
Diese Beratung wird nun wieder regelmäßig jeden 3. Mittwoch im Monat kostenlos angeboten.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie hier.
Anmeldungen dazu nimmt die kostenfreie bundesweite Hotline unter 0800 / 809 802 400
oder Frau Wien im Rathaus Lemwerder unter 0421 / 67 39 41 entgegeben.
Die Bekanntmachung dazu finden Sie hier.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Paack (0421 / 67 39 34).
Arbeiten am Kreisverkehrsplatz Stedinger Straße
Hier: zeitweise Trennung der Verbindung zwischen Johannesweg und Tecklenburger Straße
Die bereits Anfang Dezember angekündigte Trennung der Verbindung zwischen der Tecklenburger Straße und dem Johannesweg wird voraussichtlich ab Mittwoch, dem 13. Januar 2021 erfolgen.
Die geplanten Arbeiten am Kreisel gehen mit dem Fräsen der bisherigen Asphaltdecke in die nächste Stufe.
Für Radfahrer und Fußgänger wird ein Weg zum Johannesweg und eine Anbindung zwischen Tecklenburger Straße und Stedinger Straße außerhalb der Baustelle weiterhin ermöglicht.
Für den Straßenverkehr ist die Tecklenburger Straße voll gesperrt. Eine Wendemöglichkeit ist nicht eingerichtet.
Die gesamte Baumaßnahme dauert nach dem derzeitigen Stand der Planung bis Ende Mai 2021
Lemwerder, den 12. Januar 2021
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 zur Verfügung.
Landkreis verhängt in 7 Kommunen Ausgangssperre und in Butjadingen Betretungsverbote für touristische Ziele
Das NLGA gibt die heutige Inzidenz für die Wesermarsch mit 210 an. Damit liegt der Wert seit dem 26.03.21 über 150. Der Landkreis Wesermarsch verhängt daher auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes für die Gemeinden Lemwerder, Berne, Stadland, Jade und die Städte Elsfleth, Brake und Nordenham bis zum 18.04.21 zwischen 21 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Die Inzidenzen für die Gemeinden Butjadingen und Ovelgönne liegen deutlich unter 100, so dass diese ausgenommen sind.
Um einen Eintrag des Corona-Virus durch den Tagestourismus in den Osterferien in die Gemeinde Butjadingen zu verhindern, wird das Betreten und Befahren verschiedener öffentlicher Plätze für Personen, die weder ihren Wohnsitz noch eine Zweitwohnung in der Gemeinde Butjadingen haben, verboten. Dieses Verbot erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde. Da auch umliegende Kommunen den Zugang für Touristen einschränken, soll ein Ausweichen nach Butjadingen verhindert werden.
Auch die Quarantäneverordnung, die die Absonderung in häusliche Quarantäne auf eigene Veranlassung ab Bekanntwerden eines positiven Befundes vorsieht, wird bis zum 31.05.21 verlängert. Die betroffenen Personen müssen ihre Kontaktpersonen umgehend über das positive Testergebnis informieren.
Außerdem erlässt der Landkreis eine Allgemeinverfügung zum Tragen einer medizinischen Maske bei der gemeinsamen Nutzung von privaten Kraftfahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Haushalten, einschließlich beruflicher Fahrgemeinschaften. Diese gilt bis zum 18.04.21.
Der Landkreis muss nach aktuellen Erkenntnissen davon ausgehen, dass der hohe Inzidenzwert von Dauer ist. Lt. Landrat Thomas Brückmann zeigt die Entwicklung der letzten Tage, dass eine Verbreitung des Virus im privaten Umfeld und die britische Variante zunehmen, auch ohne das besondere Infektionsgeschehen rund um die Lürssen-Werft zu berücksichtigten. Wir müssen durch die Ausgangssperre in weiten Teilen der Wesermarsch und die Betretungsverbote für Gäste in Butjadingen versuchen, die Möglichkeit für Zusammenkünfte einzuschränken. Kontakte geben dem Virus die Möglichkeit, sich zu verbreiten! Dies müssen wir ihm schwer machen!
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass es mittlerweile diverse Testzentren in den Gemeinden gibt, in denen sich jede Bürgerin und jeder Bürger einmal pro Woche kostenlos testen lassen kann. (s. www.landkreis-wesermarsch.de/corona.php).
