
Nähere Informationen finden Sie hier oder auf der Seite der Fähre Bremen - Stedingen GmbH.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Weitere Informationen über die Tätigkeit des Arbeitskreises finden Sie auf unser Internetseite
unter Arbeitskreis für Bildung und Betreuung im Grundschulalter.
Brauchen Sie noch ein Geschenk für einen besonderen Anlass?
Kommen Sie ins Rathaus, hier finden Sie bestimmt etwas.
Die Gemeinde Lemwerder bietet den Verkauf von Tickets für Veranstaltungen in der BEGU sowie vielen Konzerten und Kultur- und Sportveranstaltungen, innerhalb von Deutschland über Reservix sowie über Ticketmaster (Nordwest Ticket), an.
Das bedeutet, dass Sie alle Tickets im Rathaus der Gemeinde Lemwerder erwerben können, die über Reservix (www.reservix.de) angeboten werden. Das sind z. B. Konzerte von weltbekannten Sängern, Musicals, Theateraufführungen sowie Kultur- oder Sportveranstaltungen sämtlicher Art und Weise in ganz Deutschland. Anders als im Internet fallen keine zusätzlichen Ticketgebühren an.
Ebenso können Sie dort viele Bücher über Lemwerder, wie z.B. Lemwerder bzw. Stedingen in alten Ansichten, Stedinger Chronik, Die Stedinger Bauernkriege oder Sturmfluten im Stedinger Land aus den Angeboten des Stedinger Verlages erwerben.
Auch verkaufen die Kolleginnen hübsche T-Shirts mit Logo „Lemwerder“ und den Koordinaten der Gemeinde.
Erhältlich sind die T-Shirts in den Größen S + M sowie in den Farben: Black opal + Marina blue für Damen und in den Größen L, XL, XXL sowie in den Farben: Black opal und Blue Midnight für Herren.
Der Preis beträgt nur 18,-- €.
Zzt. verkaufen wir auch, aufgrund des 40jährigen Vereinsjubiläums des Stedinger Shanty Chor Lemwerder e.V., die neue Jubiläums-CD "Fernweh" für 10,-- €.
Kommen Sie ins Rathaus, Zimmer E.01, oder rufen an unter 0421 / 67 39 0. Frau Prößler-Gillerke berät Sie gerne.
E-Mail: gemeinde@lemwerder.de und proessler-gillerke@lemwerder.de.
Oder schauen Sie nach auf unserer Internetseite: Verkaufsstelle, Ticketverkauf, Bücherverkauf.
Bürgerinnen und Bürger können die Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen bzw. in bestimmten Fällen verhindern.
Folgende Widerspruchsrechte sind möglich:
Voraussetzung für die Eintragung einer Sperre ist, dass Sie in Lemwerder gemeldet sind.
Sie können den Antrag im Meldeamt der Gemeinde Lemwerder jederzeit stellen. Hierfür bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Der Antrag ist gebührenfrei.
Hier finden Sie den Antrag.
Bei Fragen stehen Ihnen gerne Frau Feriani (feriani@lemwerder.de, Tel.: 0421 / 67 39 21) und Frau Helling (helling@lemwerder.de, Tel.: 0421 / 67 39 47) zur Verfügung.
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung
über die Einsicht in das Abwägungsergebnis gemäß § 3 (2) Satz 5 BauGB
zum Bebauungsplan Nr. 33, "Gewerbegebiet Edenbüttel II"
Der Rat der Gemeinde Lemwerder hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.06.2018 den Bebauungsplan Nr. 33, „Gewerbegebiet Edenbüttel II“ gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit abgegeben. Es wurden dabei von mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben (Stellungnahme der „Bürgerinitiative gegen Edenbüttel II“). Die Gemeinde Lemwerder hat diese Stellungnahmen geprüft. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lemwerder hat das Ergebnis der Prüfung in seiner Sitzung am 08.03.2018 beschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung kann von den Personen, die eine vorgenannte Stellungnahme abgegeben haben, in der Zeit vom
26. November 2018 bis zum 28. Dezember 2018
im Rathaus der Gemeinde Lemwerder, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder, während der Dienststunden Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter Rufnummer 0421-6739-34 eingesehen werden.
Die Möglichkeit zur Einsicht ersetzt die Mitteilungspflicht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB.
Lemwerder, 15.11.2018
Regina Neuke
Bürgermeisterin
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Prößler-Gillerke unter 0421 / 67 39 11 oder per Mail: proessler-gillerke@lemwerder.de.
Die Karten sind im Rathaus, Information, erhältlich.
Informationen über die Preise finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen gerne unter der Rufnummer: 04 21 / 67 39 11 Frau Prößler-Gillerke zur Verfügung.
