 Gruppen insgesamt bis 55 Kinder)
Krippe (bis 15 Kinder)
Betriebskrippe (bis 15 Kinder)
|
Gruppe (bis 25 Kinder) |
Gruppe (bis 25 Kinder) |
ab 1 Jahr bis Vollendung 12. Lebensjahr |
von 0 Jahren bis Einschulung |
ab 2 Jahren bis Einschulung |
ab 2 Jahren bis Einschulung |
Bei Bedarf können auch Sonderdienste gebucht werden.
Aufgrund von Corona wird es keinen „Tag der offenen Tür“ in allen Einrichtungen geben.
Dafür können ab sofort Termine in der jeweiligen Wunscheinrichtung telefonisch vereinbart werden.
Die Anträge müssen dann bis spätestens 15. Januar 2021 gestellt werden.
Antragsvordrucke sind in den Einrichtungen erhältlich:
- Kindertagesstätte „KiTa Lemwerder“
Kindergarten- und Krippenleitung: Frau Inga Bremermann
Detmarstr. 15, 27809 Lemwerder, Tel.: (04 21) 83516189/-90
Hortleitung: Frau GitteWendelken
Schulstr. 15, 27809 Lemwerder, Tel.: (04 21) 9498212/-11
- Kindertagesstätte „Die bunte Welle"
Schlesische Str. 15, 27809 Lemwerder, Tel.: (04 21) 67 11 67 11
Kindertagesstättenleitung: Frau Meike Schafmann
- St.-Gallus Kindertagesstätte Altenesch
Auf dem Strepel 12, 27809 Lemwerder, Tel.: (04 21) 67 59 34
Kindertagesstättenleitung: Frau Nina Latussek
- Kindertagesstätte „Arche Noah“
Barschlüter Str. 2, 27809 Lemwerder, Tel.: (04 21) 67 08 59
Kindertagesstättenleitung: Frau Susanne Rowehl
Lemwerder, den 17.11.2020
Gemeinde Lemwerder
Die Bürgermeisterin
Regina Neuke
Die Richtlinie für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Benutzungsentgelten finden Sie hier.
Die Unterlagen können vom 23.11. - 23.12.2020 im Rathaus Lemwerder während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0421 / 67 39 34 (Herr Paack) gebeten.
https://lemwerder.de/Wirtschaft-und-Bauen/Bauen/Bauleitplanung.php
C.1) Planfeststellungsverfahren "Osttangente" /
Ortskernentlastungsstraße für Lemwerder
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 23.02.2017 beschlossen die weiteren Planungen zur "Osttangente" im Rahmen einer Planfeststellung durchzuführen.
In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2018 eine Ausschreibung zur Erstellung „Machbarkeitsstudie mit Variantenuntersuchung" durchgeführt. Im Frühjahr 2019 wurde ein Planungsbüro BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner Beratende Ingenieure mbB beauftragt eine entsprechende Machbarkeitsstudie zu erstellen. Im Mai 2019 erfolgte die Festlegung der Trassenführung der B212n und deren Anschlüsse an das Straßennetz in Lemwerder und im Delmenhoster Norden durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Das Resultat der Planungen wurde am 20.11.2020 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung unter Beachtung der Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) vorgestellt. Aufgrund der vorgenannten Bestimmungen konnten an der Veranstaltung nur 40 Personen teilnehmen.
Aus diesem Grund wurde die Veranstaltung in Ton und Bild aufgezeichnet.
Das Ergebnis dieser Veranstaltung wurde von Herrn Michaelsen, dem Projektverantwortlichen bei BPR, vorgestellt und unter Moderation von Herrn Stachowitz (Jens Stachowitz Kommunalberatung) diskutiert. Den Mitschnitt finden sie hier.
Als Ergänzung zum vorliegenden Verkehrsgutachten zur "Osttangente" aus dem Januar 2014 finden Sie die entsprechende Power-Point-Präsentation der Veranstaltung.
Weiteres Vorgehen:
Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, senden Sie gern Ihre Fragen und Anregungen bis 31.12.2020 an: buergermeister@lemwerder.de.