Nachfolgend finden Sie folgende Allgemeinverfügungen des Landkreis Wesermarsch
Am 8. März trat die aktuelle geänderte Corona-Testverordnung (TestV) in Kraft.
Sie schreibt den Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest für jeden Bürger pro Woche fest.
Darauf hatten sich Bund und Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 03.03.2021 geeinigt.
In der Gemeinde Lemwerder kann man sich in der Apotheke und bei Ärzten kostenlos testen.
a) Neue Apotheke, Stedinger Str. 31
- nach telefonischer Anmeldung unter 0800 676 44 00
b) Praxis Am Deich, Deichstr. 3
- nach telefonischer Terminabsprache unter 67 10 50
täglich von 8:00 - 10:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag von 16:00 - 17:00 Uhr
c) Praxis Wohlers / Middendorf, Stedinger Str. 40 A
- nach telefonischer Terminabsprache unter 6 76 53
täglich von 11:30 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass nur symtomfreie Menschen getestet werden dürfen.
Personen mit Beschwerden müssen ihren Hausarzt, nach telefonischer Anmeldung, in der Infektsprechstunde aufsuchen.
➢ Kontaktbeschränkungen
➢ Sport
➢ Weitere Jahrgänge in Schule
➢ Kitas in festen Gruppen
➢ Terminshopping
➢ Gedenkstätten, Museen, Galerien
➢ Zoos und botanische Gärten
➢ Nutzung von Speiseräumen in Beherbergungsstätten.
Für die Kontaktbeschränkungen in Hochinzidenzkommunen bleibt es bei der bisherigen Regelung: Ein Haushalt mit einer weiteren Person. Nicht einzurechnen sind dabei Kinder bis einschließlich sechs Jahren.
Sinkt der Inzidenzwert <100, ist vorab eine Verfügung des Landkreises erforderlich, damit die oben genannten Lockerungen in Kraft treten können.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landes Niedersachsen: Die Verkündung der neuen Verordnung ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Vereinbaren Sie mit Herrn Völke unter 0421 / 67 39 53 oder per Mail: voelke@lemwerder.de einen Telefontermin.
Telefonisch erreichen Sie Herrn Völke von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr.
Nach kurzfristiger Einstellung dieses Services wird dieser ab sofort wieder angeboten.
Leseratten können vormittags von 10.00 – 12.00 Uhr Bücher telefonisch bestellen und diese werden ihnen durch einen Mitarbeiter der Gemeinde Lemwerder zugestellt.
Nutzen Sie den Lieferservice weiterhin.
Auf der Internetseite der Gemeinde Lemwerder(www.lemwerder.de) unter https://www.lemwerder.de/Leben-in-Lemwerder/Familie-Bildung-Gesundheit/Gemeindebuecherei.php
finden Sie die ständig aktualisierte Bücherliste mit Neuerscheinungen in der Bücherei, um Ihnen die Auswahl der Bücher einfacher zu machen.
Frau Schmidt nimmt ihre Bestellungen unter 0421 / 67 39 48 oder per Mail: gemeindebuecherei@lemwerder.de gerne entgegen.
Die ortsübliche Bekanntmachung und Auslegung der Entscheidung gemäß § 27
Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 74 Abs. 4,5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens zur Fortsetzung der Einleitung von Salzabwassern in die Werra für den Zeitraum vom 01.01.2021 - 31.12.2027 der K+S Minerals an Agriculture GmbH finden sie hier.
Die Entscheidung und die Unterlagen können in der Zeit vom 16. - 29.03.2021 im Rathaus Lemwerder eingesehen werden.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte mit Herrn Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de einen Termin zur Einsichtnahme.
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Fragen dazu beantwortet Ihnen gerne Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
und
Durchführung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 13b BauGB
Die Unterlagen können vom 08.03. - 09.04.2021 im Rathaus Lemwerder während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0421 / 67 39 34 (Herr Paack) oder per Mail: paack@lemwerder.de gebeten.
aufgrund der anhaltenden personellen Ausfälle stehen Ihnen die Dienstleitungen des Rathaus mit Einschränkungen zur Verfügung.
Das Rathaus ist grundsätzlich, unter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen* wieder geöffnet.
Jedoch können wir Ihnen nicht alle Dienstleistungen wie gewohnt, anbieten.
Unsere Mitarbeiter sind jedoch bemüht, alle Anliegen so schnell wie möglich zu erledigen.