Informationen finden Sie unter https://www.vbn.de/fahrplan/anruflinien-ast-alt.html
Eine Gruppe von Angehörigen von demenzerkrankten Menschen treffen sich regelmäßig jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von 14:30 - 16:00 Uhr im Rathaus Lemwerder, Mehrzweckraum.
Interessierte Personen sind bei der Gruppe "HilDE" Hilfe bei Demenz herzlich willkommen.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Nymark - von Lübken unter 0 15 25 / 633 50 70 sowie der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreis Wesermarsch unter 0 44 01 / 92 76 33.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur öffentlichen Bekanntmachung und der 1. Änderung des Bebauungsplanes finden Sie unter:
Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinde Lemwerder -
Bebauungsplan Nr. 1-26 "Gewerbegebiet Deichshausen", 1. Änderung;
http://www.lemwerder.de/Wirtschaft-und-Bauen/Bauleitplanung/Bauleitplanung.php
Die Vergnügungssteuersatzung vom 25.02.2016, die erste Änderung zur Satzung der Vergnügungssteuer sowie das Anmeldeformular zur Besteuerung von Spielgeräten ab 2019 finden Sie hier:
Vergnügungssteuersatzung vom 25.02.2016
Das Redemanuskript der Bürgermeisterin, Frau Regina Neuke, finden Sie hier.
Weitere Informationen zur öffentlichen Bekanntmachung und der 1. Änderung des Bebauungsplanes finden Sie unter:
Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinde Lemwerder -
Bebauungsplan Nr. 1-26 "Gewerbegebiet Deichshausen", 1. Änderung;
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
www.lemwerder.de/Wirtschaft- und Bauen/Bauleitplanung/Bauleitplanung.php
Weitere Informationen zur öffentlichen Bekanntmachung und der 1. Änderung des Bebauungsplanes finden Sie unter:
Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinde Lemwerder -
Bebauungsplan Nr. 1-28 "Edenbütteler Teiche", 1. Änderung;
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs.2 BauGB
http://www.lemwerder.de/Wirtschaft-und-Bauen/Bauleitplanung/Bauleitplanung.php
Ochtum. Geschichtsträchtiger könnte das neue Trauzimmer von Lemwerder nicht sein: Dort, wo einst der legendäre Schimmelhengst „Kranich“ gezüchtet wurde, der noch heute Bestandteil des Lemwerderaner Wappens ist, können sich Brautpaare künftig das Ja-Wort geben. Ab Dezember kann der Bund fürs Leben auf Gut Weyhausen geschlossen werden.
Lange schon hatten Bürgermeisterin Regina Neuke und Standesbeamtin Andrea Helling nach einem zusätzlichen Trauzimmer gesucht, das Brautpaaren ein besonderes Flair bieten sollte. „Das wir das jetzt auf Gut Weyhausen gefunden haben, ist natürlich ganz phantastisch“, freut sich Standesbeamtin Helling. Zustande kam die Hochzeits-Kooperation durch Gutsbesitzerin Nicole Borchers, die der Gemeinde vor wenigen Wochen einen Raum für Hochzeiten anbot. „Wir haben dann relativ schnell Nägel mit Köpfen gemacht, um die Idee in die Tat umzusetzen“, so Helling.
Brautpaare, die für den schönsten Tag im Leben eine besondere Umgebung suchen, finden auf dem alten Gut in Ochtum eine gleichermaßen historische wie romantische Umgebung. Als Trauzimmer dient das ehemalige Jagdzimmer von Borchers Großvater im ersten Stock mit Blick auf Deich und Storchennest. Der Raum, in dem Altes und Neues stilvoll miteinander verbunden wurde, bietet zusätzlich zum Brautpaar Platz für rund 20 Gäste. Im Anschluss an die Trauung kann ein Sektempfang auf dem Balkon oder im Garten des Gutes dazugebucht werden – wer will auch inmitten von glücklich scharrenden Hühnern. Darüber hinaus vermietet Nicole Borchers wahlweise einen VW Käfer oder einen VW T1-Bulli als Hochzeitsfahrzeug, Fotokulisse oder Fotobox.
Informationen zur standesamtlichen Trauung auf Gut Weyhausen sowie den einzelnen Angebotspaketen erteilt Gutsbesitzerin Nicole Borchers unter 04221-9448190, gut-weyhausen@gmx.de. Für Terminabsprachen und Formalitäten ist Standesbeamtin Andrea Helling unter Tel. 0421-673947, helling@lemwerder.de, zuständig.
Der Arbeitskreis für Bildung und Betreuung im Grundschulalter startet ab dem 19.11.2018 eine Elternumfrage.
Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier dargestellt.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Weitere Informationen über die Tätigkeit des Arbeitskreises finden Sie auf unser Internetseite
unter Arbeitskreis für Bildung und Betreuung im Grundschulalter.
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung
über die Einsicht in das Abwägungsergebnis gemäß § 3 (2) Satz 5 BauGB
zum Bebauungsplan Nr. 33, "Gewerbegebiet Edenbüttel II"
Der Rat der Gemeinde Lemwerder hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.06.2018 den Bebauungsplan Nr. 33, „Gewerbegebiet Edenbüttel II“ gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit abgegeben. Es wurden dabei von mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben (Stellungnahme der „Bürgerinitiative gegen Edenbüttel II“). Die Gemeinde Lemwerder hat diese Stellungnahmen geprüft. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lemwerder hat das Ergebnis der Prüfung in seiner Sitzung am 08.03.2018 beschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung kann von den Personen, die eine vorgenannte Stellungnahme abgegeben haben, in der Zeit vom
26. November 2018 bis zum 28. Dezember 2018
im Rathaus der Gemeinde Lemwerder, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder, während der Dienststunden Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter Rufnummer 0421-6739-34 eingesehen werden.
Die Möglichkeit zur Einsicht ersetzt die Mitteilungspflicht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB.
Lemwerder, 15.11.2018
Regina Neuke
Bürgermeisterin
Eine Gruppe von Angehörigen von demenzerkrankten Menschen treffen sich regelmäßig jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von 14:30 - 16:00 Uhr im Rathaus Lemwerder, Mehrzweckraum.
Interessierte Personen sind bei der Gruppe "HilDE" Hilfe bei Demenz herzlich willkommen.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Nymark - von Lübken unter 0 15 25 / 633 50 70 sowie der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreis Wesermarsch unter 0 44 01 / 92 76 33.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur öffentlichen Bekanntmachung und der 1. Änderung des Bebauungsplanes finden Sie unter:
Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinde Lemwerder -
Bebauungsplan Nr. 1-26 "Gewerbegebiet Deichshausen", 1. Änderung;
http://www.lemwerder.de/Wirtschaft-und-Bauen/Bauleitplanung/Bauleitplanung.php
Der Arbeitskreis für Bildung und Betreuung im Grundschulalter startet ab dem 19.11.2018 eine Elternumfrage.
Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier dargestellt.
Gemeinde Lemwerder Die Bürgermeisterin
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Bekanntmachung
Widmung einer Gemeindestraße
Der Rat der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 18.10.2018 gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. 1980, S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018 (Nds. GVBl. S. 112), mit Wirkung vom 01.10.2018 folgende Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Ernst-Pieper-Straße (Verlängerung)
Bestehend aus den Flurstücken 233/1, 236/9, 236/7, 236/5, 238/5 und 242/6 der Flur 3, Gemarkung Altenesch.
Anfangspunkt: Nördlich der Tecklenburger Straße (Flurstück 232/1, Flur 3, Gemarkung Altenesch) beginnend mit dem Flurstück 233/1, Flur 3, Gemarkung Altenesch.
Endpunkt: Flurstück 242/4, Flur 3, Gemarkung Altenesch
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Lemwerder.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
Lemwerder, den 26.10.2018
Regina Neuke
Bürgermeisterin
Für weitere Informationen sowie für die Ansicht des Lageplanes klicken Sie bitte hier.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Kwiske unter 0421 / 67 39 37 zur Verfügung.
Pressemitteilung
Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 15.01.2018 die Detmarstraße, auf Höhe der Kindertagesstätte (KiTa-Lemwerder, Detmarstr. 15, Lemwerder) bis zur Schulstraße, wegen der Aufstellung von Krippencontainern für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt wird.
Die Zufahrt zu den Hausnummern Detmarstraße 30 bis 37 und der Straße „An der Kirche“ ist weiterhin mit dem Auto von der Stedinger Straße her möglich.
Der e.g. Straßenabschnitt der Detmarstraße ist im Bereich der Einmündung zur Stedinger Straße als „Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse“ ausgeschildert.
Die Häuser Detmarstraße 1 bis 15 sind von der Stedinger Straße über die Eschhofstraße und der Schulstraße mit Fahrzeugen zu erreichen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 zur Verfügung.