Beantwortung der Fragen und Anregungen und Vorstellung der Ergebnisse in kommunalen Gremien im Januar 2021.
Nachstehend weitere noch nicht abschließende Informationen:
1. Präsentation vom 20.11.2020
2. Übersicht der Trassenvarianten
3. Bewertungsmatrix
4. Protokoll der Veranstaltung
Frau Neuke
Bürgermeisterin
Tel. (0421) 67 39-41
Fax (0421) 67 39-51
buergermeister@lemwerder.de
www.lemwerder.de
Pressemitteilung
Lieferservice der Gemeindebücherei
Ab dem 02. November 2020 ist die Bücherei erneut geschlossen.
Seit Beginn der Corona Pandemie bietet die Gemeindebücherei der Gemeinde Lemwerder durch die Schließung der Bücherei einen Lieferservice an.
Leseratten können vormittags von 10.00 – 12.00 Uhr Bücher telefonisch bestellen und diese werden ihnen durch einen Mitarbeiter der Gemeinde Lemwerder zugestellt.
Nutzen Sie den Lieferservice weiterhin.
Auf der Internetseite der Gemeinde Lemwerder(www.lemwerder.de) unter https://www.lemwerder.de/Leben-in-Lemwerder/Familie-Bildung-Gesundheit/Gemeindebuecherei.php
finden Sie die ständig aktualisierte Bücherliste mit Neuerscheinungen in der Bücherei, um Ihnen die Auswahl der Bücher einfacher zu machen.
Frau Schmidt nimmt ihre Bestellungen unter 0421 / 67 39 48 oder per Mail: gemeindebuecherei@lemwerder.de gerne entgegen.
Es wird demnach eine Erstattung der Kindertagesstättengebühren und (sofern erhoben) der Essenpauschale aufgrund der vorsorglichen Schließungen aller Betreuungseinrichtungen durch das Gesundheitsamt des Landkreises Wesermarsch in Lemwerder geben.
Durch technische Rahmenbedingungen konnte der Abbuchungslauf zum 15. Oktober nicht mehr aufgehalten werden.
Es ist vorgesehen, zum 15. November 2020 keine Gebühren und keine Essenpauschale per Lastschrift einzuziehen bzw. die Rückrechnung zu dem Termin vorzunehmen. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Weitere Rückzahlungen sind zurzeit noch nicht absehbar und abhängig vom Ausmaß der Schließungen.
Diese Beratung wird nun wieder regelmäßig jeden 3. Mittwoch im Monat kostenlos angeboten.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie hier.
Anmeldungen dazu nimmt die kostenfreie bundesweite Hotline unter 0800 / 809 802 400
oder Frau Wien im Rathaus Lemwerder unter 0421 / 67 39 41 entgegeben.
Wahlbekanntmachung der Wahlleitung
Für die Bürgermeisterwahl (Direktwahl) 2021 in Lemwerder
gebe ich aufgrund des § 45 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt:
Wahltag
Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Gemeinde Lemwerder findet am 24. Januar 2021 statt.
Einreichung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 07. Dezember 2020, 18:00 Uhr, bei mir, Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Lemwerder, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder, einzureichen. Jeder Wahlvorschlag darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.
Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften des § 45 d NKWG entsprechen.
Unterschriften für Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein. Er muss außerdem von mindestens 54 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen (§ 45 d Abs. 3 NKWG). Unterschriften sind nicht erforderlich bei der bisherigen Amtsinhaberin oder dem bisherigen Amtsinhaber. Davon ausgenommen sind gemäß § 45 d Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 10 NKWG außerdem die folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge:
• Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
• Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
• Freie Demokratische Partei (FDP)
• Unabhängige Wähler Lemwerder (UWL)
• BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
• Alternative für Deutschland (AfD) Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
• DIE LINKE. Niedersachsen (Die Linke.)
Eine wahlberechtigte Person darf für jede Direktwahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand für eine Direktwahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde Lemwerder nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind.
Wahlanzeige
Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis einer Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 26. Oktober 2020 (90. Tag vor der Wahl) bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, einzureichen. § 22 NKWG und § 35 NKWO sind zu beachten. Die letzte vom Landesausschuss vor allgemeinen Neuwahlen nach § 22 Abs. 3 NKWG getroffene Feststellung als Partei gilt auch für die Direktwahl.