Besuche sind derzeit nur bei unaufschiebbaren Angelegenheiten und nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Termine können Sie telefonisch
direkt in Ihrem Fachamt oder unter 0421 / 67 39 0
oder per Mail erreichen Sie uns unter gemeinde@lemwerder.de vereinbaren.
Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses, die vorgeschrieben medizinischen Masken. Hierzu zählen OP-Masken, FFP2-Masken oder Masken des Standards KN95/N95.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen, die im Rahmen der Gesundheitsvorsorge notwendig sind.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.
Ihre
Gemeindeverwaltung Lemwerder
*(Abstandregelung sowie grundsätzlich die Pflicht zum Bedecken von Mund und Nase)
Öffentliche Bekanntmachung
Straßenbenennung in der Gemeinde Lemwerder
Der Rat der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 folgende Straßenbenennung beschlossen:
- Wittmunder Weg (Stichstraße westlich der Niedersachsenstraße, südlich des kommunalen Betriebshofes), Straßenschlüssel 1494
Die Straßenbenennung wird erst im Zuge der Erschließungsarbeiten mit Aufstellung des Straßennamensschildes wirksam. Die Widmung gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der jeweils zum Zeitpunkt geltenden Fassung wird nach Endausbau und Übernahme durch die Gemeinde Lemwerder erfolgen.
Wittmunder Weg
Die Straßenverkehrsfläche bestehend aus den Flurstücken 345/11 und 344/16, sowie einen als Geh- und Radweg ausgewiesenen Verbindungsweg auf dem Flurstück 344/25 der Flur 1, Gemarkung Altenesch.
Anfangspunkt: Westlich der Niedersachsenstraße (Flurstücke 351/3 und 345/3, Flur 1, Gemarkung Altenesch). Östlich endet die Verkehrsfläche am Vareler Weg (Flurstück 344/28, Flur 1, Gemarkung Altenesch). Südlich grenzt der Wittmunder Weg an die Flurstücke 344/15, 344/18 und 344/19, Flur 1, der Gemarkung Altenesch.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Lemwerder.
Nachstehend ein Kartenauszug des Straßenabschnitts ohne Maßstab: siehe hier
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
Lemwerder, den 22.01.2021
Regina Neuke
Bürgermeisterin
Für weitere Informationen sowie für die Ansicht des Lageplanes klicken Sie bitte hier.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 zur Verfügung.
Um für die Interessierten der Gemeinde Lemwerder mehr Transparenz zu schaffen, haben
Sie die Möglichkeit den aktuellen Haushalt online einzusehen.
Haushaltspläne aus Vorjahren finden sie hier.
Online-Mängelmelder „Sag's uns einfach"
Ab sofort auf der Internetseite der Gemeinde Lemwerder
Ob defekte Straßenlaternen, tiefe Schlaglöcher oder wild entsorgter Müll. Melden Sie uns Ihre Hinweise und Anliegen, die Ihnen am Herzen liegen, und sorgen Sie somit dafür, dass LEMWERDER schöner, attraktiver und lebenswerter wird.
"Sag's uns einfach" läuft über einen Server des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Dort werden die von Ihnen eingegebenen Informationen für ein Jahr gespeichert und anschließend endgültig gelöscht. Ihre persönlichen Daten werden weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben.
Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch weiterhin per Telefon (0421 / 67 39 37) oder persönlich (zu den Öffnungszeiten im Rathaus) entgegen oder Sie nutzen bequem Ihren PC zuhause oder Ihr Smartphone von unterwegs.
Unterstützung der älteren Bevölkerung bei der Vorbereitung und Durchführung der Impfung gegen das COVID-19 Virus
in diesen Tagen werden alle Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens, die 80 Jahre und älter sind, von der Gesundheitsministerin Frau Dr. Carola Reimann angeschrieben. In diesem Brief werden sie darüber informiert, dass ab Ende Januar die ersten Termine für die Impfung gegen das COVID-19 Virus (Corona) vereinbart werden können.
Dieses soll über eine zentrale Rufnummer oder das Onlineportal des Landes Niedersachsen erfolgen. Außerdem wird ausgeführt, welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen müssen und dass Sie nach der Terminvergabe eine Impfbestätigung und eine Wegbeschreibung mit Informationen erhalten werden.
