Untersuchungsberechtigungsscheine

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz wird für Jugendliche unter 18 Jahren ein Untersuchungsberechtigungsschein für die erstmalige Aufnahme einer Lehrstelle oder eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Der Untersuchungsberechtigungsschein gilt für die Erst- und Nachuntersuchung.

Das Meldeamt stellt den Untersuchungsberechtigungsschein kostenlos aus. Der Berechtigungsschein wird nur einmal ausgestellt.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Frau Helling, Tel.: 67 39 47, E-Mail: helling@lemwerder.de.

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