27809 Lemwerder, 04. September 2020
Die Gemeindewahlleiterin
Regina Neuke
Bürgermeisterin
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Helling unter 0421 / 67 39 47, helling@lemwerder.de zur Verfügung.
Aufgrund von unvorhersehbaren Folgearbeiten, der in den Ferien begonnenen Bauarbeiten, in der Turn- und Lehrschwimmhalle, steht diese voraussichtlich bis zum Montag, 12. Oktober 2020, nicht für den Schul- und Sportbetrieb der Vereine zur Verfügung.
„Die „Turnhalle" kann ab Freitag, dem 28. August 2020, für den Sportbetrieb im oberen Bereich wieder genutzt werden."
Die Schließung bezieht sich nur auf das EG (Schwimmhalle).
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Nuß unter 0421 / 67 39 30 (E-Mail: nuss@lemwerder.de) zur Verfügung.
Pressemitteilung
Die Eindämmung der Corona-Pandemie ist in diesen Wochen vordringlichste Aufgabe. Dies gelingt, wenn jeder seinen Beitrag durch rücksichtsvolles Verhalten leistet. Insbesondere die Verringerung von Sozialkontakten ist das Gebot der Stunde. Halten Sie Abstand von Ihren Mitmenschen und vermeiden Sie unnötige Begegnungen. Befolgen Sie die erlassenen Anordnungen und Empfehlungen des Landes unter www.niedersachsen.de und des Landkreises Wesermarsch unter www.landkreis-wesermarsch.de.
Das Rathaus Lemwerder ist für den Bürgerkontakt weiterhin nur mit Terminvereinbarung geöffnet. Vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per Mail einen Termin und informieren Sie sich im Vorfeld, welche Unterlagen für Ihr Anliegen notwendig sein könnten. Die entsprechenden Informationen und Telefonnummern dazu finden Sie auf unserer Internetseite unter www.lemwerder.de.
Die Information im Rathaus erreichen Sie unter 0421 / 67 39 0.
Sollte ein persönliches Erscheinen absolut notwendig sein, legen Sie bitte einen Mund-Nase-Schutz an.
Alle weiteren Informationen zum Coronavirus erhalten Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de.
Foto: Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei
hier: Satzungsbeschluss
Fragen zum Bebauunplan beantwortet Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de.
Einweihung Bücherschrank am Dorfgemeinschaftshaus Altenesch
Der Startschuss für das Bücherhäuschen (oder Boekerhuesken) in Altenesch fiel mitten in die Corona-Zeit. Angeregt durch einen Zeitungsartikel aus der Gemeinde Stadland und die gute Resonanz der Bücherbox am Rathaus, startete Bürgermeisterin Regina Neuke eine direkte Ansprache per Mail an einige engagierte Handwerker im Umfeld von Altenesch.
„Von meiner Seite hätte ich wohl Zeit und auch Lust": kam innerhalb weniger Stunden die Antwort von Manfred Bohn. Der ehemalige Mitarbeiter der Gemeinde wohnt im Ortsteil Braake und arbeitet in seiner Freizeit mit vielen Materialien und viel handwerklichem Geschick.
Zeichnungen und Skizzen wurden als Grundlage von ihm zwar angefertigt, aber letztendlich war der Weg und die Umsetzung ganz schnell in seinem Kopf. Das notwenige Material waren Restbestände und Spenden von Nachbarn. Nur einige wenige Teile mussten neu bestellt werden.
Keine drei Monate später freuen sich Bürgermeisterin Regina Neuke und der Vorsitzende des Heimatvereins, Martin Rethorn, nun den Bücherschrank seiner Bestimmung am Dorfgemeinschaftshaus übergeben zu können. Als kleines Dankeschön erhielt Manfred Bohn einen Gutschein für die Niederdeutsche Bühne Brake sowie eine Flasche Lemwerder Wein. Außerdem hat sich das Mitglied der Altersabteilung der FF Altenesch noch eine Spende für die Jugendfeuerwehr gewünscht.