Wir gehen davon aus, dass durch das Schreiben des Gesundheitsministeriums bei den Betroffenen nicht alle Fragen beantwortet werden, zumal ja auch darauf hingewiesen wird, dass zunächst nur wenig Impfstoff zur Verfügung stehen wird und die zentrale Terminvergabe möglicherweise überlastet sein wird.
Die Städte und Gemeinden des Landkreises Wesermarsch haben sich daher in Abstimmung mit dem Landkreis Wesermarsch dazu entschieden, die ältere Bevölkerung bei der Vorbereitung und Durchführung der Impfung zu unterstützen, um hier mögliche Sorgen und Ängste abzubauen.
In Lemwerder wird dafür über die BEGU Lemwerder ein Info-Telefon zum Thema: Impfung geschaltet. Die Kolleginnen und Kollegen stehen für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung. Die MitarbeiterInnen sind telefonisch oder per Mail von
Mo. - Do. 10:00 - 16:00 Uhr und Freitag 10:00 – 13:00 Uhr
unter 0421 / 68 86 10 oder unter info@begu-lemwerder.de
erreichbar.
Gerne können sich auch Angehörige dort mit Fragen melden.
Auf das Angebot wird noch mit einem zusätzlichen Informationsschreiben hingewiesen. Darin werden bereits einige Anlagen zur Vorbereitung enthalten sein.
Rückfragen beantwortet Ihnen Frau Schmidtke unter 0421 / 67 39 24 oder per Mail: schmidtke@lemwerder.de.
Diese Beratung wird nun wieder regelmäßig jeden 3. Mittwoch im Monat kostenlos angeboten.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie hier.
Anmeldungen dazu nimmt die kostenfreie bundesweite Hotline unter 0800 / 809 802 400
oder Frau Wien im Rathaus Lemwerder unter 0421 / 67 39 41 entgegeben.
Die Bekanntmachung dazu finden Sie hier.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Paack (0421 / 67 39 34).
Arbeiten am Kreisverkehrsplatz Stedinger Straße
Hier: zeitweise Trennung der Verbindung zwischen Johannesweg und Tecklenburger Straße
Die bereits Anfang Dezember angekündigte Trennung der Verbindung zwischen der Tecklenburger Straße und dem Johannesweg wird voraussichtlich ab Mittwoch, dem 13. Januar 2021 erfolgen.
Die geplanten Arbeiten am Kreisel gehen mit dem Fräsen der bisherigen Asphaltdecke in die nächste Stufe.
Für Radfahrer und Fußgänger wird ein Weg zum Johannesweg und eine Anbindung zwischen Tecklenburger Straße und Stedinger Straße außerhalb der Baustelle weiterhin ermöglicht.
Für den Straßenverkehr ist die Tecklenburger Straße voll gesperrt. Eine Wendemöglichkeit ist nicht eingerichtet.
Die gesamte Baumaßnahme dauert nach dem derzeitigen Stand der Planung bis Ende Mai 2021
Lemwerder, den 12. Januar 2021
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 zur Verfügung.
Vereinbaren Sie mit Herrn Völke unter 0421 / 67 39 53 oder per Mail: voelke@lemwerder.de einen Telefontermin.
Telefonisch erreichen Sie Herrn Völke von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr.
Die ortsübliche Bekanntmachung und Auslegung der Entscheidung gemäß § 27
Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 74 Abs. 4,5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens zur Fortsetzung der Einleitung von Salzabwassern in die Werra für den Zeitraum vom 01.01.2021 - 31.12.2027 der K+S Minerals an Agriculture GmbH finden sie hier.
Die Entscheidung und die Unterlagen können in der Zeit vom 16. - 29.03.2021 im Rathaus Lemwerder eingesehen werden.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte mit Herrn Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de einen Termin zur Einsichtnahme.
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Fragen dazu beantwortet Ihnen gerne Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
und
Durchführung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 13b BauGB
Die Unterlagen können vom 08.03. - 09.04.2021 im Rathaus Lemwerder während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0421 / 67 39 34 (Herr Paack) oder per Mail: paack@lemwerder.de gebeten.
aufgrund der anhaltenden personellen Ausfälle stehen Ihnen die Dienstleitungen des Rathaus mit Einschränkungen zur Verfügung.
Das Rathaus ist grundsätzlich, unter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen* wieder geöffnet.
