Kinderreisepässe

Ab dem 01.01.2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden.

Die noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

 

 

 

 

Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren benötigen für Reisen in andere Länder einen Kinderreisepass. Der frühere Kinderausweis wird nicht mehr ausgestellt.

Beantragung

Der Antrag wird im Meldeamt aufgenommen.
Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich den Antrag stellt und vom anderen Elternteil eine Einverständniserklärung und den Ausweis, zur Überprüfung der Unterschrift, vorlegt. Die Einverständniserklärung kann von Ihnen formlos ausgestellt werden; Sie können aber auch den angebotenen Vordruck nutzen.
Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.

Wichtiger Hinweis

Jedes Kind muss bei Beantragung eines Ausweisdokumentes persönlich mit einem Elternteil erscheinen.


Bearbeitungsdauer/Abholung:

Den Kinderreisepass können Sie sofort mitnehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Gültigkeit

Kinderreisepässe behalten bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Kinderreisepässe werden seit dem 01.01.2021 für 1 Jahr ausgestellt, die Gültigkeitsdauer ist aber immer auf das 12. Lebensjahr beschränkt.

Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich; nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.

Wichtiger Hinweis für die Einreise ins Ausland

Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe oder Kinderausweise nicht von allen Staaten anerkannt werden. Vergewissern Sie sich vor Antritt Ihrer Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen wollen, Kinderreisepässe oder Kinderausweise akzeptieren. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Reiseveranstalter, den Konsulaten oder Botschaften Ihres Urlaubslandes oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.


Gebühren

  • 13,00 Euro für die Ausstellung eines Kinderreisepasses


Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes im Original.
  • Alter Kinderreisepass (soweit vorhanden).
  • Einverständniserklärung und die Personalausweise beider Elternteile.
  • Einen rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss, ein entsprechendes Scheidungsurteil oder sonstige amtliche Bescheinigungen, sofern das Sorgerecht nur von einem Elternteil ausgeübt wird.
  • Ein aktuelles, biometrisches Passfoto des Kindes im Format 45 mm x 35 mm; beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
  • Körpergröße und Augenfarbe

 

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an:

Frau Helling unter 0421 / 67 39 47, E-Mail: helling@lemwerder.de

oder

Frau Feriani unter 0421 / 67 39 21, E-Mail: feriani@lemwerder.de.

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