Alle Anwesenden waren sich einig, dass die Ausführung sehr gelungen ist. Und wenn sich herausstellt, dass ein größerer Bedarf in Altenesch besteht, findet sich sicher eine Lösung. Ob Neubau oder Anbau an das „Boekerhuesken" blieb dabei offen
Anke Kohlwey als Hauswartin des Dorfgemeinschaftshauses und Regina Rethorn als Anwohnerin haben sich bereits bereit erklärt das „Boekerhuesken" im Auge zu behalten. Die Erfahrungen in Lemwerder haben bereits gezeigt, dass ein solches Angebot gut angenommen wird.
Ab kommenden Mittwoch startet auch wieder das Boule spielen beim Dorfgemeinschaftshaus.
Weitere Informationen über Büchereien in der Gemeinde sowie einer weiteren Bücherbox finden Sie hier.
Zu laut oder zu leise – das ist hier die Frage!
Immer wieder ist Lärm der Stein des Anstoßes für Streitigkeiten.
Lärm definiert sich laut Bundesumweltamt als „jedes unerwünschte, laute Geräusch".
Ob ein Geräusch aber als laut empfunden wird, hängt von der subjektiven Wahrnehmung jedes Einzelnen ab. So kann für den einen laute Musik der absolute Genuss sein, während ein anderer diese nur als Krach wahrnimmt.
Reden kann auch Gold sein!
Manch einer ist so verärgert über den Lärm des Nachbarn, dass schnell darüber hinaus vergessen wird, dass man auch zukünftig mit dem vermeintlichen Störenfried Tür an Tür leben muss. Deshalb gilt: Reden Sie miteinander! Auch wenn sich das Gespräch als schwierig erweist: geben Sie nicht gleich auf. Niemand hört sich gerne den Vorwurf an, er wäre zu laut. Hinterfragen Sie die Umstände und geben Sie Ihrem Gegenüber Zeit, die eigene Lage zu reflektieren. So einen Vorwurf muss man erst mal verdauen. Die meisten Verursacher sind sich ihrem Lärm gar nicht bewusst. Gehen Sie den ersten Schritt auf Ihren Nachbarn zu – nur Mut. In aller Regel wird es Ihnen Ihr Gegenüber danken, dass Sie das direkte Gespräch gesucht haben.
Viel Lärm um Nichts?
Oft hilft es auch, andere um Ihre Meinung zu fragen, um das eigene subjektive Empfinden besser einschätzen zu können. Empfinden Ihre anderen Nachbarn den Lärm ebenfalls als störend? Nehmen diese den Lärm überhaupt als solchen wahr? Haben Ihre anderen Nachbarn ggf. auch schon mal was gegen den Lärmverursacher unternommen?
Finden Sie heraus, in wieweit sich Ihr subjektives Empfinden mit anderen teilen lässt. Kommunikation ist auch hier das A und O.
Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme
Um auf jemanden Rücksicht zu nehmen, bedarf es einem Bewusstsein der Verantwortung füreinander. Dieses Bewusstsein steuert die Qualität des Zusammenlebens und steht oder fällt mit dem Verhalten jedes Einzelnen. Gemeinsame Werte, die wir uns über die freiheitlich demokratische Grundordnung gegeben haben, ist die Basis eines respektvollen Zusammenlebens.
Lektion 1: jeder macht NICHT seins!
Der Nachbarschaftslärm kann ziemlich viel Raum in unserem Leben ein- und durchaus schlimme Ausmaße annehmen. Daher sollte man sich schon zu Beginn mit der Problematik auseinander setzen, sobald sich ein Ungleichgewicht einstellt. Die vorgezeigten Anregungen sollen helfen, für sich selbst bei Bedarf einen Weg zu finden. Hierbei gilt: wenn sich Rücksichtnahme und Toleranz die Waage halten, sind das die besten Voraussetzungen für ein gutes Miteinander.
Hört Ihr Leut´...
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass in § 12 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lemwerder (SOVO) in der Fassung vom 16.12.2019 die Ruhezeiten ganz klar geregelt sind: " Ruhezeiten sind die Sonn- und Feiertage sowie an Werktagen die Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr des nächsten Tages."