Jedoch können wir Ihnen nicht alle Dienstleistungen wie gewohnt, anbieten.
Unsere Mitarbeiter sind jedoch bemüht, alle Anliegen so schnell wie möglich zu erledigen.
Besuche sind derzeit nur bei unaufschiebbaren Angelegenheiten und nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Termine können Sie telefonisch
direkt in Ihrem Fachamt oder unter 0421 / 67 39 0
oder per Mail erreichen Sie uns unter gemeinde@lemwerder.de vereinbaren.
Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses, die vorgeschrieben medizinischen Masken. Hierzu zählen OP-Masken, FFP2-Masken oder Masken des Standards KN95/N95.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen, die im Rahmen der Gesundheitsvorsorge notwendig sind.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.
Ihre
Gemeindeverwaltung Lemwerder
*(Abstandregelung sowie grundsätzlich die Pflicht zum Bedecken von Mund und Nase)
Öffentliche Bekanntmachung
Straßenbenennung in der Gemeinde Lemwerder
Der Rat der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 folgende Straßenbenennung beschlossen:
- Wittmunder Weg (Stichstraße westlich der Niedersachsenstraße, südlich des kommunalen Betriebshofes), Straßenschlüssel 1494
Die Straßenbenennung wird erst im Zuge der Erschließungsarbeiten mit Aufstellung des Straßennamensschildes wirksam. Die Widmung gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der jeweils zum Zeitpunkt geltenden Fassung wird nach Endausbau und Übernahme durch die Gemeinde Lemwerder erfolgen.
Wittmunder Weg
Die Straßenverkehrsfläche bestehend aus den Flurstücken 345/11 und 344/16, sowie einen als Geh- und Radweg ausgewiesenen Verbindungsweg auf dem Flurstück 344/25 der Flur 1, Gemarkung Altenesch.
Anfangspunkt: Westlich der Niedersachsenstraße (Flurstücke 351/3 und 345/3, Flur 1, Gemarkung Altenesch). Östlich endet die Verkehrsfläche am Vareler Weg (Flurstück 344/28, Flur 1, Gemarkung Altenesch). Südlich grenzt der Wittmunder Weg an die Flurstücke 344/15, 344/18 und 344/19, Flur 1, der Gemarkung Altenesch.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Lemwerder.
Nachstehend ein Kartenauszug des Straßenabschnitts ohne Maßstab: siehe hier
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
Lemwerder, den 22.01.2021
Regina Neuke
Bürgermeisterin
Für weitere Informationen sowie für die Ansicht des Lageplanes klicken Sie bitte hier.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 zur Verfügung.
Um für die Interessierten der Gemeinde Lemwerder mehr Transparenz zu schaffen, haben
Sie die Möglichkeit den aktuellen Haushalt online einzusehen.
Haushaltspläne aus Vorjahren finden sie hier.
Online-Mängelmelder „Sag's uns einfach"
Ab sofort auf der Internetseite der Gemeinde Lemwerder
Ob defekte Straßenlaternen, tiefe Schlaglöcher oder wild entsorgter Müll. Melden Sie uns Ihre Hinweise und Anliegen, die Ihnen am Herzen liegen, und sorgen Sie somit dafür, dass LEMWERDER schöner, attraktiver und lebenswerter wird.
"Sag's uns einfach" läuft über einen Server des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Dort werden die von Ihnen eingegebenen Informationen für ein Jahr gespeichert und anschließend endgültig gelöscht. Ihre persönlichen Daten werden weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben.
Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch weiterhin per Telefon (0421 / 67 39 37) oder persönlich (zu den Öffnungszeiten im Rathaus) entgegen oder Sie nutzen bequem Ihren PC zuhause oder Ihr Smartphone von unterwegs.
Unterstützung der älteren Bevölkerung bei der Vorbereitung und Durchführung der Impfung gegen das COVID-19 Virus
in diesen Tagen werden alle Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens, die 80 Jahre und älter sind, von der Gesundheitsministerin Frau Dr. Carola Reimann angeschrieben. In diesem Brief werden sie darüber informiert, dass ab Ende Januar die ersten Termine für die Impfung gegen das COVID-19 Virus (Corona) vereinbart werden können.
Dieses soll über eine zentrale Rufnummer oder das Onlineportal des Landes Niedersachsen erfolgen. Außerdem wird ausgeführt, welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen müssen und dass Sie nach der Terminvergabe eine Impfbestätigung und eine Wegbeschreibung mit Informationen erhalten werden.
