An-, Ab- oder Ummeldungen

Anmeldung

Sie ziehen in die Gemeinde Lemwerder?
Dann denken Sie bitte daran, dass Sie sich innerhalb einer Woche im Meldeamt der Gemeinde Lemwerder nach Zuzug anmelden.

Bitte beachten Sie:
Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist die Pflicht zur Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohnortgemeinde bzw. Stadt entfallen. Sie müssen sich aber selbstverständlich in Ihrem neuen Wohnort entsprechend anmelden. Die Abmeldung Ihres bisherigen Wohnsitzes erfolgt über das Meldeamt.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Personalausweis und/oder Reisepass und Ihre Geburtsurkunde mit. Seit dem 01.11.2015 müssen Sie zusätzlich die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Diese finden Sie hier. Wenn Sie Kinder haben, denken Sie auch an eventuell vorhandene Kinderausweise und bringen Sie auch Ihr Stammbuch oder Geburtsurkunden Ihrer Kinder mit. Ihre neue Wohnanschrift wird bei Ihrer Anmeldung in die Ausweise und Pässe vom Meldeamt eingetragen.

Bei Umzug eines minderjährigen Kindes wird gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt.

Sollten Sie das alleinige Sorgerecht für das Kind / die Kinder haben, so legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor, wie zb. das Sorgerechtsurteil, Urteil über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder gegebenenfalls eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes.



Abmeldung

Sie ziehen in eine andere Stadt oder Gemeinde?
Dann denken Sie daran, sich innerhalb einer Woche beim Meldeamt Ihres neuen Wohnortes anzumelden.

 

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an:

Frau Helling unter 0421 / 67 39 47, Zimmer. E.03, E-Mail: helling@lemwerder.de

oder

Frau Feriani unter 0421 / 67 39 21, Zimmer E.02, E-Mail: feriani@lemwerder.de.



Hinweis:
Die Abmeldung Ihres bisherigen Wohnsitzes erfolgt über das Meldeamt.

2. Wohnsitze, die aufgeben werden sollen, sind selbstverständlich weiterhin von Ihnen bei dem zuständigen Meldeamt abzumelden.
Wenn Sie in das Ausland verziehen, haben Sie sich bei Ihrem Meldeamt auch weiterhin abzumelden.

Ummeldung

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Lemwerder um?
Dann denken Sie daran, dass Sie sich beim Meldeamt ummelden. Legen Sie bei der Ummeldung auch Ihren Personalausweis vor, damit die neue Wohnanschrift eingetragen werden kann. Beziehen Sie eine Mietwohnung, legen Sie bitte auch einen entsprechenden Mietnachweis (Wohnungsgeberbestätigung) vor. Die Ummeldung können Sie auch schriftlich vornehmen. Dazu steht Ihnen ein Formular zur Verfügung. Beachten Sie, dass Sie dann noch Ihren Personalausweis zur Änderung Ihrer neuen Wohnanschrift beim Meldeamt vorlegen.

Bei Umzug eines minderjährigen Kindes wird gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt.

Sollten Sie das alleinige Sorgerecht für das Kind / die Kinder haben, so legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor, wie zb. das Sorgerechtsurteil, Urteil über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder gegebenenfalls eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes.


Bei allen Fragen zu den Meldungen ist Ihnen Ihr Meldeamt gerne behilflich.


Daran sollten Sie bei einem Umzug denken:

  • Ummeldung Ihres Autos.
  • Den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Rundfunkbeitrag, über Ihren Umzug informieren.
  • Postnachsendeantrag stellen.
  • Strom-, Gas- und Wasseranschluss rechtzeitig an- bzw. abmelden.
  • Telefonanschluss ummelden bzw. neu beantragen.
  • Ihre Bank oder Sparkasse über die neue Anschrift informieren.
  • Ihre Versicherungen über die neue Anschrift informieren.
  • Rechtzeitig die Schule über die neue Anschrift informieren bzw. Ihre Kinder bei der neuen Schule anmelden.
  • Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften über die neue Anschrift informieren.
  • Wenn Sie einen Hund besitzen, Ihren Hund rechtzeitig beim Steueramt ab- bzw. anmelden.
  • Ihr Steueramt, Grundsteuer und Abwassergebühren, über den Umzug informieren, wenn Sie ein Haus oder Grundstück besitzen.
  • Rechtzeitig die notwendigen Abfallbehälter für die Abfallbeseitigung abbestellen bzw. neu bestellen.
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