Ausgenommen von dieser Regelung in allgemeinen Wohngebieten und in Mischgebieten sind geräuschvolle Arbeiten oder Betätigungen gewerblicher und/oder forst- und landwirtschaftlicher Art, Arbeiten von Gemeindebediensteten in der öffentlichen Daseinsvorsorge und Arbeiten zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage.
Gemeinsam mit der Verordnung über die Straßenreinigung ist für das zweite Halbjahr auch wieder eine Veröffentlichung als Broschüre geplant. Diese wird dann an alle Haushalte verteilt.
Gemeinde Lemwerder
Ordnungsamt
Frau Ernst
0421 / 67 39 32
Frau Silke Dammann seht Ihnen mit Rat und Tat bei Fragen zur Verfügung.
Sie erreichen Frau Dammann unter 0421 / 67 39 50, E-Mail: dammann@lemwerder.de
Weitere Informationen finden Sie in dem hier hinterlegten Artikel.
Frau Neuke
Bürgermeisterin
Tel. (0421) 67 39-41
Fax (0421) 67 39-51
buergermeister@lemwerder.de
www.lemwerder.de
Pressemitteilung
Rathaus Lemwerder öffnet ab Montag, 4. Mai 2020
Terminabstimmung erfolgt telefonisch - Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich
Die aktuellen Infektionszahlen sind sehr erfreulich. Somit werden viele Bereiche jetzt schrittweise gelockert und auf einen neuen Betrieb umgestellt.
Im Rathaus wird derzeit an wechselnden Tagen die Präsenz der Mitarbeiter beibehalten. Der Publikumsverkehr wird, stärker als jetzt, wieder ermöglicht. Neben Geschäften und vorsichtigen Öffnungen der Schulen startet ab Montag, 4. Mai 2020, auch das Rathaus Lemwerder wieder seinen Publikumsverkehr, jedoch nicht im Normalbetrieb.
Vielleicht kann durch ein vorheriges Telefonat der Wunsch bereits geklärt werden.
Die Gemeinde Lemwerder ist im Rahmen der bekannten Öffnungszeiten erreichbar. Ob über die Corona-Hotline 0421 / 67 39 47 oder über die normalen Telefonnummern. Darüber hinaus ist das Rathaus nun auch wieder für die Lemwerderaner*innen innerhalb dieser Zeiten betretbar. Wichtig dabei ist neben einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung, durch zum Beispiel einer Schutzmaske, eine vorherige Terminabsprache: „Corona heißt erhöhter Planungsbedarf. Lassen Sie uns vorher absprechen, ob Sie wirklich persönlich im Rathaus erscheinen müssen. Wenn es notwendig ist, vereinbaren Sie im Voraus Ihren Termin.", bittet Bürgermeisterin Regina Neuke die Kundschaft des Rathauses.
Die Gemeinde Lemwerder möchte mit der Öffnung zeigen, dass sie für ihre Bürger*innen da ist. Alle Mitarbeiter*innen sind weiter tätig und alle Themen werden weiterhin bearbeitet. Sorglosigkeit darf dabei jedoch nicht eintreten. Neben einer sogenannten Maskenpflicht, gelten weiterhin alle Hygiene- und Abstandsbestimmungen. Wer einen Termin bei den Mitarbeiter*innen im Rathaus erhalten hat, nutzt den Seiteneingang. Dieser Eingang fungiert als Schleuse.
Auch der Schichtbetrieb des Personals gilt weiterhin. Es ist noch nicht jeder Mitarbeiter*in an jedem Tag im Haus. Um Ansteckungen zu vermeiden werden einige Aufgaben weiterhin im Home-Office erledigt.
„Wir reden hier auf jeden Fall nicht von einem Normalbetrieb. Aber es ist ein Schritt in diese Richtung. Das freut uns alle sehr, trotzdem müssen wir weiterhin alles dafür tun, um die Ausbreitung des Virus zu vermeiden. In Lemwerder und der Wesermarsch sind die Infektionszahlen aktuell zurückgegangen, sollte sich dies wieder ändern, kann es durchaus sein, dass Lockerungen auch zurückgenommen werden", erklärt Neuke. Eine Neubewertung wird Mitte Mai vorgenommen.