Wir gehen davon aus, dass durch das Schreiben des Gesundheitsministeriums bei den Betroffenen nicht alle Fragen beantwortet werden, zumal ja auch darauf hingewiesen wird, dass zunächst nur wenig Impfstoff zur Verfügung stehen wird und die zentrale Terminvergabe möglicherweise überlastet sein wird.
Die Städte und Gemeinden des Landkreises Wesermarsch haben sich daher in Abstimmung mit dem Landkreis Wesermarsch dazu entschieden, die ältere Bevölkerung bei der Vorbereitung und Durchführung der Impfung zu unterstützen, um hier mögliche Sorgen und Ängste abzubauen.
In Lemwerder wird dafür über die BEGU Lemwerder ein Info-Telefon zum Thema: Impfung geschaltet. Die Kolleginnen und Kollegen stehen für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung. Die MitarbeiterInnen sind telefonisch oder per Mail von
Mo. - Do. 10:00 - 16:00 Uhr und Freitag 10:00 – 13:00 Uhr
unter 0421 / 68 86 10 oder unter info@begu-lemwerder.de
erreichbar.
Gerne können sich auch Angehörige dort mit Fragen melden.
Auf das Angebot wird noch mit einem zusätzlichen Informationsschreiben hingewiesen. Darin werden bereits einige Anlagen zur Vorbereitung enthalten sein.
Rückfragen beantwortet Ihnen Frau Schmidtke unter 0421 / 67 39 24 oder per Mail: schmidtke@lemwerder.de.
Die Unterlagen können vom 23.11. - 23.12.2020 im Rathaus Lemwerder während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0421 / 67 39 34 (Herr Paack) gebeten.
https://lemwerder.de/Wirtschaft-und-Bauen/Bauen/Bauleitplanung.php
C.1) Planfeststellungsverfahren "Osttangente" /
Ortskernentlastungsstraße für Lemwerder
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 23.02.2017 beschlossen die weiteren Planungen zur "Osttangente" im Rahmen einer Planfeststellung durchzuführen.
In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2018 eine Ausschreibung zur Erstellung „Machbarkeitsstudie mit Variantenuntersuchung" durchgeführt. Im Frühjahr 2019 wurde ein Planungsbüro BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner Beratende Ingenieure mbB beauftragt eine entsprechende Machbarkeitsstudie zu erstellen. Im Mai 2019 erfolgte die Festlegung der Trassenführung der B212n und deren Anschlüsse an das Straßennetz in Lemwerder und im Delmenhoster Norden durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Das Resultat der Planungen wurde am 20.11.2020 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung unter Beachtung der Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) vorgestellt. Aufgrund der vorgenannten Bestimmungen konnten an der Veranstaltung nur 40 Personen teilnehmen.
Aus diesem Grund wurde die Veranstaltung in Ton und Bild aufgezeichnet.
Das Ergebnis dieser Veranstaltung wurde von Herrn Michaelsen, dem Projektverantwortlichen bei BPR, vorgestellt und unter Moderation von Herrn Stachowitz (Jens Stachowitz Kommunalberatung) diskutiert. Den Mitschnitt finden sie hier.
Als Ergänzung zum vorliegenden Verkehrsgutachten zur "Osttangente" aus dem Januar 2014 finden Sie die entsprechende Power-Point-Präsentation der Veranstaltung.
Weiteres Vorgehen:
Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, senden Sie gern Ihre Fragen und Anregungen bis 31.12.2020 an: buergermeister@lemwerder.de.
Beantwortung der Fragen und Anregungen und Vorstellung der Ergebnisse in kommunalen Gremien im Januar 2021.
Nachstehend weitere noch nicht abschließende Informationen:
1. Präsentation vom 20.11.2020
2. Übersicht der Trassenvarianten
3. Bewertungsmatrix
4. Protokoll der Veranstaltung
Es wird demnach eine Erstattung der Kindertagesstättengebühren und (sofern erhoben) der Essenpauschale aufgrund der vorsorglichen Schließungen aller Betreuungseinrichtungen durch das Gesundheitsamt des Landkreises Wesermarsch in Lemwerder geben.
Durch technische Rahmenbedingungen konnte der Abbuchungslauf zum 15. Oktober nicht mehr aufgehalten werden.