Die Gemeinde Lemwerder hat sich verpflichtet, im Rahmen eines Verfahrens zur Genehmigung eines Bebauungsplanes, einen Wald als Ausgleichsmaßnahme für die Bebauung anzulegen. Als geeigneten Ort hat man den an die Häuser der Deichstraße angrenzenden Bereich am Rande der Start- und Landebahn des ehemaligen Flugplatzes Lemwerder ausgewählt. Die Gemeindeverwaltung hat aus diesem Vorhaben eine gemeinsame Aktion mit dem Gymnasium Lemwerder gemacht. Im Juni dieses Jahres hatte der damalige 7. Jahrgang des Gymnasiums einen ganztägigen Projekttag zur Bepflanzung des knapp 3 Hektar großen Areals durchgeführt. In Zusammenarbeit mit Herrn Kwiske von der Gemeindeverwaltung und Herrn Piossek vom Betriebshof wurden die Schülerinnen und Schüler über die Geschichte des Geländes und über die in Bohrungen ermittelten Bodendaten informiert. Im Anschluss gab es eine Geländebesichtigung, bei der einige Probelöcher gebuddelt wurden. Dabei stellte sich jedoch heraus, dass der angebliche Sandboden leider auch recht viel Bauschutt und andere Hindernisse enthielt.
Doch davon unbeeindruckt gingen die Schülerinnen und Schüler ans Werk und erstellten im Biologieunterricht in Gruppen von jeweils 5 bis 6 Schülern je einen Pflanzplan für das Gelände. Aus allen vorgetragenen Ideen und Plänen wählten die Jugendlichen schließlich in der letzten Stunde des Schuljahres den "Siegerplan". Dieser wurde am 07. September 2017 von den Schülerinnen und Schülern auf der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Lemwerder vorgestellt und anschließend von den Ratsmitgliedern gelobt.
Am Freitag, den 03.11.2017 konnte man dann endlich zur Tat schreiten: Die 50 Schüler des inzwischen 8. Jahrgangs krempelten die Ärmel hoch und pflanzten munter mit Unterstützung der Mitarbeiter des Betriebshofes knapp 700 kleine Bäume und Sträucher ein.
Von den sieben verschiedenen gesetzten Baumarten wurde der Schule je ein Exemplar überlassen. Die Bäumchen wurden im Anschluss von den Schülern im Bereich des Schulgartens eingepflanzt.
Ein tolles Projekt, bei dem nicht nur das Themengebiet "Ökosystem Wald" für die Schüler anschaulich, sondern - trotz klirrender Kälte - auch noch zielstrebig für eine gute Sache gearbeitet wurde.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Kwiske unter 0421 / 67 39 37 zur Verfügung.
Frau Stuke gab einen Überblick über die aktuellen Projekte und die künftigen Ziele der Büros.
In nichtöffentlicher Sitzung stellte die Verwaltung noch einmal die vertraglichen Grundlagen zwischen Landkreis und Gemeinde bzw. zwischen Gemeinde und der Firma Hauswirtschaftliche Dienste Stedingen (kurz HDS) vor.
Für jede Gemeinde im Landkreis wurde auf der Grundlage des § 23 SGB XIII eine Vereinbarung über die Einrichtung eines Kinder- und Familienservicebüros abgeschlossen. Darin ist die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben vereinbart, insbesondere die Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung und Betreuung von Tagespflegepersonen. Diese Aufgaben haben zum Ziel, die Beratung von Familien noch weiter zu verbessern. Mit der Erledigung dieser Aufgaben und dem Betrieb des Familienbüros hat die Gemeinde die Firma HDS beauftragt.
Die Gemeinde Lemwerder wird die Arbeit des Familienbüros künftig noch enger an die Verwaltung anbinden. So werden künftig zwei Mitarbeiterinnen des Rathauses für die Vermittlung der Tagespflegepersonen mit zur Verfügung stehen. Die Vergabe der Plätze in Einrichtungen erfolgt in Lemwerder zentral im Rathaus. Um für die Familien hier noch besser beraten zu können, ist eine enge Verzahnung zwischen der Betreuung in den Einrichtungen und der Betreuung durch Tagespflege sinnvoll.
Zum Gelingen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Familienservicebüro und dem Rathaus notwendig. Diese. Anbindung war für die Gemeinde auch der Grund, seinerzeit selbst die Vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen. Die verbleibenden Monate des Jahres können für eine Abstimmung auf der Arbeitsebene genutzt werden.
Der Bericht des FuKs hat gezeigt, dass die Entscheidung verschiedenen Beratungsangeboten im Gebäude Stedinger Straße 55 als Gemeinde ein Dach anzubieten richtig war.
Ich bin über Pressestimmen, die eine Einschränkung des Angebotes darstellen, enttäuscht. Vielmehr reden wir hier über eine Verbesserung und Erweiterung des Angebotes.
Die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Mittel stehen zur Erfüllung der Aufgabe zur Verfügung. Ein Zusammenspiel von eigenem Personal und externem Dienstleister ist dabei möglich und nach meiner Auffassung auch sinnvoll.