Es ist vorgesehen, zum 15. November 2020 keine Gebühren und keine Essenpauschale per Lastschrift einzuziehen bzw. die Rückrechnung zu dem Termin vorzunehmen. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Weitere Rückzahlungen sind zurzeit noch nicht absehbar und abhängig vom Ausmaß der Schließungen.
Pressemitteilung
Die Eindämmung der Corona-Pandemie ist in diesen Wochen vordringlichste Aufgabe. Dies gelingt, wenn jeder seinen Beitrag durch rücksichtsvolles Verhalten leistet. Insbesondere die Verringerung von Sozialkontakten ist das Gebot der Stunde. Halten Sie Abstand von Ihren Mitmenschen und vermeiden Sie unnötige Begegnungen. Befolgen Sie die erlassenen Anordnungen und Empfehlungen des Landes unter www.niedersachsen.de und des Landkreises Wesermarsch unter www.landkreis-wesermarsch.de.
Das Rathaus Lemwerder ist für den Bürgerkontakt weiterhin nur mit Terminvereinbarung geöffnet. Vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per Mail einen Termin und informieren Sie sich im Vorfeld, welche Unterlagen für Ihr Anliegen notwendig sein könnten. Die entsprechenden Informationen und Telefonnummern dazu finden Sie auf unserer Internetseite unter www.lemwerder.de.
Die Information im Rathaus erreichen Sie unter 0421 / 67 39 0.
Sollte ein persönliches Erscheinen absolut notwendig sein, legen Sie bitte einen Mund-Nase-Schutz an.
Alle weiteren Informationen zum Coronavirus erhalten Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de.
Foto: Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei
hier: Satzungsbeschluss
Fragen zum Bebauunplan beantwortet Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de.
Einweihung Bücherschrank am Dorfgemeinschaftshaus Altenesch
Der Startschuss für das Bücherhäuschen (oder Boekerhuesken) in Altenesch fiel mitten in die Corona-Zeit. Angeregt durch einen Zeitungsartikel aus der Gemeinde Stadland und die gute Resonanz der Bücherbox am Rathaus, startete Bürgermeisterin Regina Neuke eine direkte Ansprache per Mail an einige engagierte Handwerker im Umfeld von Altenesch.
„Von meiner Seite hätte ich wohl Zeit und auch Lust": kam innerhalb weniger Stunden die Antwort von Manfred Bohn. Der ehemalige Mitarbeiter der Gemeinde wohnt im Ortsteil Braake und arbeitet in seiner Freizeit mit vielen Materialien und viel handwerklichem Geschick.
Zeichnungen und Skizzen wurden als Grundlage von ihm zwar angefertigt, aber letztendlich war der Weg und die Umsetzung ganz schnell in seinem Kopf. Das notwenige Material waren Restbestände und Spenden von Nachbarn. Nur einige wenige Teile mussten neu bestellt werden.
Keine drei Monate später freuen sich Bürgermeisterin Regina Neuke und der Vorsitzende des Heimatvereins, Martin Rethorn, nun den Bücherschrank seiner Bestimmung am Dorfgemeinschaftshaus übergeben zu können. Als kleines Dankeschön erhielt Manfred Bohn einen Gutschein für die Niederdeutsche Bühne Brake sowie eine Flasche Lemwerder Wein. Außerdem hat sich das Mitglied der Altersabteilung der FF Altenesch noch eine Spende für die Jugendfeuerwehr gewünscht.
Alle Anwesenden waren sich einig, dass die Ausführung sehr gelungen ist. Und wenn sich herausstellt, dass ein größerer Bedarf in Altenesch besteht, findet sich sicher eine Lösung. Ob Neubau oder Anbau an das „Boekerhuesken" blieb dabei offen
Anke Kohlwey als Hauswartin des Dorfgemeinschaftshauses und Regina Rethorn als Anwohnerin haben sich bereits bereit erklärt das „Boekerhuesken" im Auge zu behalten. Die Erfahrungen in Lemwerder haben bereits gezeigt, dass ein solches Angebot gut angenommen wird.
Ab kommenden Mittwoch startet auch wieder das Boule spielen beim Dorfgemeinschaftshaus.
Weitere Informationen über Büchereien in der Gemeinde sowie einer weiteren Bücherbox finden Sie hier.